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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bonuszahlungen für neugeschaffene Intensivbetten

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.05.2021

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2950710.05.2021

Bonuszahlungen für neugeschaffene Intensivbetten

der Abgeordneten Stephan Brandner, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ausweislich der Angaben auf der Internetseite der Bundesregierung enthält das im Deutschen Bundestag beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz eine Reihe von Maßnahmen, um die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass sie liquide bleiben (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/covid19-krankenhaus-gesetz-1733614). Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem, dass die Krankenhäuser für verschobene planbare Operationen und Behandlungen einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten (ebd.). Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert (ebd.). Bis Ende September 2020 sollten die Krankenhäuser für jedes freigehaltene Bett eine Pauschale von 560 Euro pro Tag erhalten (ebd.). Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schafften, sollten sie zudem einen Bonus in Höhe von 50 000 Euro erhalten (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele Intensivbetten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Verabschiedung des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes wann, in welchen Bundesländern zusätzlich neugeschaffen, und an wen genau wurde der oben genannte Bonus in welcher Höhe genau ausgezahlt?

2

Wie viele der in Frage 1 erfragten neugeschaffenen Intensivbetten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch?

Wenn die aktuell bestehende Anzahl der Intensivbetten geringer sein sollte als die Anzahl der geschaffenen Betten, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gründe hierfür?

3

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Voraussetzungen, unter denen der oben genannte Bonus in Höhe von 50 000 Euro ausgezahlt werden sollte, gehörte zu diesen Voraussetzungen auch das Fortbestehen der Intensivbetten, falls ja, für welche Dauer mussten die Intensivbetten fortbestehen, und durch welche Maßnahme wurde sichergestellt, dass nach der Auszahlung des Bonus die neugeschaffenen Intensivbetten auch zukünftig weiterhin bestehen bleiben?

Berlin, den 5. Mai 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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