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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von Buschholznutzung in Namibia und Hamburg durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

11.05.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2905927.04.2021

Förderung von Buschholznutzung in Namibia und Hamburg durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH führt in Namibia seit 2013 das Projekt „Bush Control and Biomass Utilisation“ (BCBU) durch, das die ökonomische Nutzbarmachung von Buschholz in Namibia fördert und damit auch einen Beitrag zur übergreifenden Armutsbekämpfung leisten möchte (https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?pn=201720648). Die Bundesregierung hat dieses Projekt als deutsche Klimafinanzierung ausgewiesen: die erste Phase ab 2013 als Anpassungs- und ab 2017 als Minderungsfinanzierung (https://www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/03/deutsche-klimafinanzierung-unterstuetzt-projekt-zur-herstellung-von-biomasse-fuer-deutsche-energieversorger/). Weitere Maßnahmen flankieren das Projekt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1771, Antwort zu Frage 2). Laut der GIZ GmbH stellt die Verbuschung in Namibia ein erhebliches ökologisches und ökonomisches Problem dar, weil sie zu Wasserknappheit, dem Verlust von Biodiversität und Weideland beitrage (https://www.giz.de/de/weltweit /28648.html). Eine Lösung des Problems in Form von großflächiger Entbuschung scheitere einerseits an unzureichender Technik, andererseits am fehlenden Absatzmarkt für Buschholz in Namibia.

Dies könnte nach Ansicht der Fragestellenden die „Biomasse-Partnerschaft Hamburg-Namibia“ ändern, die bei einem von der GIZ GmbH und dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier 2019 organisierten Besuch von namibischen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft in Hamburg angestoßen wurde (https://www.hamburg.de/energiewende/namibia-biomass-partnership/). Ziel der Partnerschaft ist es, namibisches Buschholz in Hamburg zur Wärmeerzeugung zu nutzen und damit zukünftig u. a. das Heizkraftwerk Tiefstack zu betreiben. Drei Hamburger Akteure – die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die Hamburg Wärme GmbH und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) – haben mit IfaS und der Trier University of Appkied Sciences im Sommer 2020 ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, um zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Nutzung namibischer Biomasse in Hamburg ökologisch nachhaltig (z. B. Treibhausgasbilanz) und sozial sinnvoll (Beschäftigungseffekt in Namibia) ist (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13910588/2020-05-12-bue-verwertung-biomasse/).

Die von der GIZ GmbH in Auftrag gegebenen Studien der UNIQUE GmbH (https://www.unique-landuse.de/images/publications/vereinheitlicht/2020-05_Greenhouse_Gas_Assessment_Namibia.pdf) und des IfaS (https://www.dasnamibia.org/?wpfb_dl=117) bewerten die Treibhausgasbilanz der großflächigen Buschausdünnung und des Exports von Teilen der Biomasse nach Deutschland positiv. Sie haben in Lebenszyklusanalysen errechnet, dass dadurch der Atmosphäre CO2 entzogen wird und CO2-Emissionen gemindert werden könnten. Allerdings werden diese Studienergebnisse von lokalen umweltpolitischen Gruppen in Hamburg und teilweise auch in Namibia angezweifelt. Zwei Gutachten des Hamburger Energietischs zur Treibhausgaswirkung (Juni 2020 und März 2021) kamen nach der Korrektur zahlreicher, im Einzelnen nachgewiesener Fehler in den Studien von UNIQUE und IfaS, zu dem Ergebnis, dass beim Einsatz von namibischer Biomasse in Hamburger Kraftwerken insgesamt mehr CO2 freigesetzt werden würde als bei der derzeitigen Verwendung von Steinkohle. (https://www.hamburger-energietisch.de/mehr-als-ein-dutzend-fehler-in-den-buschholz-gutachten-der-giz/). Auch die NGO Biofuelwatch kritisiert die Studien als falsch und fordert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die GIZ GmbH auf, die Studien zurückzuziehen und das Projekt BCBU bis zur Klärung aller Bedenken zu stoppen (https://www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2021/03/deutsche-klimafinanzierung-unterstuetzt-projekt-zur-herstellung-von-biomasse-fuer-deutsche-energieversorger/). Diese beziehen sich nicht nur auf die Treibhausgas(CO2)-Bilanz des Projekts, sondern auch auf die Folgen für die Biodiversität und auf soziale Folgen vor allem bei sinkender Beschäftigung in einem von enorm hoher Arbeitslosigkeit bedrohten Staat. Laut Kritikerinnen und Kritikern würden von der Buschausdünnung und Vergrößerung von Weideland, die den Auftragsstudien von UNIQUE und IfaS zufolge die Rinderproduktion verdoppeln bis verdreifachen sollen, vor allem weiße Großgrundbesitzer profitieren. Die von GIZ GmbH und IfaS für notwendig erachtete stark vollmechanisierte Entbuschung würde viele einfache Arbeitsplätze vernichten. UNIQUE hat im Auftrag der GIZ GmbH eine weitere Studie zur Analyse und Revision der Landnutzungsziele (AFOLU) im Rahmen der national determinierten Parameter zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens verfasst, die allerdings noch nicht veröffentlicht ist (https://www.unique-landuse.de/referenzen).

In einem Antwortschreiben auf einen offenen Brief von 40 umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden wies das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 9. März 2021 die Kritikpunkte zurück (https://www.hamburger-energietisch.de/WP-Server/wp-content/uploads/Antwortschreiben-Offener-Brief-Robin-Wood.pdf): Der jährliche Zuwachs der Busch-Biomasse betrage in Namibia etwa 3 Prozent. Das GIZ-Projekt sei mit der namibischen Regierung abgestimmt und richte sich an deren Politikzielen aus. So sei in den nationalen Klimaschutzzielen Namibias die Wiederherstellung von Savannen-Ökosystemen eine wichtige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. „Der Erhalt der Biodiversität und der wirtschaftlichen Nutzbarkeit entsprechender Flächen werden dabei aufgrund ihrer Bedeutung für den Lebensunterhalt der lokalen Bevölkerung aus nationaler Perspektive höher bewertet als eine eventuell mögliche Zunahme von Emissionen durch die Ausdünnung des Buschbestands.“ (S. 2). Bezüglich der wirtschaftlichen Komponente von BCBU betont das BMZ, dass der Aufbau von Wertschöpfungsketten in Namibia und die Schaffung lokaler Arbeitsplätze im Vordergrund stehe. Die Anzahl der Beschäftigten im Biomassesektor sei in den vergangenen fünf Jahren von 6 000 auf 11 300 Arbeitskräfte gestiegen, zudem hätten sich die Arbeitsbedingungen verbessert. Die Nutzung namibischer Busch-Biomasse in deutschen Kraftwerken oder die Exportförderung von Busch-Biomasse seien laut BMZ hingegen keine Ziele des Vorhabens.

Das vom Hamburger Energietisch (HET) in Auftrag gegebene Gutachten „Buschholz aus Namibia: Ersatz für die Steinkohle in Deutschland?“ (https://www.hamburger-energietisch.de/WP-Server/wp-content/uploads/Buschholz-aus-Namibia-als-Ersatz-fuer-die-Kohle-in-Deutschland-V1.0.pdf) stellt u. a. den vom BMZ genannten jährlichen Zuwachs an Busch-Biomasse um 3 Prozent und damit die Notwendigkeit des Buschholzexports infrage (S. 67–70). Um den relevanten Netto-Zuwachs zu erhalten, müssten von der zuwachsenden Biomasse die Abgänge abgezogen werden. Dazu zähle insbesondere der anhaltende beträchtliche Biomasseverlust durch Buschfeuer. Bei einer vollständigen Bilanzierung zeige sich, dass der Netto-Buschholzzuwachs in Namibia vollständig für die Wertschöpfung in Namibia selbst eingesetzt werden könne und daher ein Buschholzexport nicht notwendig sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Eingedenk der Aussage des BMZ, dass die Nutzung namibischer Busch-Biomasse in deutschen Kraftwerken oder die Exportförderung von Busch-Biomasse keine Ziele des GIZ-Vorhabens BCBU sei, inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Gelder aus dem BCBU-Vorhaben für Aktivitäten verwendet wurden bzw. werden, die auf die Nutzung namibischer Busch-Biomasse in deutschen Kraftwerken oder die Exportförderung von Busch-Biomasse ausgerichtet sind?

2

Wer finanzierte nach Kenntnis der Bundesregierung die 2019 vom BCBU unter der Begleitung von Prof. Dr. Peter Heck (Ifas) durchgeführte Reise deutscher Unternehmer durch Namibia (https://www.creapaper.de/projekt/gras-fuer-namibia/)? Welchem Zweck diente die Reise, und – falls dabei Haushaltsgelder zum Einsatz kamen – welchen Zieldimensionen, Indikatoren und Outputs sind diese Mittel zugeordnet worden?

3

Welche Rolle spielt das EZ-Scouts-Programm der GIZ GmbH nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen des BCBU-Vorhabens bzw. bei den Plänen, eine wirtschaftliche Nutzung der Buschholz-Biomasse in Namibia und Deutschland voranzutreiben, und welche Maßnahmen hat das Programm gegebenenfalls seit 2015 in diesem Zusammenhang durchgeführt (vgl. https://veranstaltungen.ihkrt.de/namibia)?

4

Fällt im Berichtswesen der GIZ GmbH zum BCBU-Vorhaben oder dem EZ-Scout-Globalvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren das Wort „Biomassepartnerschaft“, und wenn ja, in welchem Kontext? Wird die Anbahnung einer oder mehrerer Biomassepartnerschaften nach Informationen der Bundesregierung an irgendeiner Stelle des GIZ-Berichtswesens der beiden vorgenannten Projekte aus den letzten zwei Jahren wörtlich oder sinngemäß als „wünschenswert“, „notwendig“, „sinnvoll“ oder „erstrebenswert“ bezeichnet (wenn ja, bitte entsprechende Passage im Kontext zitieren)?

5

Eingedenk der Tatsache, dass das BMZ die Ziele des Erhalts von Biodiversität und ökonomischer Nutzung aus der namibischen Perspektive höher bewertet als eine mögliche Zunahme von Emissionen durch die Ausdünnung des Buschbestandes,

a) warum weist die Bundesregierung das GIZ-Vorhaben BCBU seit 2017 als Minderungsfinanzierung der deutschen Klimafinanzierung aus, und wie ist dies mit den Aussagen des BMZ vom 9. März 2021 in Einklang zu bringen,

b) inwiefern deckt sich diese vorgebliche Priorisierung der Biodiversität und Wirtschaftlichkeit gegenüber Klimazielen durch Namibia mit den klimapolitischen Prioritäten der deutschen und namibischen Regierung, insbesondere in Hinsicht auf internationale Vertragswerke wie dem Pariser Abkommen der UNFCCC,

c) inwiefern deckt sich diese vorgebliche Priorisierung mit den Auftragszielen des BCBU?

6

Wie lauten nach Informationen der Bundesregierung die genauen Projektziele und Zielindikatoren des BCBU und gegebenenfalls des EZ-Scout-Programms mit Namibia gemäß den Angebotsvereinbarungen zwischen der GIZ GmbH und BMZ inklusive ihrer DAC-Kennung und der jeweiligen Gewichtung?

7

Inwiefern ist aus diesen Zielen nach Kenntnis der Bundesregierung abzulesen, dass das BCBU-Programm einen Programmschwerpunkt mit dem Ziel der Klima-Mitigation und der Klima-Adaptation verfolgt (bitte begründen)?

8

Inwiefern hat die Bundesregierung bei dem laufenden Projekt überprüft, ob das Projekt gemäß den Förderkriterien und Projektzielen umgesetzt wird, und was waren die Ergebnisse dieser Überprüfung?

9

Inwiefern sind die

a) Wiederherstellung von Savannen-Ökosystemen,

b) Klima-Mitigation und

c) Intensivierung der Rinderzucht

nach Informationen der Bundesregierung in den Projekt- und Zielvereinbarungen explizit genannte Ziele des BCBU?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die von IfaS und UNIQUE in Aussicht gestellte Intensivierung der Rinderzucht um bis zu 200 Prozent als Folge der Entbuschungsmaßnahmen im Hinblick auf die Ziele der Wiederherstellung von Savannen-Ökosystemen und der Klima-Mitigation?

11

Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass vom Unternehmen UNIQUE eine objektive Bewertung der Klimaschutzwirkung von für Verbrennungsprozesse bestimmtem Buschholz aus Namibia zu erwarten ist, wenn dieses Unternehmen nicht nur Gutachten erstellt, sondern weltweit in Agrarforstunternehmen tätig ist?

12

Warum wurde die von der GIZ in Auftrag gegebene Studie von UNIQUE zur Analyse und Revision der Landnutzungsziele (AFOLU) im Rahmen der national determinierten Parameter zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht veröffentlicht?

a) Ist die Studie nach Kenntnis der Bundesregierung schon abgeschlossen?

b) Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Studie, und warum wurden diese bisher nicht veröffentlicht?

c) Wenn nein, wann ist mit deren Fertigstellung und Veröffentlichung zu rechnen?

d) Inwiefern steht die Studie im Zusammenhang mit dem BCBU-Projekt?

13

Auf welche Quelle beruft sich das BMZ bei der im Schreiben vom 9. März 2021 getätigten Aussage, dass die jährliche Zuwachsrate von Busch-Biomasse in Namibia rund 3 Prozent betrage? Inwiefern übernimmt die Bundesregierung dabei die in der UNIQUE-Studie genannte Zahl (https://www.unique-landuse.de/images/publications/vereinheitlicht/2020-05_Greenhouse_Gas_Assessment_Namibia.pdf, S. 10)?

14

Eingedenk der Tatsache, dass valide Zahlen über den tatsächlichen Umfang des jährlichen Zuwachses von Busch-Biomasse in Namibia und die gleichzeitig stattfindenden Abgänge entscheidend für Ausmaß und Art der ökonomischen Verwertung derselben darstellt (z. B. durch den Export nach Deutschland), sieht die Bundesregierung oder die GIZ GmbH einen Anlass, nach der Veröffentlichung des HET-Gutachtens und weiterer kritischer Gutachten die Validität der eigenen Prognosen zu den Zuwachsraten zu überprüfen? Wenn ja, in welcher Form wird das geschehen? Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Prüfungsregularien existieren bei der Bundesregierung und der GIZ GmbH für maßgebliche, in Auftrag gegebene Studien dafür im Fall schwerwiegender Hinweise auf wissenschaftliche Ungenauigkeiten in der Wiedergabe von Primärliteratur oder einer mangelhaften Durchführung naturwissenschaftlicher Methoden?

16

Inwiefern stuft die Bundesregierung das Abernten und Verbrennen tropischer Wald- und Savannenbiomasse als klimaneutrale Form der Energiegewinnung ein, wenn die Annahme besteht, dass eine ähnliche Menge Biomasse an anderer Stelle in der Zukunft nachwachsen wird?

17

Eingedenk der Tatsache, dass die GIZ GmbH mit dem BCBU-Vorhaben einen Beitrag zur übergreifenden Armutsbekämpfung leisten möchte,

a) welche Gruppen und Regionen, die diesen Kriterien entsprechen, werden in der vertraglichen Beauftragung zwischen Bundesregierung und der GIZ GmbH im Rahmen von BCBU genannt, wo werden diese Gruppen oder Regionen nach Informationen der Bundesregierung verortet, durch BCBU-Aktivitäten adressiert, und welche Erfolge oder Fortschritte gibt es hier bislang,

b) welchen Anteil der durch Verbuschung gemäß BCBU betroffenen Fläche nehmen nach Informationen der Bundesregierung private Großgrundfarmen (50 ha oder größer) ein,

c) inwiefern soll die Verdoppelung bis Verdreifachung der Rinderzucht infolge der Entbuschung angesichts der Grundbesitzverhältnisse in Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Armutsreduzierung beitragen,

d) inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des BCBU-Projekts Maßnahmen geplant, damit die Vorteile der Buschausdünnung nicht vornehmlich Großgrundbesitzer erreichen, sondern auch armen und vulnerablen Gruppen zugutekommen?

18

Welche konkreten Schritte wurden nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen des BCBU-Projekts seit 2017 unternommen, um lokale Wertschöpfungsketten, z. B. für die Herstellung von Holzkohle, Tierfutter, Möbelproduktion und Baumaterialien, aufzubauen, und was sind die Resultate dieser Bemühungen?

19

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu den 5 300 neu geschaffenen Arbeitsplätzen im namibischen Biomassesektor der vergangenen fünf Jahre?

a) In welchen Branchen und in welchen unterschiedlichen Projektphasen (Klima-Anpassung, Klima-Mitigation) wurden diese Arbeitsplätze geschaffen?

b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der befristeten und unbefristeten Arbeitsplätze sowie gegebenenfalls von Tagelöhnern?

c) Wie hoch ist der Qualifizierungsgrad der geschaffenen Arbeitsplätze aufgeschlüsselt auf die unterschiedlichen Projektphasen?

d) Wie viele Arbeitsplätze wurden gegebenenfalls durch die durch die Buschausdünnungsmaßnahmen hervorgerufenen Landumnutzungen verdrängt bzw. werden Prognosen zufolge noch verdrängt werden?

e) Welche konkreten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen konnten im Rahmen des BCBU-Projekts erzielt werden?

Berlin, den 21. April 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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