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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

IT- Verfahren "YouConnect"

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2815631.03.2021

IT-Verfahren „YouConnect“

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat beabsichtigt, das IT-Verfahren „YouConnect“ ab Januar 2021 flächendeckend für Jugendberufsagenturen bereitzustellen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25770). Mit dem IT-Verfahren „YouConnect“ sollen die unterschiedlichen Akteure von Jugendberufsagenturen rechtskreisübergreifend miteinander vernetzt werden, um so den Datenaustausch zu erleichtern und die Arbeit von Jugendberufsagenturen für alle Beteiligten effektiver zu gestalten.

Aus Sicht der Fragesteller ist die Vernetzung der Akteure einer Jugendberufsagentur grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch werfen bekannte Rückmeldungen aus der Praxis bei den Fragestellern weiteren Informationsbedarf im Hinblick auf die Einführung von „YouConnect“ auf. Dies betrifft unter anderem die Einführung und (finanzielle) Ausgestaltung des IT-Verfahrens „YouConnect“. Für die Fragesteller von Interesse sind hier insbesondere die Regelungen zum avisierten Nutzerkreis, zu geplanten oder derzeitigen Lizenzgebühren sowie zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen bezüglich etwaiger Schnittstellen von „YouConnect“ mit bestehenden IT-Systemen möglicher Nutzer. In diesem Zusammenhang sind sowohl datenschutzrechtliche Prüfungen der Bundesagentur für Arbeit als auch die geplante Datenerhebung und Verwendung durch „YouConnect“ von Interesse.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Auf welchen datenschutzrechtlichen Grundlagen findet der Austausch relevanter Informationen im „YouConnect“-IT-Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung statt?

2

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der an der Erprobung von „YouConnect“ beteiligten Jugendberufsagenturen dar (bitte nach Bundesländern sowie städtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

3

Welchen Stellenwert nimmt nach Auffassung der Bundesregierung die Zusammenarbeit von Jugendberufsagenturen und Schulen ein?

4

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbindung von Schulen in „YouConnect“ vorgesehen (bitte erläutern)?

5

Gibt es im IT-Verfahren „YouConnect“ nach Kenntnis der Bundesregierung Schnittstellen für die Einbindung bestehender Schul-IT-Systeme, um einen Austausch zu ermöglichen?

6

Falls es solche Schnittstellen nicht gibt, sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung für die Zukunft geplant (falls ja, finden entsprechende Gespräche mit Anbietern von Schul-IT-Systemen statt, falls nein, warum nicht)?

7

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit einer Schnittstelle von „YouConnect“ und IT-Schulsystemen, insbesondere „IServ“, geprüft (wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht)?

8

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von „YouConnect“ ein Datenaustausch von Landesschulbehörden und Bundesagentur für Arbeit statt?

9

Welche schülerbezogenen Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung über „YouConnect“ durch die Bundesagentur für Arbeit zu welchen Zwecken erhoben?

10

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Nutzung von „YouConnect“ Lizenzgebühren erhoben, und wenn ja, durch wen, und in welcher Höhe werden diese erhoben?

11

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Nutzerkreis von „YouConnect“ dar, und welche Teile dieses Nutzerkreises sind lizenzgebührenpflichtig?

12

Von welchen Planungen zu Nutzerzahlen und Lizenzgebühreneinnahmen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Einführung von „You Connect“ hat die Bundesregierung Kenntnis?

13

In welchen zeitlichen Abständen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Lizenzgebühren für die Nutzung von „YouConnect“ angepasst, und nach welchen Kriterien?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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