Einbeziehung der Hausärzte in die Impfkampagne
der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der einzig erfolgsversprechende Weg aus der Corona-Pandemie ist unbestritten die Impfkampagne, mit dem Ziel, möglichst schnell einen Gemeinschaftsschutz der Bevölkerung zu erreichen.
Angesichts der äußerst knappen Menge von Impfstoffdosen zum Beginn der Kampagne spielten die Impfzentren bisher eine wichtige Rolle. Basierend auf den Priorisierungsgruppen der Corona-Impfverordnung konnte zunächst die Impfung der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen nur über sie organisiert werden.
Mit der aber nunmehr absehbaren Verfügbarkeit größerer Mengen von Impfstoffdosen (vgl. Simulationen zu Liefermengen nach Kalenderwochen unter: https://www.zidatasciencelab.de/cov19vaccsim/) bis hin zu einer ausreichenden Anzahl von Impfdosen und der Einbeziehung der Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft in die Impftätigkeit rückt nach Ansicht der Fragesteller die Notwendigkeit in den Vordergrund, den Impfstoff möglichst schnell und vollständig zu verimpfen – auch unter Berücksichtigung einer grundsätzlich sinnvollen Priorisierung nach der Corona-Impfverordnung bei gleichzeitig flexibler und praktikabler Handhabung in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
Wenngleich weiterhin nichts gegen eine Verimpfung der verfügbaren Impfstoffe in den Impfzentren spricht, hat sich schon aktuell das Impfgeschehen maßgeblich in die Praxen der Niedergelassenen verlagert (vgl. Corona-Impfindex unter: https://www.zidatasciencelab.de/covidimpfindex/). Die Vertragsarztpraxen erhielten erstmals am 7. April 2021 Impfstofflieferungen. Grundlage hierfür war die in der Impfverordnung vorgenommene Aufteilung der Impfstofflieferungen an den Bund in ein Kontingent für die Impfzentren und ein Kontingent für die Vertragsärzte. Es ist nach Ansicht der Fragesteller schon jetzt absehbar, dass – wenn dorthin genügend Impfstoff geliefert wird – nicht zuletzt wegen der Niederschwelligkeit des Angebots ein Großteil der Impfungen bis zur Erreichung des Gemeinschaftsschutzes in Deutschland dort stattfinden wird. Um dieses Ziel effizient zu erreichen, gilt es nun sicherzustellen, dass alle zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen schnellstmöglich und unbürokratisch verimpft werden können. Sowohl aus den Arztpraxen als auch aus den Impfzentren heraus wird ein großer bürokratischer Aufwand im Zuge der Impfung beklagt. So wird berichtet, dass in Impfzentren pro Patient elf Unterschriften, sieben durch den Patienten und vier durch den Arzt notwendig sind (https://www.swr.de/swr1/rp/buerokratie-impfungen-100.html). Jegliche unnötige Lagerhaltung der Dosen sollte vermieden werden (vgl. hierzu etwa https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122912/Zentralinstitut-gegen-Lagerung-von-COVID-19-Impfstoffdosen-fuer-Zweitimpfung). Außerdem sollte ausgeschlossen werden, dass Impfstoffdosen – etwa wegen Überlastung der insoweit quantitativ limitierten Kapazitäten der Impfzentren – möglicherweise nicht mit der notwendigen Schnelligkeit verimpft werden könnten (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/5-million-corona-impfdosen-bundesaerztekammer-fordert-nutzung-17307689.html).
Nach Angaben der Bundesregierung wurden bis zum Ende der 13. Kalenderwoche, also am 4. April 2021, 19 695 375 Dosen Impfstoff geliefert (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Impfstoff/Lieferungen_Laender_1._Quartal.pdf). Nur 75,5 Prozent dieser Dosen wurden im selben Zeitraum verimpft (vgl. https://impfdashboard.de/). Die Differenz von 4,8 Millionen Impfdosen überstieg die Zahl der wöchentlichen durchgeführten Impfungen somit um mehr als das doppelte. Die Differenz zwischen Liefermengen und verimpften Impfdosen deuten nach Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass in einigen Impfzentren der Länder nicht alle Impfstofflieferungen verimpft werden konnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange die Auslieferung des Impfstoffs ab Verlassen des Werksgeländes der Hersteller bis zum Eintreffen bei den impfenden Stellen, also den Impfzentren und Vertragsarztpraxen, dauert (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Was tut die Bundesregierung, um die Bundesländer dabei zu unterstützen, dass die gelieferten Dosen schnellstmöglich verimpft werden?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit geprüft, eine Pflicht für die Bundesländer einzuführen, die gelieferten Dosen innerhalb einer kurzen Frist auch zu verimpfen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, weshalb nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Lagerbestände derzeit in den einzelnen Ländern oder Impfzentren sind (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bunderegierung sicher, dass entsprechende Lagerbestände der Impfzentren auf das Lieferkontingent des Landes angerechnet werden, um das Mengenkontingent für die Vertragsärzte entsprechend erhöhen zu können?
Hat die Bunderegierung Kenntnis darüber, wie sichergestellt wird, dass die jeweiligen Kontingente von den impfenden Stellen jeweils vollständig verimpft werden?
a) Hat die Bunderegierung Kenntnis darüber wie sichergestellt wird, dass kein Impfstoff verworfen werden muss?
b) Hat die Bunderegierung Kenntnis darüber, wie viele Impfdosen bisher von Impfzentren oder Praxen verworfen werden mussten (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hat die Bunderegierung Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wie sichergestellt wird, dass die Vertragsarztpraxen zur Beschleunigung des Impffortschritts einen möglichst großen Anteil des verfügbaren Impfstoffs erhalten?
Wie stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang sicher, dass die Vertragsarztpraxen genügend Impfstoff für die Impfung insbesondere ihrer chronisch kranken Patienten unter 60 Jahre sowie für die erforderlichen Zweitimpfungen erhalten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die impfenden Stellen nach der Maxime handeln, dass keine Impfstoffdosen für eine Zweitimpfung zurückgehalten werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Impfdosen derzeit noch in welchen Einrichtungen bzw. in welchen Ländern für eine Zweitimpfung zurückgestellt werden?
Was tut die Bundesregierung, um den bürokratischen Aufwand für Patienten und Ärzte zu reduzieren?