Umsetzungsstand des GIZ-Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen“ in Marokko II
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 ergibt sich für die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Bundesregierung ihrer verfassungsrechtlichen Antwortpflicht nur unzureichend nachgekommen ist. Nach Ansicht der Fragesteller sind die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Vorbemerkung rechtlich und sachlich unzutreffend.
Im Einzelnen:
Die Behauptung der Bundesregierung, dass durch das Erfragen der Informationen in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20705 in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung eingegriffen werde, bedarf nach Auffassung der Fragesteller einer substanziellen Begründung sowie einer Differenzierung der abgeschlossenen und laufenden Vorgänge im Rahmen des Umsetzungsprozesses des gegenständlichen Projekts (Moduls). Die Fragesteller erinnern in diesem Zusammenhang an die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Vorliegen der Voraussetzungen von Informationsverweigerungsrechten substantiiert und nicht lediglich formelhaft durch die Bundesregierung darzulegen ist (BVerfGE 147, 50 [150]).
Weiter werten die Fragesteller die wiederkehrende Bezugnahme auf die Vorbemerkung als Ausfluss der mangelhaften Informations- und Datenverwaltung sowie der unzureichenden und damit funktionsinadäquaten (politischen) Steuerungsfähigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), speziell im Verhältnis zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Zudem steht es der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller nicht zu, neue Grenzen des parlamentarischen Frage- und Informationsrechtes, die weder verfassungsrechtlich noch verfassungsgerichtlich anerkannt sind, aus informationspolitischen Erwägungen zu kreieren. Nach Ansicht der Fragesteller ist dies im Falle der Nichtbeantwortung der Fragen nach Projektnummern ersichtlich (siehe hierzu exemplarisch die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/21800). So wird die Weigerung, die Projektnummern zu nennen, mit dem Hinweis begründet, dass die Nummerierung von Projekten einen rein administrativen Zweck verfolgen würde und demnach keinen politischen Charakter habe.
Die Fragesteller erinnern die Bundesregierung daran, dass das parlamentarische Frage- und Informationsrecht grundsätzlich alle Vorgänge des Regierungs- und Verwaltungshandelns zum Gegenstand haben kann (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21796). Insofern wäre es nach Ansicht der Fragesteller für die verfassungsrechtliche Antwortpflicht der Bundesregierung auch zulässig, Informationen mit einem ausschließlich administrativen Aussagegehalt abzufragen. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber gerade nicht um eine bloße Abfrage administrativer Daten. Denn die Fragesteller haben auch ein politisches Interesse an der Nennung von Projektnummern, da nur diese eine eindeutige Identifizierung der Vorhaben und Maßnahmen der deutschen Entwicklungspolitik im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle ermöglichen. So ist es nach Erfahrung der Fragesteller nicht unüblich, dass Vorhaben und Maßnahmen ähnliche Titel oder Bezeichnungen aufweisen. Besonders ersichtlich ist dies für den Fall von Nachfolgevorhaben und Nachfolgemaßnahmen. Eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit verlangt insofern, dass Projekte klar zugeordnet werden können und es nicht zu Verwechslungen oder Missverständnissen kommt.
Im Übrigen überzeugt die Fragesteller die Informationsverweigerung aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu ausländischen Regierungen im Rahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht.
Weshalb dieses Vertrauensverhältnis das Informationsrecht des Parlamentes überwiegt, wurde durch die Bundesregierung nicht substantiiert dargelegt. Konkret mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht konfligierende Interessen der Bundesregierung von Verfassungsrang sind den Fragestellern nicht ersichtlich und wurden ebenso wenig durch die Bundesregierung vorgebracht. Selbst in dem Fall, dass das von der Bundesregierung angeführte Vertrauensverhältnis zu Partnerregierungen tatsächlich ein Staatswohlbelang von Verfassungsrang wäre, würde dies nach Ansicht der Fragesteller nicht genügen, um eine Informationsverweigerung verfassungsrechtlich zu begründen. In diesem Zusammenhang erinnern die Fragesteller daran, dass das parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland die Staatsleitung und damit auch das Staatswohl Regierung und Parlament gemeinsam anvertraut (vgl. u. a. Friesenhahn, VDDStRL 16, 9 [38]). Informationen, die das Staatswohl betreffen könnten, müssen daher im Regelfall erst recht nicht nur der Regierung, sondern auch dem Parlament zur Verfügung stehen.
Schließlich stellen die Fragesteller fest, dass die Möglichkeit der Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung nicht in Erwägung gezogen wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Welche Abstimmungen und Verhandlungen der Bundesregierung im Rahmen des Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ mit der marokkanischen Regierung sind mit welchen konkreten Ergebnissen abgeschlossen worden?
Welche Abstimmungen und Verhandlungen der Bundesregierung mit der marokkanischen Regierung im Rahmen des Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20705 nicht abgeschlossen (bitte nach abstraktem Verhandlungs- bzw. Abstimmungsgegenstand aufschlüsseln)?
Sind Projektdetails sowie die konkreten qualitativen und quantitativen Modulzielindikatoren des Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ Gegenstand laufender Verhandlungen der Bundesregierung mit der marokkanischen Regierung?
Wenn ja, welche konkreten Projektdetails sind Gegenstand laufender und welche Projektdetails sind Gegenstand abgeschlossener Verhandlungen der Bundesregierung?
Ist der Modulvorschlag des Projekts „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ Gegenstand laufender Verhandlungen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Modulvorschlag zum Modul „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ durch die Durchführungsorganisation vorgelegt wurde und das Verfahren zur Erstellung des Modulvorschlags durch die Durchführungsorganisation getrennt ist von der Erörterung des Moduls mit der Partnerregierung?
Warum liegen Verhandlung und Umsetzung eines Vorhabens nach Auffassung der Bundesregierung im parlamentarisch nicht ausforschbaren Kernbereich exekutiver Verantwortung?
Liegen abgeschlossene vorhabenbezogene Verhandlungen mit Partnerregierungen nach Auffassung der Bundesregierung im Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, und wenn ja, inwiefern?
Anhand welcher thematischen Steuerungsdokumente des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung orientiert sich das Modul „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ als Maßnahme der technischen Zusammenarbeit (TZ (Technische Zusammenarbeit)-Maßnahme) außerhalb eines Programms (bitte alle modulrelevanten Steuerungsdokumente auflisten)?
Welche Folgemodule zum Modul (Projekt) „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegeben?
Wurde zum Modul „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus wichtigem Anlass ein Sonderbericht von der GIZ angefordert, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, aus welchem Anlass, und mit welchem Inhalt?
Welche vorhabenbezogenen völkerrechtlichen Übereinkünfte wurden im Vorfeld zur Durchführung des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ mit der Regierung des Königreichs Marokko getroffen?
a) Welche Art völkerrechtlicher Übereinkünfte wurden vorhabenbezogen getroffen (Regierungsabkommen, Notenwechsel, etc.)?
b) Welche Rechte, Pflichten und sonstige Regelungen wurden im Rahmen der getroffenen vorhabenbezogenen völkerrechtlichen Übereinkünfte auf zwischenstaatlicher Ebene vereinbart?
Inwiefern liegt die Umsetzung eines Moduls bzw. Vorhabens nach Auffassung der Bundesregierung im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, angesichts der Tatsache, dass die Durchführungsorganisation das Vorhaben bzw. das Modul eigenverantwortlich umsetzt (vgl. BMZ, Leitlinien, Tz. 12, https://www.bmz.de/resource/blob/23458/7ac6d7531712a68bb8b4a222b334078e/konzept165-data.pdf) (bitte umfassend begründen)?
Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der vorhabenbezogene Länderkontext des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ verändert, sodass Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten und vorherige Kostenschätzungen angepasst werden mussten (bitte entsprechende Anpassungen erläutern)?
Welche konkreten Ziele, Indikatoren und Handlungsfelder haben sich während des Projektverlaufs des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ verändert?
Welche konkreten „faktische[n] Veränderungen“ (siehe Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800) sind nach Auffassung der Bundesregierung im Projektverlauf des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ zu erwarten (bitte ausführen und begründen)?
Wurde die Projektnummer des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ bei der Erarbeitung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 herangezogen?
Wie ist das marokkanische Programm „Energieeffizienz in Moscheen“ nach Kenntnis der Bundesregierung konkret ausgestaltet (siehe Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/21800)?
Wie sind die Modulzielindikatoren des Modulvorschlags (abgeschlossener Vorgang vor Durchführung des Moduls) des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ konkret ausgestaltet (bitte Modulzielindikatoren des Modulvorschlags abschließend mit Basis- und Zielwerten angeben)?
Welche konkreten Outputs tragen nach dem Modulvorschlag des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ in welcher Art und Weise zur Erfüllung welcher Modulzielindikatoren bei (bitte Outputs qualitativ und quantitativ mit Basis- und Zielwerten angeben)?
Inwiefern könnte die Offenlegung der Modulzielindikatoren des Modulziels „Auf Basis des marokkanischen Programms ‚Energieeffizienz in Moscheen‘‚ sind Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Energieeffizienz (EnEff) und erneuerbare Energien (EE) geschaffen“ (siehe Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800) nach Auffassung der Bundesregierung zum Mitregieren Dritter führen?
Welche konkreten Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten wurden durch das Modul „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ geschaffen?
Welche marokkanischen Unternehmen wurden durch das Modul „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ konkret gefördert?
Welche Ursachen und Gründe hat das durch die Bundesregierung identifizierte Kernproblem des Interventionsbereiches des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“, dass Technologien der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz (EE/EnEff-Technologien) für lokale marokkanische Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung nur unzureichend genutzt werden (siehe Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/21800)?
Inwiefern bergen nach Auffassung der Bundesregierung EE/EnEff-Technologien „großes Potential“ für die lokale marokkanische Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung (siehe Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/21800)?
Würde das nach Ansicht der Bundesregierung bestehende „große Potential“ der EE/EnEff-Technologien für die lokale marokkanische Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung auch ohne die Interventionen der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit bestehen?
Wenn ja, aus welchen Gründen haben marokkanische Unternehmer dieses Potential nach Auffassung der Bundesregierung nicht bereits erschlossen?
In welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis wurde eine vorhabenbezogene Subsidiaritätsprüfung bezüglich des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ durchgeführt?
Welche Umstände waren Grundlage der Subsidiaritätsprüfung?
Ist der am 24. Juni 2020 dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgelegte Projektfortschrittsbericht des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ nach Ansicht der Bundesregierung ein abgeschlossener Vorgang?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen ist der am 24. Juni 2020 vorgelegte und damit zwangsläufig fertiggestellte Projektfortschrittsbericht nach Auffassung der Bundesregierung kein abgeschlossener Vorgang?
b) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „abgeschlossenen Vorgangs“?
c) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „laufenden Vorgangs“?
d) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags (TZ-Durchführungsangebot) für den Fachkräfteeinsatz?
e) Welche Ist-Kosten für den Fachkräfteeinsatz wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben? Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für Sachgüter und Bauverträge?
f) Welche Ist-Kosten für Sachgüter und Bauverträge wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
g) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für Finanzierungen?
h) Welche Ist-Kosten für Finanzierungen wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
i) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für teilnehmerbezogene Kosten (Human-Capacity-Development-Formate)?
j) Welche Ist-Kosten für teilnehmerbezogene Kosten wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
k) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für sonstige Einzelkosten?
l) Welche Ist-Kosten für sonstige Einzelkosten wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
m) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für die Summe der Einzelkosten?
n) Welche Ist-Kosten für die Summe der Einzelkosten wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
o) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für Gemeinkosten, Gewinn- und Umsatzsteuer?
p) Welche Ist-Kosten für Gemeinkosten, Gewinn- und Umsatzsteuer wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
q) Wie hoch ist die Kostenschätzung des Modulvorschlags für die Gesamtkosten?
r) Welche Ist-Kosten für die Gesamtkosten wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 durch die GIZ angegeben?
s) Welche vorhersehbaren und signifikanten Abweichungen von den Kostenschätzungen des Modulvorschlags wurden im Projektfortschrittsbericht des Moduls vom 24. Juni 2020 von der GIZ erläutert?
t) Welche Funktion hat die jährliche Berichterstattung zu den Modulen nach Auffassung der Bundesregierung?
Welche wesentlichen Aktivitäten wurden in der als Anlage angehängten Wirkungsmatrix des Projektfortschrittsbericht vom 24. Juni des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ durch die GIZ dargestellt?
Wer sind die Multiplikatoren, und in welcher Art und Weise wurden diese im Rahmen des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ ausgebildet (siehe Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/21800)?
In welcher Art und Weise wurde das marokkanische Religionsministerium bei der Auszeichnung ausgestatteter Moscheen mit einem „Grüne Moschee“-Label unterstützt (ebd.) (bitte durchgeführte Unterstützungsmaßnahmen abschließend nennen)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Voraussetzungen für die Auszeichnung einer Moschee mit dem Label „Grüne Moschee“?
Wurden die im Rahmen des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ fortgebildeten Trainer des marokkanischen Religionsministeriums nach Kenntnis der Bundesregierung auf einen islamistischen Hintergrund geprüft (siehe Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/21800)?
Wenn ja, inwiefern?
Wie viele kWh erzeugt die „Plus-Energie-Moschee“ im marokkanischen Dorf Tadmamt nach Kenntnis der Bundesregierung (siehe Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/21800)?
Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Baus der „Plus-Energie-Moschee“ im marokkanischen Dorf Tadmamt durch die GIZ finanziert (ebd.)?
Wie war die Finanzierung der Maßnahmen konkret ausgestaltet?
Welchen Ursprung haben die in der „Plus-Energie-Moschee“ in Tadmamt eingebauten LED-Leuchten nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wann genau ist die Zusammenarbeit im Sinne der Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/21800 abgeschlossen?
Wurden im Rahmen des Moduls „Beschäftigungsförderung durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Moscheen in Marokko“ weitere Moscheen als die in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 aufgeführten unterstützt?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in welchen Moscheen durchgeführt?
Welche Maßnahmen wurden in den in der Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/21800 aufgelisteten öffentlichen Gebäuden umgesetzt (bitte nach Gebäude, Maßnahme und Kosten aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ursprünge der in den Moscheen der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verbauten LED-Lampen?
Nach welchen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards werden die in den Moscheen der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verbauten LED-Lampen nach Kenntnis der Bundesregierung hergestellt?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ursprünge der in den Moscheen der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verbauten Solarthermieanlagen?
Nach welchen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards werden die in den Moscheen der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verbauten Solarthermieanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung hergestellt?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ursprünge der in den Moscheen der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verbauten Photovoltaikanlagen?
Nach welchen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards werden die in den Moscheen der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verbauten Photovoltaikanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung hergestellt?
Wurde die Beschaffung der verbauten LED-Lampen, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung durch (öffentliche) Ausschreibungen durchgeführt?
Wenn ja, wer hat diese Aufträge in welcher Art und Weise sowie mit welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen ausgeschrieben?