Übungsaktivitäten der Reservistenarbeitsgemeinschaften
der Abgeordneten Alexander Müller, Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Viele Reservistenarbeitsgemeinschaften (RAG) innerhalb des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr (VdRBw) klagen nach den Fragestellern vorliegenden Informationen in jüngster Zeit über mangelnde Unterstützung seitens der Dienststellen der Bundeswehr, die zur Ausführung der Aus- und Weiterbildung nötig wäre. So suchen Regionalgruppen Hilfe, weil sie für Schießsportaktivitäten seit mehreren Monaten keine Schießanlagen der Bundeswehr nutzen dürfen. So geben u. a. die RAG Rheingau-Hessen-Nassau sowie die Limes-Schützen (beide organisiert im VdRBw) an, die langjährig genutzten Standortschießanlagen Seck und Hirschberg nicht mehr nutzen zu dürfen. Zur Begründung wird nach Informationen der Fragesteller seitens der Bundeswehr auf fachliche Weisungen des Beauftragten für munitionstechnische Sicherheit und Schießsicherheit der Bundeswehr verwiesen.
Der VdRBw wurde vom Deutschen Bundestag mit der Durchführung der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr beauftragt. Das Training im sicheren Umgang mit Waffen und der damit einhergehende Schießsport wird dabei nicht zum Selbstzweck betrieben, sondern fördert die Schießfertigkeiten, Schießtechnik sowie den bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen der Reservisten der Bundeswehr. Übungen, die einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter haben, sind in dem Kontext des Schießsports ohnehin unzulässig. Der VdRBw geht mit der ihm gegebenen Aufgabe sehr verantwortungsvoll um, wie am Beispiel der umfassenden Schießsportordnung zu sehen ist (https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2018/03/SSpO-2019.pdf).
Nach Ansicht der Fragesteller liegt es im Interesse der Bundeswehr, die Reservisten der Bundeswehr bei dem Anliegen einer abwechslungsreichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Hürden sollten konsequent abgebaut werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Verband der Reservisten der Bundeswehr, seinen Untergliederungen und seinen Aktivitäten bei?
Ist innerhalb der Bundesregierung eine Bewertung von Übungsaktivitäten, die der VdRBw eigenverantwortlich durchführt, die also nicht in Form von dienstlichen Veranstaltungen der Bundeswehr stattfinden, erfolgt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sieht die Bundesregierung generell einen Vorteil in des In-Übung-Haltens der Reservisten durch die RAG des Reservistenverbandes in Hinsicht
a) auf die Schießfähigkeiten der Reservisten,
b) auf die Personalstundeneinsparungen durch die ehrenamtliche Arbeit des Verbands,
c) auf ein In-Übung-Halten im Kontext der Landesverteidigung?
Befürwortet die Bundesregierung die Nutzung von Bundeswehranlagen zum Schießsport durch die RAG des VdRBw, und warum?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welche Gründe sprechen seitens der Bundesregierung gegen eine Nutzung von Bundeswehranlagen durch die RAG des VdRBw?
Welche Voraussetzungen muss eine RAG Schießen erfüllen, und welche Vorbereitungen muss sie treffen, um eine Standortschießanlage nutzen zu können?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, die zu einer Verweigerung hinsichtlich der Nutzung von Bundeswehranlagen für den Schießsport der RAG des VdRBw durch das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum, die jeweiligen Kommandeure oder Standortältesten führten?
Ist seitens der Bundesregierung eine Bewertung der Gründe erfolgt?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Wird bei den Umbauarbeiten der beiden A-Stände der Standortschießanlage Westerburg/Seck ein „wirksamer Rückprallschutz“ eingebaut werden, um das Schießen mit Handwaffen zu ermöglichen?
Falls nein, warum nicht?
Stehen der Nutzung der Standortschießanlage Westerburg/Seck durch die Reservisten-Arbeitsgemeinschaften des VdRBw nach einem erfolgten Umbau aus Sicht der Bundesregierung noch weitere Hürden im Wege?
Wenn ja, welche sind das?
Stehen der Nutzung der Standortschießanlage Hirschberg durch die Reservistenarbeitsgemeinschaften des VdRBw aus Sicht der Bundesregierung Hürden im Wege?
Wenn ja, welche sind das?
Stehen der Nutzung der Standortschießanlage Berlin (Bernauer Straße) durch die Reservistenarbeitsgemeinschaften des VdRBw aus Sicht der Bundesregierung Hürden im Wege?
Wenn ja, welche sind das?
Welche Möglichkeiten bietet die Bundesregierung den RAG des VdRBw zum In-Übung-Halten der Reservisten, wenn in der jeweiligen Region keine Bundeswehranlagen für den Schießsport genutzt werden können, oder welche Empfehlungen spricht sie diesbezüglich aus?