Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit dem Jahr 2013
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes hat jedermann, unabhängig von Wohnsitz oder eigener Betroffenheit, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, vgl. § 1 Absatz 1 IFG. Sinn und Zweck des IFG ist unter anderem, die Bürgerbeteiligung zu fördern und das Vertrauen in die staatlichen Strukturen und Institutionen durch Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu stärken.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) selbst erhebt Transparenz zum „Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ und postuliert, dass Transparenz „Grundvoraussetzung für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit“ sei (vgl. https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/index.html).
Die Fragesteller interessieren sich daher für die seit dem Jahr 2013 an das BMZ gestellten Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele IFG-Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen wurden seit dem Jahr 2013 an das BMZ gestellt?
a) Wann sind die IFG-Anträge dem BMZ jeweils zugegangen?
b) Mit welchem Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen wurden die IFG-Anträge jeweils versehen?
c) Wurden die IFG-Anträge von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt?
d) Zu welchen amtlichen Informationen wurde jeweils Zugang beantragt (bitte beantragte Informationen vollständig gemäß jeweiligem Antrag aufführen)?
e) Wann, und wie wurden die IFG-Anträge jeweils vom BMZ beschieden?
f) Welches Referat des BMZ war jeweils inhaltlich federführend zuständig?
In welchen Fällen wurde gegen ablehnende Bescheide des BMZ Widerspruch eingelegt (bitte zuordenbar angeben)?
a) Mit welcher Begründung wurden die entsprechenden IFG-Anträge vom BMZ abgelehnt?
b) In welchen Fällen und mit welcher Begründung hat das BMZ den erhobenen Widersprüchen stattgegeben?
c) In welchen Fällen und mit welcher Begründung hat das BMZ die erhobenen Widersprüche zurückgewiesen?
In welchen Fällen wurde gegen ablehnende Widerspruchsbescheide des BMZ (Verpflichtungs-)Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben?
a) Vor welchen Verwaltungsgerichten wurde jeweils Klage erhoben?
b) Welche wesentlichen Inhalte hatte die jeweils vom BMZ eingereichte Klageerwiderung bei den bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren?
c) Wie wurde gerichtlich über die jeweilige Klage entschieden?