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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.05.2021

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2950510.05.2021

Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023

der Abgeordneten Wilhelm von Gottberg, Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner haben sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland verständigt (https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-schulze-gap-reform-einig-580067).

„Die Einigung folgt weitgehend dem Berliner Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) von Ende März 2021“ (ebd.). Jener Kompromiss umfasst drei Gesetzentwürfe, die dem Bundeskabinett und dem Deutschen Bundestag zur Debatte vorgelegt werden sollen (ebd.). Unklar definiert sind hierbei nach Auffassung der Fragesteller die sogenannten Ökoregelungen, die den Landwirten durch die Umschichtung der Direktzahlungen in die 2. Säule zusätzliches Einkommenspotential bringen sollen (https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-schulze-gap-reform-einig-580067).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Unterstützung in Euro/ha Grünland, die der Landwirt aus der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei der Extensivierung des gesamten Dauergrünlands seines Betriebes bekommen soll?

2

Welches finanzielle Honorar bekommt der Landwirt nach Kenntnis der Bundesregierung in Euro/ha Grünland zukünftig aus der 2. Säule der GAP durch die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten auf seinen Flächen?

3

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu der Extensivierung des Grünlandes auch eine verpflichtende Regelung zu Nutztieren auf dem Grünland geben, bzw. wie viel Großvieheinheiten/ha sind dann noch auf dem Grünland erlaubt, wenn man diese Regelungen der extensiven Grünlandbewirtschaftung nutzen will?

4

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Regelungen denen der jetzigen Agrarumweltmaßnahmen-Regelungen ähnlich sein?

5

Wird es nach derzeitiger Planung auch weiterhin eine Regelung zur finanziellen Unterstützung für benachteiligte Gebiete geben?

Wenn ja, wie hoch ist diese in Euro/ha?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig die finanzielle Ausgleichszahlung in Euro/ha landwirtschaftliche Nutzfläche aus der 2. Säule der GAP für die Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der 2. Säule, der zukünftig für den ökologischen Landbau zur Verfügung gestellt wird?

8

Wie hoch wird die Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten (Schutzgebietsbonus) zukünftig in Euro/ha honoriert?

Berlin, den 5. Mai 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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