Saatgutverkehrsgesetz – Schutz lokal angepasster Nutzpflanzensorten
der Abgeordneten Franziska Gminder, Stephan Protschka, Peter Felser, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Landwirtschaftliche Nutzpflanzensorten und deren Verkauf als Saatgut werden in Deutschland durch die Saatgutverordnung geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/saatv/SaatV.pdf). Durch die moderne Ackerbautechnik werden zunehmend mehr Hochleistungssorten in der Landwirtschaft angebaut und entwickeln sich bereits zur Standardmethode (https://www.das-parlament.de/2017/46_47/themenausgaben/531664-531664). Mittelständische deutsche Saatzuchtunternehmen verlieren durch wegbrechende Märkte immer weiter an Wettbewerbsfähigkeit und auch die genetische Variabilität durch alte Sorten verschwindet zunehmend (https://reset.org/knowledge/saatgut-privatisierung-monsanto-und-co-dem-vormarsch). Die Hochleistungssorten werden in Kooperation mit großen Agrarchemiekonzernen international entwickelt, vermarktet und verkauft (https://www.das-parlament.de/2017/46_47/themenausgaben/531664-531664). So sind dadurch ca. 75 Prozent der Kulturpflanzenvielfalt laut der Weltgesundheitsorganisation bereits verloren gegangen (ebd.). Zudem besteht die Gefahr, dass alte Sorten nicht mehr weiter vermehrt werden (https://www.das-parlament.de/2017/46_47/themenausgaben/531664-531664). Jedoch kann durch die Verwendung von lokal angepassten Nutzpflanzensorten die genetische Vielfalt bewahrt werden (ebd.). Gerade auch vor dem Hintergrund des prognostizierten Klimawandels ist ein möglichst heterogener Genpool der Nutzpflanzen von großer Bedeutung (https://www.dw.com/de/saatgut-monopol-saatgutgesetz-agrarkonzerne-ernährungssicherheit-bayer-corteva-chemchina-limagrain/a-57110489). Die Zulassung und Wiederzulassung von alten Sorten ist aufwendig und kostenintensiv und kann somit die Verwendung dieser alten Sorten behindern (https://www.bdp-online.de/de/Ueber_uns/_75JahreBDP/19-0051_BDP_Jubilaeumsbroschuere_75Jahre_WEB_2-Seitenansicht.pdf, S. 157 ff.). Diese können von Landwirten nach den EU-Richtlinien nicht angebaut werden, weil sie die Voraussetzung für eine Beantragung nach dem Saatgutverkehrsgesetz nicht erfüllen, weil sie z. T. weder langfristig beständig, hinreichend unterscheidbar noch ausreichend homogen sind (http://www.gesetze-im-internet.de/saatv/SaatV.pdf, Abschnitt 2 § 30 Absatz 1 des Saatgutverkehrsgesetzes).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Voraussetzung „Landeskultureller Wert“ bei einer Beantragung für eine Zulassung beim Bundessortenamt als eine Einschränkung der züchterischen Arbeit (https://www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/SaatG.pdf, § 34 des Saatgutverkehrsgesetzes – SaatG)?
Ist laut Bundesregierung die Bewahrung und Förderung genetischer Vielfalt durch den Anbau von lokal angepassten Nutzpflanzensorten ein erstrebenswertes Ziel, auch wenn diese nicht den Anforderungen des Saatgutverkehrsgesetzes entsprechen?
a) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bis jetzt keinen Gesetzentwurf zur Lockerung des Saatgutverkehrsgesetzes ausgearbeitet, der Handelsbeschränkungen zur Saatgutproduktion für lokal angepasste Nutzpflanzensorten aufhebt?
b) Wenn nein, warum ist die Bundesregierung nicht gewillt, über den Anbau von lokal angepassten Nutzpflanzensorten die genetische Vielfalt zu wahren?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Pflanzenzuchtunternehmen es von 2012 bis 2020 innerhalb Deutschlands gab, und wenn ja, wie viele?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern die deutschen mittelständischen Züchtungsunternehmen durch moderne biotechnologische Züchtungsmethoden (CRISP), die in Deutschland nicht angewendet werden dürfen, in die internationale Bedeutungslosigkeit gedrängt wurden (https://www.topagrar.com/acker/news/expertenbericht-deutschland-verpasst-den-anschluss-bei-der-gentechnik-12523854.html?utm_campaign=start&utm_source=topagrar&utm_medium=referral)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele samenfeste Sorten von 2012 bis 2020 beim Bundessortenamt zugelassen worden sind, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung die Kritik bekannt, dass kleine Pflanzenzuchtunternehmen durch fehlende nötige Mittel und kostspielige Verfahren bürokratisch sanktioniert werden (https://www.das-parlament.de/2017/46_47/themenausgaben/531664-531664)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie für ihr eigenes Handeln?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das vereinfachte Zulassungsverfahren für Erhaltungs- und Amateursorten in den letzten zehn Jahren zu einem gesteigerten Anbau zur Saatgutvermehrung von Getreidesorten für den Ökolandbau in Deutschland geführt hat?
Wenn ja, welche?
Welche Erfolge sind nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung durch die Erweiterungszüchtung in einem genetisch breiteren Reservoir zum Aufbau einer erhöhten genetischen Diversität im Getreideanbau in Deutschland für eventuell klimatisch notwendige Anpassungen in den letzten fünf Jahren zu erkennen?