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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung und Verbesserung der Nährwertkennzeichnung Nutri-Score

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

13.04.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag30.03.2021

Umsetzung und Verbesserung der Nährwertkennzeichnung Nutri-Score

der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat für Deutschland den Nutri-Score als freiwillige Nährwertkennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln eingeführt. Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Daher ist die Verwendung des Nutri-Score in Deutschland nur auf freiwilliger Basis möglich.

Die fünfstufige Farb-Buchstaben-Kombination von einem grünen A bis zu einem roten E auf der Vorderseite des Produkts soll es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, die Nährwerte in verarbeiteten Lebensmitteln innerhalb einer Produktgruppe besser zu vergleichen.

In die Bilanz des Nutri-Scores fließen verschiedene Faktoren. Die Einstufung erfolgt durch einen Algorithmus, der günstige und ungünstige Zutaten des Lebensmittels in Bezug auf die jeweilige Warengruppe berücksichtigt und mit Punkten bewertet. Wenn ein verarbeitetes Lebensmittel zum Beispiel viele günstige Zutaten wie Ballaststoffe, Eiweiß, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nüsse enthält, wirkt sich das positiv aus. Punktabzug gibt es für einen hohen Gehalt an Energie, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit einem grünen A also eher zu einer gesünderen Ernährung bei als ein Produkt mit einem roten E.

Studien haben den Nutri-Score untersucht und seine Einstufung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln als sinnvoll befunden. Es wurde nachgewiesen, dass er verarbeitete Lebensmittel gut kategorisieren und abbilden kann, ob ein Nahrungsmittel eher günstig oder ungünstig für die Gesundheit ist. Ebenso zeigte er sich in Studien als einfach verständlich und auffällig (https://www.ernaehrungs-umschau.de/fileadmin/Ernaehrungs-Umschau/pdfs/pdf_2019/05_19/EU05_2019_M260_M268.pdf; Nutri-Score : Etudes spécifiques pays-régions – Ministère des Solidarités et de la Santé (solidarites-sante.gouv.fr)). In der Praxis wurde er bereits erfolgreich umgesetzt, seit 2017 in Frankreich, außerdem in Belgien und Spanien. Andere europäische Staaten wollen ihn ebenfalls einführen (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/nutri-score/naehrwertkennzeichnung-hilfestellungen.html).

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Nutri-Score.

In der Debatte um die Einführung des Nutri-Scores wird jedoch auch kritisch angemerkt, dass die Einstufung anhand der genannten Kriterien stark vereinfacht ist und nicht alle Inhaltsstoffe berücksichtigt werden. Außerdem führt die national optionale Nutzung des Nutri-Scores dazu, dass er nicht flächendeckend auf allen Produkten erscheinen wird, was die Vergleichbarkeit erschwert. Auch der mit der Einführung des Nutri-Score verbundene Aufwand – gerade für kleine und mittlere Unternehmen – wird problematisiert (https://www.boelw.de/news/boelw-zum-nutriscore-gesund-und-nachhaltig-essen-muss-einfach-werden/; https://n-bnn.de/sites/default/dateien/BNN_Positionspapier_NutriScore.pdf).

Die EU-Kommission plant im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie die Einführung eines einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnungssystems, das überall in Europa verbindlich gelten soll. Bisher hat man sich aber auf kein konkretes Modell geeinigt.

Eine verbindliche Einführung des Nutri-Score auf EU-Ebene wäre nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sinnvoll. Dafür müssten die Markenrechte auf eine europäische Behörde übertragen werden. Notwendig ist außerdem die regelmäßige Überprüfung, Anpassung und Optimierung des Nutri-Score sowie die wissenschaftliche Begleitung durch Forschung und einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat.

Angesichts der Maßnahmen zum Nutri-Score darf jedoch nicht vergessen werden, dass das Ziel einer Ernährungspolitik eine ausgewogene Ernährung durch frische, möglichst nicht vorab verarbeitete Lebensmittel sein muss. Der stärkere Konsum von Gemüse und Obst – möglichst ohne Rückstände und Schadstoffe – muss also im Mittelpunkt der Ernährungspolitik stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass der Nutri-Score als verpflichtende Nährwertkennzeichnung EU-weit eingeführt wird?

2

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit möglichst viele Unternehmen in Deutschland ihr Fertiglebensmittelangebot mit dem Nutri-Score kennzeichnen (können) und eine bessere Vergleichbarkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet wird?

3

Inwieweit wird die Bundesregierung den Empfehlungen ihres wissenschaftlichen Beirats aus dem Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3) folgen und darauf hinwirken, dass die Validität des Nutri-Score durch Forschung weiter verbessert wird?

4

Welchen Einfluss auf die Überprüfung und Weiterentwicklung des zugrundeliegenden Algorithmus hat der im Januar 2021 gegründete Nutri-Score-Lenkungsausschuss bzw. das damit verknüpfte internationale wissenschaftliche Gremium zur Koordinierung der wissenschaftliche fundierten Aktualisierung des Nutri-Score im Zusammenhang mit seiner europäischen Ausweitung (s. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/nutri-score-mandat-wiss-gremium.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusage der Markeninhaberin, der Agènce nationale de la Santè publique France, dass die Empfehlungen des o. g. Lenkungsausschusses bzw. des internationalen wissenschaftlichen Gremiums für eine Weiterentwicklung des Nutri-Scores aufgegriffen werden?

6

Inwiefern wird die Bundesregierung bei der Markeninhaberin „Santé publique France“ darauf hinwirken, dass der bestehende Nutri-Score-Algorithmus so angepasst und weiterentwickelt wird,

dass der Einsatz von Zusatz- und Hilfsstoffen, die bei einer Reformulierung häufig als Ersatzstoffe genutzt werden (wie beispielweise Süßstoffe oder Geschmacksverstärker) zu einer Abwertung führen,

dass die Berechnungsformel für Ballaststoffe überarbeitet wird, sodass besonders ballaststoffreiche Lebensmittel besser berücksichtigt werden,

dass eine bessere Differenzierung bei Vollkornprodukten erfolgt,

dass eine strengere Bewertung von Zucker in den jeweiligen Produktgruppen erfolgt,

dass bei Fetten weiter differenziert und weitere Fette positiv berücksichtigt werden,

dass bei der Berücksichtigung von Hülsenfrüchten auch deren Verwendung in verarbeiteter Form überprüft wird?

7

Inwieweit wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Vorzugswürdigkeit vieler nicht im Nutri-Score erfasster unverarbeiteter Rohprodukte hervorzuheben, so wie es das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates fordert?

8

Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf, den Verarbeitungsgrad von Lebensmitteln im Rahmen von Ernährungsempfehlungen bzw. im Rahmen der Bewertung des Nährwerts von Lebensmitteln stärker zu berücksichtigen?

9

Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Angabe des Nutri-Scores in der Lebensmittelwerbung – so wie im Gutachten ihres wissenschaftlichen Beirats gefordert?

Falls nein, warum nicht?

10

Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass eine ergänzende und national einheitliche Ernährungsbildung und Ernährungsaufklärung mit Praxisbezug in den Lehrplänen der Schulen verankert wird?

11

Inwieweit wird die Bundesregierung die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats aufgreifen und einen integrierten Politikansatz in der Ernährungspolitik etablieren, der alle relevanten Ressorts einschließt (Ernährung, Bildung, Soziales, Umwelt, Verbraucherschutz)?

12

Wird die Bundesregierung – so wie es Gutachten des wissenschaftlichen Beirats gefordert – die Nutzung von Health-Claims auf Produkten mit positiver Gesundheitsbewertung (Stufen A und B des Nutri-Scores) beschränken?

Falls nein, warum nicht?

13

Will die Bundesregierung die Nutzung sogenannter Wohlfühllabels und Wohlfühlclaims, (Label und Werbebegriffe, die indirekt auf Gesundheit Bezug nehmen und rechtlich nicht geregelt sind) – wie im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats gefordert – in Zukunft unterbinden?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 23. März 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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