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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Prüfung von Löschfristen im Polizeilichen Informationssystem

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.04.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2828506.04.2021

Prüfung von Löschfristen im Polizeilichen Informationssystem

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. März 2021 machten der „Mitteldeutsche Rundfunk“ und andere Medien auf ein vermeintliches Versagen der Polizei Sachsen-Anhalts aufmerksam: Es seien „versehentlich (…) rund 42.000 Datensätze über Straftäter gelöscht worden“ („LKA: 42.000 Datensätze zu Straftätern aus Sachsen-Anhalt gelöscht“, mdr.de vom 1. März 2021). In der weiteren Berichterstattung stellte sich heraus, dass diese Datensätze in Übereinstimmung mit geltenden gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht worden waren, allerdings ohne sie vorher einer Prüfung zu unterziehen, ob einzelne Datensätze noch für die polizeiliche Tätigkeit erforderlich sind.

Das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt gab an, von der Löschung seien Daten aus dem erkennungsdienstlichen Teil des Polizeilichen Informationssystems betroffen. Die 42 000 Datensätze betreffen nach Angaben des Innenministers von Sachsen-Anhalt Michael Richter 16 478 Personen. Bis 2018 seien diese Daten vom Bundeskriminalamt (BKA) gepflegt worden, danach sei die Verantwortung auf die Landeskriminalämter übergegangen. Das Bundeskriminalamt habe zuletzt im Oktober 2020 an die erforderliche Prüfung erinnert, am 18. Januar 2021 sei dann die Löschung erfolgt („Innenminister gibt Panne zu“, Magdeburger Volksstimme, 5. März 2021). Allerdings gebe es noch Sicherungskopien beim BKA, so dass die verloren gegangenen Personen- bzw. Fahndungsdaten noch im März wiederhergestellt werden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Um welche Datenbestände handelt es sich bei jenen in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten, deren Pflege vom BKA 2018 an die Länder übergegangen sein sollen?

2

In welcher technischen und logischen Struktur waren die Datenbestände bis 2018 gespeichert?

3

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte bis 2018 die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung dieser Datenbestände beim BKA?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Verantwortung für diese Datenbestände an die Länder übergegangen?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Datenbestände seit 2018 verarbeitet, und in welcher technischen und logischen Struktur werden sie seitdem nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert?

6

Wie und an welcher Stelle ist geregelt, wie die Prüfung vorgenommen wird, welche Daten nach Ablauf der Prüffrist noch für die Polizei erforderlich sind und nicht gelöscht werden sollen?

7

Ist es üblich, dass das BKA für die von den Ländern verantworteten Teile der Fahndungsdatenbestände im Polizeilichen Informationssystem Sicherungskopien oder Ähnliches anfertigt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Inwiefern werden auch dann Sicherungskopien von Daten angefertigt bzw. aufbewahrt, wenn diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften gelöscht werden müssen?

8

Zu welchem Zweck werden diese Sicherungskopien angefertigt, in welchem Turnus und mit welcher Speicherdauer?

9

Wie häufig kam es seit 2018 zur Wiederherstellung von Daten im Polizeilichen Informationssystem, und was war jeweils der Grund für den Verlust bzw. die Wiederherstellung von Daten?

Wie häufig betraf dies Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Ablauf der Prüffrist) gelöscht worden waren?

10

Wie viele Datensätze zu wie vielen Personen wurden seit 2018 wiederhergestellt?

Beschränkte sich die Wiederherstellung der Daten dabei ausschließlich auf solche Fälle, bei denen eine erneute Prüfung ergab, dass sie noch für die polizeiliche Tätigkeit erforderlich sind?

11

Welche Voraussetzungen und Verfahrensschritte sind seitens der beteiligten Behörden zu beachten, wenn Datenbestände im Polizeilichen Informationssystem wiederhergestellt werden?

Berlin, den 23. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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