Schließung des UNHCR-Büros in Tripolis (Libyen)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Regierung Libyens hat dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) untersagt, weiter in Libyen tätig zu sein. Seit 1991 war der UNHCR in dem nordafrikanischen Land tätig und nahm die Registrierung von Flüchtlingen vor. Allerdings waren die Möglichkeiten des UNHCR, um seine Schutzfunktion für die Flüchtlinge zu erfüllen, von Beginn an sehr eingeschränkt, weil eine sonst übliche Vereinbarung mit der Regierung über diese Tätigkeit ausgeblieben ist. Libyen selbst hat keine gesetzlich verankerten Verfahren zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus und hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet. PRO ASYL e. V. warnte in einer Stellungnahme vom 9. Juni 2010, es werde in Libyen „künftig nicht einmal mehr Zeugen geben, die die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden dokumentieren können“. Diese würden in Libyen „inhaftiert, misshandelt und gefoltert, Flüchtlingsfrauen vergewaltigt“. Die Flüchtlingsorganisation warf der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten vor, sie statte[te]n „das Regime mit Waffen, Schiffen, Fahrzeugen, Leichensäcken, Geldern für Abschiebungsflüge und Haftanstalten aus und blenden die Menschenrechtsverletzungen, die auch im Namen Europas geschehen, aus“. Gefordert seien nun das Ende der Kollaboration mit Libyen und eine konzertierte Aktion der EU zur Aufnahme der Flüchtlinge, die sich im Transit in Libyen befänden.
Das Tätigkeitsverbot für den UNHCR erfolgte einen Tag nachdem das Regime in Tripolis die siebte Runde der Verhandlungen mit der EU über ein Partnerschaftsabkommen aufgenommen hatte. Die EU-Kommission hatte in diesem Zusammenhang die Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention durch Libyen gefordert, erst dann könne ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden. Zugleich unterstützten die EU und einzelne Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, bereits auf vielfältigen Wegen Libyen dabei, die eigenen Grenzen gegen unerwünschte Migration zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele vom UNHCR registrierte Flüchtlinge halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen auf, die auf eine Weiterreise nach Europa warten?
Wie viele Migrantinnen und Migranten bzw. Schutzsuchende befinden sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in libyschen Haftzentren und Gefängnissen, und wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage in diesen Einrichtungen ein?
Was genau ist Gegenstand der Verhandlungen zwischen der EU und Libyen im Bereich Migrations- und Visapolitik, und geht es insbesondere auch um die „Rücknahme“ von Personen, die illegal über Libyen in die EU eingereist sind, und wenn ja, in welchen Fallkonstellationen?
Kann die Bundesregierung Angaben der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ bestätigen, nach denen der damalige EU-Innen- und Justizkommissar, Jacques Barrot, im Juli 2009 Libyen 80 Mio. Euro für Grenzsicherungsmaßnahmen und den Bau von Aufnahmelagern angeboten hat (vgl. Human Rights Watch, „Pushed Back, Pushed Around“, New York, 2009), und wenn ja, was ist aus diesem Angebot geworden, und wenn nein, über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Kann die Bundesregierung Angaben der „Times of Malta“ vom 8. Juni 2010 (Onlineausgabe www.timesofmalta.com) bestätigen, nach denen der Abschluss eines Partnerschaftsabkommens der EU mit Libyen bis Ende 2010 angestrebt wird, oder welche anderen diesbezüglichen Informationen liegen der Bundesregierung vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schließung des UNHCR-Büros in Libyen, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus für ihre Beziehungen zu Libyen, und ist sie insbesondere für die Beibehaltung des Ziels der EU, im Zusammenhang der Verhinderung irregulärer Einwanderung in die EU, enger mit Libyen zusammenzuarbeiten (bitte begründen)?
Wie weit steht nach Kenntnis der Bundesregierung das Tätigkeitsverbot für den UNHCR im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Verhandlungen zwischen der EU und Libyen über ein Partnerschaftsabkommen?
Was folgt umgekehrt aus dem Tätigkeitsverbot gegen den UNHCR für die Verhandlungen der europäischen Seite mit Libyen über das Partnerschaftsabkommen?
Welche Unterstützungsleistungen hat Libyen in den vergangenen fünf Jahren von Seiten der EU oder anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten, um die eigene Grenzkontrolle und das so genannte Grenzmanagement zu verbessern (technologische Unterstützung, Weiterbildungsmaßnahmen, Austausch von Bediensteten etc.)?
Welche Folgen dieser Unterstützungsleistungen sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Sinken der Zahl der versuchten Überfahrten nach Italien bzw. Malta)?
Welche praktischen Folgen hatte bislang der Beschluss des EU-Rates der Innen- und Justizminister vom Februar 2010, die Kooperation mit Libyen bei Grenzschutzfragen zu verstärken und eine Zusammenarbeit auf See (also mit der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX) einzuleiten (Ratsschlussfolgerungen zur Bekämpfung der illegalen Migration im Mittelmeer, Ratsdokument 6975/10)?
Wird Gegenstand der Kooperation mit Libyen auch sein, die von Italien gepflegte Praxis (auch im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen) fortzusetzen, Flüchtlinge auf Hoher See abzufangen und nach Libyen zurückzubringen, obwohl dies einen Verstoß gegen Artikel 3 i. V. m. Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt (Auftrag zur Verhinderung von Folter oder anderen Misshandlungen)?
Welche Unterstützungsleistungen im Bereich der Grenzkontrolle, Verhinderung der irregulären Migration, Dokumentenprüfung, Ausbildung usw. sind bislang durch die Bundesrepublik Deutschland an bzw. in Libyen geleistet worden?
Befinden oder befanden sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung illegaler Migration deutsche Beamtinnen und Beamte (Dokumentenberater etc.) in Libyen, und wenn ja, wie viele, mit welchen Aufgaben, und für welchen Zeitraum?
Wie viele durch den UNHCR registrierte Flüchtlinge wurden im Rahmen von Neuansiedlungsprogrammen (resettlement) im Jahr 2009 in den EU- Staaten aufgenommen, wie viele davon in Deutschland?
Werden Asylsuchende, die über Libyen versuchen in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen, an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückoder abgeschoben, obwohl ihnen als „illegalen Migranten“ in Libyen unmenschliche Behandlung droht?
Wird die Bundesregierung die Praxis bei Zurückweisungen, Zurückschiebungen und Abschiebungen bezüglich Libyens nach dem Tätigkeitsverbot für den UNHCR ändern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Menschen aus Eritrea, Ghana, Mali und Nigeria durch die libyschen Behörden nach einer entsprechenden Ankündigung am 15. Januar 2008 ausgewiesen und abgeschoben worden sind, und wie es ihnen ergangen ist („Situation der Menschenrechte in Libyen“, Bericht der Deutschen Welle vom 14. Mai 2010)?