Umsetzungsstand des betrieblichen Eingliederungsmanagements
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit April 2004 ist die Regelung in § 167 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Kraft, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM hat das Ziel, in einem ergebnisoffenen Suchprozess (BAG 22. März 2016, 1 ABR 14/14) herauszufinden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann. Das Arbeitsverhältnis soll gesichert und krankheitsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden. Der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz soll ein stärkerer Stellenwert verschafft werden (vgl. Gesetzesbegründung auf Bundestagsdrucksache 15/1783).
Eine Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung ergab jedoch, dass nur 40 Prozent der anspruchsberechtigten Personen seitens der Arbeitgeber ein BEM angeboten wurde. In kleineren Betrieben und Betrieben aus dem Handwerk oder dem Dienstleistungssektor werden noch seltener BEM-Angebote gemacht (BIBB/BAuA 2018: Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig und hatten damit Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bitte gesondert für die letzten zehn Jahre und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot eines BEM durch den Arbeitgeber an (bitte gesondert für die letzten zehn Jahre und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erreichung der Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, fast 17 Jahre nach Erlass des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen?
a) Wie viele krankheitsbedingte Kündigungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung vermieden werden (bitte gesondert für die letzten zehn Jahre und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem Umfang durch die Einführung des BEM die Arbeitsunfähigkeitsquoten in den Betrieben verringert werden konnten (bitte gesondert für die letzten zehn Jahre und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Weise durch die Einführung des BEM das Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau in den Betrieben verbessert werden konnte (bitte gesondert für die letzten zehn Jahre und nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße gesondert aufschlüsseln)?
d) Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um die Zielerreichung des BEM zu prüfen, und welche Studien sind in Zukunft zu diesem Sachverhalt geplant?
In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Arbeitgeber bei den BEM die Rehabilitationsträger oder die Integrationsämter hinzugezogen (bitte in absoluten Zahlen und in relativen Zahlen zum Verhältnis der gesamten BEM-Fälle für die letzten zehn Jahre und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie gedenkt die Bundesregierung, nach der Abschaffung der gemeinsamen Servicestellen sicherzustellen, dass die Betriebe ausreichend Ansprechpartner haben, um Leistungen zur Hilfe- und Teilhabe prüfen zu können?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zeitliche und finanzielle Aufwand für einen Betrieb zur Bewältigung eines BEM-Falles im Durchschnitt (bitte nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland gesondert aufschlüsseln)?
In wie vielen Betrieben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsvereinbarungen zu den BEM (bitte nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße gesondert aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in den Zeiten der Corona-Pandemie BEM-Gespräche in Betrieben aktuell nicht stattfinden oder verschoben werden, und welche Auswirkungen könnte dies nach Auffassung der Bundesregierung auf den Stand der Prävention in den Betrieben haben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in der Corona-Pandemie Reha-Einrichtungen nicht voll ausgelastet sind?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in den Betrieben in Zukunft zu stärken insbesondere im Hinblick auf mögliche Langzeitfolgen arbeitsbedingter Corona-Infektionen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl krankheitsbedingter Kündigungen pro Jahr in Deutschland, die ausgesprochen werden und über die Anzahl von Kündigungsschutzklagen gegen krankheitsbedingte Kündigungen pro Jahr (bitte gesondert für die letzten 20 Jahre und nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?