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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation des heimischen Bergbaus

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

26.05.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2964912.05.2021

Situation des heimischen Bergbaus

der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Andreas Bleck, Dr. Heiko Wildberg, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen unserer Nation und unserer Industrie steigt ständig. In der Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung vom 14. Januar 2020 trifft diese die Kernaussage: „Mineralische Rohstoffe sind die Basis unserer industriellen Wertschöpfung und haben einen großen Einfluss auf nachgelagerte Wirtschaftsbereiche. Eine sichere, nachhaltige und verantwortungsvolle Rohstoffversorgung ist von großer Bedeutung für Deutschland als Industrie- und Exportstandort.“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rohstoffstrategie-kernaussagen.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Dies ist eine Aussage, der die Fragesteller uneingeschränkt zustimmen.

Trotzdem ist zu bemerken, dass, wie das Institut der Wirtschaft in Köln (IW) festgestellt hat, der Anteil der Rohstoffimporte aus Ländern mit hohem politischen Risiko mittlerweile auf 62 Prozent angestiegen ist. 1995 waren es nur 45 Prozent (https://mining-report.de/blog/industrie-4-0-klares-bekenntnis-zum-heimischen-bergbau-notwendig/). Deutschland wird nach Auffassung der Fragesteller in den kommenden Jahren nach Lösungen suchen müssen, um die sichere Versorgung unserer Gesellschaft mit mineralischen Rohstoffen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Deutschland auch in Zukunft ein erfolgreicher Industriestandort bleibt.

Eine Industriegesellschaft kommt ohne Versorgungssicherheit für eine Vielzahl von Rohstoffen nicht aus. Dies gilt nach Ansicht der Fragesteller gerade, wenn die Wirtschaft wie in Deutschland stark auf den Export ausgerichtet ist. Rohstoffe – und damit auch Bergbau – stehen am Anfang jeder industriellen Wertschöpfungskette.

Bergbauvorhaben zeichnen sich auch durch einen hohen Einsatz an Kapital bei einer relativ langen Kapitalrücklaufzeit aus. Sofern Investitionen in die Gewinnung heimischer Rohstoffe gefördert und ermöglicht werden sollen, bedarf es ausreichend langfristiger Vorhabensgenehmigungen. Ohne langfristige Rechtssicherheit würde das notwendige Kapital für Bergbauvorhaben nicht zur Verfügung gestellt. Nur wenn die in umweltschutztechnischen, landesplanerischen und bergrechtlichen Verfahren getroffene Grundentscheidung über das „Ob“ des Vorhabens nicht immer wieder politisch infrage gestellt wird, werden die Investitionsentscheidungen nach Ansicht der Fragesteller auch tatsächlich erfolgen. Frühzeitige Klarheit und Rechtssicherheit liegen nach Auffassung der Fragesteller auch im Interesse der von einem Bergbauvorhaben betroffenen Bürger. Die Möglichkeiten einer sogenannten unterirdischen Raumordnungsplanung (vgl. Wilfried Erbguth, Mathias Schubert, Raumordnung des Untergrundes, S. 1901 bis 1906), die Konzentration auf heimische Rohstoffe, eine nationale Tiefseebergbau-Strategie und eine den Herstellern und Konsumenten dienliche Verwertungsquote sind nach Ansicht der Fragesteller dringend erforderlich. Unbeantwortet ist zudem die Frage, wer letztendlich für die Ewigkeitslasten, des Bergbaus insbesondere bezüglich der Chemikalien im Schacht Herfa-Neurode, aufkommen wird (https://www.bund-nrw.de/themen/klima-energie/im-fokus/steinkohle-ewigkeitslasten/). Dieses Thema rückt nicht nur vor dem Hintergrund des endenden und politisch zu verantwortenden Kohlebergbaus, sondern auch für andere derzeit noch laufende Rohstoffvorhaben in den Fokus der Öffentlichkeit (https://www.lebensraumwasser.com/der-bergbau-geht-das-wasser-bleibt-die-folgen-fuer-die-ewigkeit-und-ihre-bewaeltigung/). Damit steigt das Risiko, dass letztlich die Steuerzahler für die Folgekosten des Bergbaus haften könnten, insbesondere durch infolge der Energiewende sich zunehmend verschlechternde wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit steigendem Insolvenzrisiko für die Energieversorgungsunternehmen, welche diese Kosten bei voller Laufzeit selbst getragen hätten (https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/1613984/der-bergbau-geht-die-verantwortung-bleibt). Auch könnten diese nach geltender Rechtslage mittels Konzernumstrukturierungen oder Veräußerung der Betreibergesellschaften an Dritte, sich einer langfristigen Haftung entziehen. Aus diesem Grund sollte nach Ansicht der Fragesteller auch untersucht werden, ob Rückstellungen und Sicherheitsleistungen im ausreichenden Maße und insolvenzfest vorhanden sind. Eine umfassende Reform des Bundesberggesetzes (BBergG), wie von Vertretern aus der Wissenschaft, den Ländern, Verbänden und auch vom Umweltbundesamt gefordert, sollte dringend erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden, vorsorgenden unterirdischen Raumplanung wie etwa in der Publikation des Umweltbundesamtes (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/unterirdische-raumplanung-nachhaltige)?

2

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für eine zentrale Untertageraumordnung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untertagebauten von Nachbarstaaten, die das deutsche Staatsgebiet berühren, wenn ja, welcher Art sind diese im Einzelnen?

4

Gibt es Untertagebauten der Bundesrepublik Deutschland, die das Staatsgebiet von Nachbarstaaten berühren, wenn ja, welcher Art sind diese im Einzelnen?

5

Sind der Bundesregierung Nutzungskonflikte im unterirdischen Bereich bekannt, und wenn ja, welche?

6

Welchen Bedarf an mineralischen Rohstoffen legt die Bundesregierung bis 2030 für ihre Rohstoffstrategie im Einzelnen zugrunde?

Wie viel davon wird nach Ansicht der Bundesregierung jeweils auf heimische Rohstoffe, Importe sowie Recycling entfallen?

7

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch Staatsverträge die Zuständigkeit für die Ausführung des Bundesberggesetzes auf andere Länder übertragen?

8

Welche Mehrkosten würden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland durch die Durchsetzung der Standards des Internationalen Forums für Bergbau, Minerale, Metalle und nachhaltige Entwicklung entstehen (https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik)?

9

Welche in den Kernaussagen zur Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung erwähnten Maßnahmen der EU-Kommission zur nachhaltigen Rohstoffversorgung will die Bundesregierung unterstützen?

10

Welche Erkenntnisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung im angekündigten Dialogprozess mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum Abbau der Hemmnisse für einen stärkeren Einsatz von mineralischen Sekundärrohstoffen bereits verfügbar?

11

Mit welchen Nationen pflegt die Bundesrepublik Deutschland Rohstoffpartnerschaften oder Rohstoffkooperationen?

12

Welche tiefseebergbaufähigen Rohstoffvorkommen sind der Bundesregierung innerhalb der 200-Seemeilen-Zone Deutschlands bekannt?

13

Plant die Bundesregierung eine Novellierung des BBergG, wenn ja, in welcher Hinsicht?

14

Welche Vorkehrungen wurden seitens der Bundesregierung getroffen, um die Ewigkeitslasten im Schacht Herfa-Neurode in Osthessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu kompensieren?

15

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über die Eindämmung von Ewigkeitslasten bei allen Betreibern deutscher Bergbauunternehmungen und darüber, ob beziehungsweise inwiefern dafür eventuell vorgesehene Rückstellungen und Sicherheitsleistungen in ausreichendem Maße und insolvenzfest vorhanden sind?

16

Unterliegen innerhalb der seewärtigen Begrenzungen der ausschließlichen Wirtschaftszone alle Rohstoffe der deutschen Souveränität?

Berlin, den 19. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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