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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.05.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2929705.05.2021

Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Deutschland werden jährlich ca. 45 Millionen männliche Eintagsküken getötet, da diese keinen wirtschaftlichen Nutzen haben. Um diese Praxis zu beenden, wurde im September 2020 der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dieses sieht vor, dass das Töten von männlichen Küken der Gattung Haushuhn, die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind, ab 1. Januar 2022 verboten werden soll. Ab dem 1. Januar 2024 soll es darüber hinaus verboten sein, Eingriffe ab dem siebten Bebrütungstag bei oder nach der Anwendung eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei vorzunehmen, die den Tod des Hühnerembryos verursachen, oder einen Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht (Bundestagsdrucksache 19/27630).

Zusätzlich fand im Januar 2020 ein Treffen zwischen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner und Didier Guillaume, dem damaligen französischen Agrarminister, statt. Dabei wurde beschlossen, dass beide Länder gemeinsam und abgestimmt das Beenden des Kükentötens anstreben (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/kuekenschreddern-deutschland-frankreich-eu-julia-kloeckner?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Frankreich legte daraufhin ebenfalls einen Gesetzentwurf vor (https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/15/textes/l15b2574_proposition-loi). Der französische Gesetzestext sieht aktuell kein Verbot von Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Brutei ab dem siebten Bruttag vor.

Im November 2020 aktualisierten die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages ihren Sachstandsbericht „Zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/805020/58284d172e611640db4dc17ec59d0865/WD-8-075-20-pdf-data.pdf). Dieser Bericht kommt unter Verwendung der neuesten wissenschaftlichen Arbeiten und Übersetzungen zu einem gegenüber 2017 veränderten Ergebnis. Laut aktueller Forschungsergebnisse erscheine ab dem siebten Bruttag eine Nozizeption (Reizregistrierung) möglich, ein Schmerzempfinden aber frühestens ab der Hälfte der Brutzeit (Bruttag 10,5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Auf welchen Fakten beruht die Entscheidung eines Verbotes von Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Brutei ab dem siebten Bruttag ab 2024?

2

Welche Forschungsprojekte werden aktuell durch den Bundeshaushalt finanziell unterstützt, um eine Geschlechtsbestimmung im Brutei vor dem siebten Bruttag zu ermöglichen?

3

Gibt es Zwischenberichte dieser Forschungen, welche darauf hinweisen, dass ein praxisreifes Verfahren vor dem siebten Bruttag bis Ende 2023 entwickelt werden kann?

4

Wie wird der Sachverhalt erklärt, dass die endokrinologische Geschlechtsbestimmung im Brutei am neunten Bruttag der Firma SELEGGT GmbH durch Fördergelder an die Universität Leipzig durch die Bundesregierung finanziell unterstützt wurde und die Praxisreife von der Bundesregierung als Lösung zum Beenden des Kükentötens medial vertreten wurde (https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i29853), mit dem Gesetzentwurf jedoch genau dieses Verfahren ab 2024 verboten wird?

5

Wie setzt sich die Bundesregierung für eine EU-weite Lösung zum Beenden des Kükentötens ein?

6

Wie bewertet es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass die Ministerien für Landwirtschaft in Deutschland und Frankreich jeweils inhaltlich unterschiedliche Gesetzentwürfe zum Beenden des Kükentötens vorgelegt haben?

7

Inwiefern haben die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor dem Hintergrund Berücksichtigung gefunden, dass in sieben von zwölf Stellungnahmen um eine Aufschiebung der Frist des Verbotes von Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Brutei vor dem siebten Bruttag oder um eine Veränderung auf den zehnten Bruttag gebeten wurde (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/6-gesetz-aend-tierschutzgesetz.html)?

Berlin, den 21. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

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