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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gebührenfreiheit des Studiums (G-SIG: 16010947)

Einführung von Studiengebühren durch einzelne Bundesländer, Vereinbarkeit mit der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse, soziale Auswirkungen, u.a. geschlechtsspezifische Benachteiligungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/237408. 08. 2006

Gebührenfreiheit des Studiums

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil des Zweiten Senats vom 26. Januar 2005 entschieden, dass nach damaliger Einschätzung weder der Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse noch die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Sinne von Artikel 72 Abs. 2 GG eine bundesgesetzliche Regelung zur Frage der Studiengebühren erlaubt.

Inzwischen haben die meisten Bundesländer konkrete Gesetzesvorhaben zur Einführung allgemeiner Studiengebühren auf den Weg gebracht. Mit der beschlossenen Föderalismusreform haben sich die Kompetenzen von Bund und Ländern im Hochschulbereich verändert. Zu den Gegenständen der konkurrierenden Gesetzgebung gehören nun Hochschulzugang und Studienabschlüsse. Eine Regelung zu Gebühren soll dabei nicht umfasst sein. Der Bund behält weiterhin die Kompetenz für die Ausbildungsförderung.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sollte geprüft werden, inwieweit die aktuellen Entwicklungen – entgegen der damaligen Einschätzungen des Bundesverfassungsgerichts – der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet und die Wahrung der Wirtschaftseinheit entgegenstehen. In diesem Rahmen ist zudem zu prüfen, welche Möglichkeiten der Bundesregierung offen stehen und inwieweit sie diese Möglichkeiten zu nutzen gedenkt, um eine bundesweite Gebührenfreiheit des Studiums in Zusammenarbeit mit den Ländern zu garantieren (z. B. Abschluss eines Staatsvertrages im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Hochschulpakt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Gesetzentwürfe bzw. bereits beschlossenen Gesetze zur Einführung allgemeiner Studiengebühren in den Bundesländern vor dem Hintergrund der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und der Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Gesetzentwürfe bzw. bereits beschlossenen Gesetze zur Einführung von Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern für die folgenden Studierendengruppen vor allem in Hinblick auf mögliche Diskriminierungen beim Hochschulzugang und im Studienverlauf (bitte konkrete Angaben zu den einzelnen Bundesländern) von

a) Frauen

b) Studierenden aus finanziell schlechter gestellten Haushalten

c) Migrantinnen und Migranten (bitte aufschlüsseln nach EU-Herkunft und Nicht-EU-Herkunft)

d) Studieninteressierten bzw. Studierenden mit chronischer Krankheit oder Behinderung?

3

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Einführung allgemeiner Studiengebühren die Gefahr einer sinkenden Studierendenquote mit sich bringt?

Falls nein, wie erklärt sich die Bundesregierung dann die laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sinkende Quote von Studienanfängerinnen und Studienanfängern?

Falls ja, inwieweit erwägt die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung zur Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung zur Studiengebührenfreiheit, um ihr Ziel einer höheren Studierendenquote zu erreichen?

4

Hält die Bundesregierung auch weiterhin an ihrem Anspruch einer festgelegten Verschuldungsobergrenze beim BAföG (zurzeit in Höhe von 10 000 Euro) fest?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, inwieweit kann die Bundesregierung das mit der Einführung dieser Regelung verfolgte Ziel – einer möglichst geringen und für Studieninteressierte klar kalkulierbaren Verschuldungsobergrenze bei Studienabschluss – angesichts der steigenden Zahl an Studiendarlehen, die von den Studierenden aufgrund der teilweise nicht ausreichenden BAföG-Sätze, dem Fehlen oder dem Verlust einer BAföG-Berechtigung sowie zur Finanzierung von Studiengebühren aufgenommen werden müssen, vereinbaren?

5

Stimmt die Bundesregierung zu, dass es für viele Studieninteressierte wichtig ist, dass sie sich darauf verlassen können, BAföG zu erhalten, um sich für die Aufnahme eines Studiums zu entscheiden?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge nicht kontinuierlich erfolgt, sondern jeweils im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zur Disposition gestellt wird, obwohl der BAföG-Beirat dabei regelmäßig anderslautende Empfehlungen abgibt?

6

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass die fehlende geschlechtsspezifische Auswertung zur Rückzahlung der BAföG- Schulden sowie der Schulden aufgrund der Inanspruchnahme eines Studienkredites der KfW-Förderbank (siehe Antwort auf die schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Cornelia Hirsch auf Bundestagsdrucksache 16/1268) im Widerspruch zu dem auch von der EU geforderten Prinzip des Gender Mainstreaming stehen, nachdem jede gesetzliche Maßnahme auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen hin überprüft werden soll, um möglichen Benachteiligungen entgegenwirken zu können?

7

a) Wie bewertet die Bundesregierung den unterschiedlichen Umgang mit der Kostenpflichtigkeit bei der zweistufigen Studienstruktur (Bachelor und Master) bei den Studiengebührenmodellen der einzelnen Bundesländer?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der teilweise unterschiedlichen Behandlung von Bachelor und Master bei den Gebührenmodellen der Bundesländer für die Gestaltung des BAföG sowie für die zukünftige bundesweite Regelung der Hochschulabschlüsse?

8

a) Wird die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Hochschulpakt den Ländern den Vorschlag zum Abschluss eines Staatsvertrages zur bundesweiten Sicherung der Gebührenfreiheit im Hochschulbereich unterbreiten?

Warum bzw. warum nicht?

b) Inwiefern hält es die Bundesregierung für wünschenswert, die Mittel des Hochschulpaktes an die Sicherung eines gebührenfreien Studiums zu koppeln?

9

Wie wird die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen zur Einführung von Studiengebühren in den Ländern, die Einhaltung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der von der Bundesrepublik Deutschland durch das Vertragsgesetz vom 24. November 1973 (Bundesgesetzblatt 1973 II, S. 1569) in den Rang eines formellen Bundesgesetzes erhoben wurde und in dem im Artikel 13 unter anderem die Gebührenfreiheit des Studiums gefordert wird, sichern?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Studiengebühren in den Ländern vor dem Hintergrund der in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10. Juni 2006 formulierten Bedenken, dass sich „Exzellenz in Lehre und Forschung nicht erreichen lässt, wenn die sozioökonomische Herkunft eine Barriere für den Hochschulzugang oder für eine Forschungskarriere darstellt“ (siehe Drucksache KOM (2006) 208, S. 9)?

Berlin, den 4. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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