Leiharbeit und Werkverträge bei der Papenburger Meyer Werft
der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Geschäftsführung der Papenburger Meyer Werft will 650 Beschäftigte entlassen und fordert von der übrigen Belegschaft 200 unbezahlte Überstunden pro Jahr („Meyer Werft will offenbar 650 Arbeitsplätze abbauen“, 22. Februar 2021, www.ndr.de). Sei dieser Verzicht nicht möglich, dann stünden 300 weitere Arbeitsplätze vor dem Aus („650 Arbeitsplätze bei Meyer Werft in Gefahr“. 23. Februar 2021, www.nwzonline.de).
Während große Teile der Stammbelegschaft in Kurzarbeit geschickt wurden, müssen Mitarbeiter von Leih- und Werkvertragsunternehmen Überstunden leisten („Meyer Werft will weiter Werkvertragsarbeiter einsetzen“, 23. Januar 2021, www.ndr.de).
Die Fragestellenden lehnen die Auslagerung von Kerntätigkeiten eines Unternehmens durch Leiharbeit- und Werkverträge ab. Nach Auffassung der Fragestellenden werden Leiharbeit und Werkverträge immer häufiger dazu genutzt, um Lohndumping zu betreiben und die betriebliche Mitbestimmung einzuschränken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Hat die Meyer Werft in Papenburg nach Kenntnis der Bundesregierung Fördermittel oder Finanzhilfen aus Bundesprogrammen erhalten, und wenn ja, wann, und in welcher Höhe (bitte Datum und Betrag in Euro angeben)?
Hat die Meyer Werft in Papenburg nach Kenntnis der Bundesregierung Fördermittel oder Finanzhilfen des Landes Niedersachsen erhalten, und wenn ja, wann, und in welcher Höhe (bitte Datum und Betrag in Euro angeben)?
Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung fest bei der Meyer Werft angestellt, und wie viele der Beschäftigten sind über Fremdfirmen (Leiharbeit und Werkvertrag) auf der Meyer Werft tätig (bitte tabellarisch aufschlüsseln und auch Anteile in Prozent angeben)?
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Festangestellten und Beschäftigten von Leiharbeitsfirmen beziehungsweise Werkvertragsfirmen seit der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite im März 2020 verändert (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte der Papenburger Meyer Werft sind derzeit in Kurzarbeit?
Wie viel Kurzarbeitergeld hat die Meyer Werft in Papenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite (März 2020) erhalten (bitte Betrag in Euro angeben)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Mitarbeiter von Leiharbeits- und Werkvertragsfirmen auf der Meyer Werft Aufgaben der Stammbelegschaft übernehmen, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Mitarbeiter der Stammbelegschaft in Kurzarbeit geschickt werden, während Mitarbeiter von Leih- und Werkvertragsfirmen auf der Werft Überstunden leisten („Meyer Werft will weiter Werkvertragsarbeiter einsetzen“, 23. Januar 2021, www.ndr.de), und wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung vertretbar, dass aus Kosten- und Wettbewerbsgründen Mitarbeiter der Stammbelegschaft entlassen werden sollen, während Beschäftigte im Werkvertrag deren Aufgaben übernehmen sollen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft angesprochen werden, ob sie in einen Werkvertrag wechseln wollen („650 Arbeitsplätze sollen bei der Meyer-Werft wegfallen“, 23. Februar 2021, www.nwzonline.de), und wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Pausenzeiten bei den Werkvertragsbeschäftigen der Meyer Werft in Papenburg eingehalten werden?
Wie viele behördliche Arbeitsschutz- und Arbeitszeitkontrollen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 jeweils bei der Meyer Werft in Papenburg sowie im gesamten Wirtschaftszweig Schiff- und Bootsbau (30.1) in Niedersachsen stattgefunden, und wie viele Verstöße wurden dabei im jeweiligen Jahr festgestellt (bitte tabellarisch jeweils nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie lang war der rechnerische Abstand zwischen zwei Arbeitsschutzkontrollen im Wirtschaftszweig Schiffs- und Bootsbau (30.1) in Niedersachsen in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich ausweisen)?
Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Strafen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Pausenzeiten für angemessen (bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass rund drei Viertel der mit COVID-19-infizierten Beschäftigten bei der Meyer Werft in Papenburg Mitarbeiter von Leih- und Werkvertragsfirmen sind?
Wie erklärt sich die Bundesregierung dieses Verhältnis?
Wer kommt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kosten auf, wenn Beschäftigte im Werkvertrag in Quarantäne geschickt werden?
Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Schutzmaßnahmen der Beschäftigten von Leiharbeits- und Werkvertragsunternehmen vor dem Coronavirus, und wer überprüft die Einhaltung der betrieblichen Regelungen?
Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, wenn bei zusätzlichen Betriebsschließungen Werkvertragsbeschäftigte nicht beschäftigt werden können?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterkünfte der Werkvertragsbeschäftigten der Meyer Werft auf Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen überprüft, wie es zum Beispiel nach dem Ausbruch des Coronavirus bei Leih- und Werkvertragsbeschäftigten des Tönnies-Konzerns der Fall war?
Wenn ja, wer führt diese Kontrollen durch?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Werkvertragsbeschäftigte aus dem Ausland bei An- und Abreise auf das Coronavirus getestet werden?
Wie wird sichergestellt, dass die Tests auch tatsächlich durchgeführt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Beschäftigte aus dem europäischen Ausland bei Entsendung nach Deutschland immer wieder Probleme bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen haben?
Wenn ja, welche Probleme tauchen nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig auf, und was unternimmt die Regierung, um die medizinische Versorgung von Beschäftigten aus dem europäischen Ausland sicherzustellen?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass entsendete Beschäftigte aus dem europäischen Ausland auch im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung erhalten?
Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung während der Pandemie für Beschäftigte im Werkvertrag?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber Beschäftigte im Werkvertrag sofort in ihr Heimatland zurückgeschickt haben, nachdem diese Hilfsangebote für mobile Beschäftigte von Betriebsrat oder Gewerkschaft in Anspruch genommen haben?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Situation von Werkvertragsbeschäftigten in der Corona-Pandemie verschärft, und was unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
Wie viele Werkvertragsbeschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) im Wirtschaftszweig Schiffbau bundesweit sowie in Niedersachsen gemeldet, und wie hat sich diese Zahl im Verhältnis zu den gemeldeten Stammbeschäftigten entwickelt (bitte jeweils für die letzten zehn Jahre ausweisen)?
Plant die Bundesregierung ein Gesetz, das die Arbeitgeber im Schiffbau und anderen Branchen dazu verpflichtet, Beschäftigte fest anzustellen und die Auslagerung von Kerntätigkeiten durch Werkverträge und Leiharbeit zu beenden?
Wenn ja, zu welchem Datum?
Wenn nein, warum nicht?