Waffen im Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der behördlich bekannten Neonazis mit Waffenerlaubnis deutlich angestiegen. Ende 2020 waren ca. 1 200 Neonazis registriert, die legal Waffen besaßen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26204). Doch auch im Rahmen von Durchsuchungen werden von den Ermittlungsbehörden immer wieder legale sowie illegale Waffen und Munition aufgegriffen (vgl.: „Waffenfunde bei Rechtsextremen“ in https://www.belltower.news/uebersicht-waffenfunde-bei-rechtsextremen-86787/). Beispielhaft sei hier die „Gruppe S.“ aufgeführt, bei der eine Vielzahl an erlaubnispflichtigen Waffen gefunden wurde (vgl. „Terrorgruppe ‚Gruppe S.‘ wollte sich mit Waffen eindecken“ in https://www.zeit.de/news/2021-04/06/terrorgruppe-gruppe-s-wollte-sich-mit-waffen-eindecken). Auch der Täter von Hanau besaß Waffen – diese sogar legal. Die Initiative 19. Februar Hanau stellt die nach Ansicht der Fragesteller berechtigte Frage, weshalb der Täter über Jahre hinweg trotz laufender Ermittlungs- und Strafverfahren sowie auffälligen Verhaltens legal Waffen besitzen durfte und die Erlaubnis für diese sogar verlängert wurde (vgl.: Anklageschrift Initiative 19. Februar Hanau – Wir klagen an: Ein Jahr nach dem rassistischen Terroranschlag in https://19feb-hanau.org/2021/02/14/wir-klagen-an-ein-jahr-nach-dem-rassistischen-terroranschlag/). Neonazis verüben unter Zuhilfenahme von Waffen zahlreiche Straf- und Gewalttaten, von denen ein Teil politisch motiviert ist. Nach Ansicht der Fragesteller ist es deshalb erforderlich, den möglichen Besitz und Einsatz von Waffen sowie Munition durch die rechte Szene kritisch zu betrachten und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Dies gilt auch für das Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Der Nationalsozialistische Untergrund ist für die umfangreichste rechtsradikale Terrorserie in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges verantwortlich. Neben Sprengstoff- und Bombenanschlägen in Nürnberg und Köln werden dem NSU bislang 15 Raubüberfälle zugeordnet. Der NSU tötete zwischen 2000 und 2007 insgesamt zehn Menschen. Neun Personen kurdischer, griechischer und türkischer Herkunft wurden aus rassistischen Motiven heraus ermordet, die zehnte getötete Person war eine Polizistin deutscher Herkunft: Enver Şimşek leitete einen Blumenhandel in Nürnberg. Er wurde am 9. September 2000 an seinem Blumenstand vom NSU erschossen. Abdurrahim Özüdoğru wurde in Nürnberg am 13. Juni 2001 in der Schneiderei seiner Frau durch zwei Kopfschüsse getötet. Am 27. Juni 2001 wurde Süleyman Taşköprü während der Arbeit in dem Lebensmittelgeschäft seiner Familie in Hamburg erschossen. Habil Kılıç wurde am 29. August 2001 in seinem Obst- und Gemüseladen in München ermordet. Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock vor einem Imbissladen erschossen. İsmail Yaşar wurde am 9. Juni 2005 in seinem Imbiss-Laden in Nürnberg getötet. Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros Boulgarides im Laden seines Schlüsseldienstes in München erschossen. Mehmet Kubaşık wurde am 4. April 2006 in seinem Kiosk in Dortmund ermordet. Halit Yozgat wurde am 6. April 2006 – nur zwei Tage, nachdem Mehmet Kubaşık getötet wurde – im Internetcafé seines Vaters erschossen. Zum Tatzeitpunkt befindet sich ein Mitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz im Internetcafé. Michèle Kiesewetter arbeitete als Polizistin in Heilbronn. Am 25. April 2007 wurde sie während der Mittagspause auf einem Parkplatz in Heilbronn erschossen. Nachdem die Täterinnen und Täter im Zuge der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 bekannt wurden, kam es am 6. Mai 2013 zum Strafprozess vor dem Oberlandesgericht München gegen die als Mittäterin angeklagte Beate Zschäpe und vier weitere als Gehilfen angeklagte Personen, namentlich Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze. Am 11. Juli 2018 wurde das Urteil verkündet: Zschäpe wurde zu lebenslanger, Wohlleben zu zehnjähriger, Gerlach und Schultze zu je dreijähriger und Eminger zu zweieinhalbjähriger Haft verurteilt. Nicht nur die Fragesteller vertreten die Ansicht, dass der NSU aus mehr als drei Tätern bestand, welche sich neben Handlungen zur Beihilfe auch der Mittäterschaft schuldig gemacht haben (vgl.: „Der Weg zum NSU-Urteil“ in https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/276086/der-weg-zum-nsu-urteil). Auch Abdulkerim Şimşek, der Sohn des vom NSU ermordeten Enver Şimşek, ist davon überzeugt, dass es noch weitere Mittäter gibt (vgl.: „Das sind die 10 Opfer der rechten Terrorzelle NSU“ in https://www.spiegel.de/panorama/nsu-prozess-das-sind-die-10-mordopfer-a-00000000-0003-0001-0000-000002599577). Der NSU bezeichnete sich in seinem Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“. Zwischen 100 und 200 indirekte, aber auch unmittelbare Helfer und Mitwisser sollen ihm angehört haben. Der Generalbundesanwalt (GBA) ermittelt im Zuge des sogenannten „Neunerverfahrens“ (vgl.: „Ein Jahr nach dem Urteil: Was ist mit den Helferinnen und Helfern des NSU in https://ze.tt/ein-jahr-nach-dem-urteil-was-ist-mit-den-helferinnen-des-nsu/; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7165) und der „129-Liste“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 44) zum NSU-Umfeld weiter.
Nach Ansicht der Fragesteller ist es jedoch auch relevant, inwiefern Personen aus dem Umfeld des NSU aktuell Waffen sowie Munition besitzen und diese gegebenenfalls einsetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Personen aus dem sogenannten Neunerverfahren im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Komplex des NSU, namentlich Matthias Rolf D., Max-Florian B., Susann Sabine E., Mandy S., Jan W., Thomas S., Pierre J., Hermann S. und André K.?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu dem möglichen Besitz und Einsatz von Waffen und Munition der auf der 129er-Liste des GBA (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 44) vermerkten Personen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu dem möglichen Besitz und Einsatz von Waffen und Munition seitens der im Prozess gegen Beate Zschäpe u. a. vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geladenen Zeuginnen und Zeugen aus dem (auch früheren) Umfeld der dortigen Angeklagten?