Verzögerungen beim Roll-out intelligenter Messsysteme
der Abgeordneten Sandra Weeser, Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl- Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Damit hatte der Gesetzgeber u. a. das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beschlossen und somit die unionsrechtlichen Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen umgesetzt. Laut dem „Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende“ vom 31. Januar 2020 verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gesamtziel, „bis 2030 möglichst viele Messstellen mit Smart-Meter-Gateways auszustatten und möglichst viele energiewenderelevante Anwendungen über sichere Gateways laufen zu lassen“ (vgl. S. 2 unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/fahrplan-fuer-die-weitere-digitalisierung-der-energiewende.pdf?__blob=publicationFile&v=10). Dazu möchte das BMWi u. a. technische Standards weiterentwickeln und den Roll-out beschleunigen.
Nach § 30 MsbG beginnt der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen (sogenannter Roll-out), wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den Vorgaben des § 24 Absatz 1 MsbG genügen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies feststellt. Diese Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme (sogenannte Markterklärung) gab das BSI mit Wirkung zum 24. Februar 2020 bekannt. Gegen diese Markterklärung haben einige Betroffene Anfechtungsklagen erhoben. Mit Urteil vom 4. März 2021 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden, dass die Verfügung des BSI voraussichtlich rechtswidrig sei (Az.: 21 B 1162/20, 9 L 663/20, VG Köln). Kern der strittigen Frage ist, ob die Smart-Meter-Gateways den gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsumfang hinreichend erfüllen, insbesondere ob der volle Funktionsumfang bereits im Moment des Roll-outs vorliegen muss oder schrittweise erweitert werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der Stand des Roll-outs intelligenter Messsysteme für Strom nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Ist die Bundesregierung mit der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das bereits 2016 beschlossen wurde, zufrieden, insbesondere in zeitlicher Hinsicht?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Roll-out intelligenter Messsysteme zu beschleunigen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des OVG Münster vom 4. März 2021, und was sind die Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich des Pflicht-Roll-outs intelligenter Messsysteme?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung infolge des Urteils Änderungen am Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Roll-out nötig, und wird sie dem Gesetzgeber entsprechende Vorschläge machen?
Wenn ja, bis wann?
Welche Auswirkung hat die Entscheidung des OVG Münster auf aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wie etwa das Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG)?
Wie schätzt die Bundesregierung die langfristigen Auswirkungen der Entscheidung des OVG Münster auf geplante Gesetzesvorhaben ein, die eine flächendeckende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen voraussetzen?
Um welchen Zeitraum wird sich der Hochlauf der Elektromobilität (z. B. privates Laden, Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur) durch die Entscheidung des OVG Münster verzögern?
Wie viele Smart-Meter-Gateways wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von grundzuständigen und von wettbewerblichen Messstellenbetreibern eingebaut (bitte nach beiden Arten aufschlüsseln)?
Für welches Jahr strebt die Bundesregierung die Erreichung der bereits in der EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2012 für 2020 erklärten Zielvorgabe an, 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mit intelligenten Zählern auszustatten?
Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht BSI-zertifizierte Smart-Meter-Gateways die Anforderungen zu Datenschutz und Datensicherheit erfüllen und den notwendigen Standards entsprechen?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die Vorgaben zur Interoperabilität von BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateways ausreichend?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Einbeziehung bzw. einen besseren Bestandsschutz für diese nicht BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateways, um die gewünschte Ausstattung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit intelligenten Messsystemen zügiger voranzutreiben?
Erwägt die Bundesregierung, gemeinsam mit dem BSI die Anforderungen und Standards für intelligente Messsysteme zu vereinfachen?
Wenn nein, warum nicht?