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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetz - Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.06.2021

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2999221.05.2021

Zwei Jahre Qualifizierungchancen- und Folgegesetz – Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (kurz: QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.

Teil des Qualifizierungschancengesetzes sind zwei neue, ab dem 1. Januar 2019 eingeführte Beratungsangebote der BA, nämlich die Weiterbildungs- bzw. die Qualifizierungsberatung. Beide Beratungsangebote sind von der BA verpflichtend anzubieten. Während bei der Weiterbildungsberatung alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem derzeitigen Status, ein individuelles Beratungsrecht zu Fragen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung haben, adressiert die Qualifizierungsberatung Unternehmen, die sich zu Fragen der Qualifizierung ihrer Beschäftigten und zu Möglichkeiten der Finanzierung beraten lassen möchten (vgl. §§ 29 bis 31 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III neu –, siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4948, z. B. S. 15, 21 bis 23).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach zwei Jahren die bisherige Wirkung des Qualifizierungschancengesetzes bewertet, und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am 6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen. Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf der Weiterbildungsberatung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Weiterbildungsberatung durch die BA und in den lokalen Agenturen für Arbeit (AfA)?

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in allen AfA flächendeckend seit dem 1. Januar 2019 Weiterbildungsberatung angeboten?

Falls nein, seit wann wurde das Angebot jeweils zum Regelangebot gemacht?

2

Wie viele Weiterbildungsberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen AfA im Jahr 2019 bzw. 2020 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie bitte zudem getrennt nach Bundesländern angeben)?

Entsprechen die Anzahl von Beratung und die Entwicklung der Beratungszahlen den Erwartungen der Bundesregierung?

Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür bereits ergriffen?

Wie lange dauert eine durchschnittliche Beratung, und wie viele einzelne Beratungsgespräche umfasst diese (gern neben dem Durchschnitt weitere Daten angeben)?

Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenaufwand pro Beratungsfall (inklusive Vorbereitung und Nachbereitung, Overhead der Verwaltung)?

Wie lange war die durchschnittliche Wartezeit für Ratsuchende von der Anfrage bis zum Start der Beratung (bitte getrennt für 2019 und 2020, gern auch regional differenziert angeben)?

Welche Kanäle bzw. Settings werden in welchem Umfang für die Beratung genutzt (bitte jeweils prozentuale Anteile u. a. für persönliche Beratung, Telefonie, Videokonferenz etc. und bitte getrennt für 2019 und 2020 angeben)?

An welchen Kriterien bemessen die BA und die Bundesregierung, ob eine Weiterbildungsberatung erfolgreich war oder nicht?

Werden diese Kriterien tatsächlich überprüft, und zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfenden?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der Beratenenstruktur, u. a.: Wie viele der Beratenen waren zum Zeitpunkt der Beratung

a) arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet im Bereich SGB III,

b) leistungsbeziehend nach dem SGB II,

c) Frauen,

d) Menschen mit Migrationshintergrund oder Ausländerinnen bzw. Ausländer,

e) mindestens 45 Jahre alt,

f) alleinerziehend,

g) gering qualifiziert bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung,

h) mit abgeschlossener Berufsausbildung,

i) mit abgeschlossenem Studium oder Meister- bzw. Techniker-Abschluss,

j) teilzeitbeschäftigt,

k) befristet beschäftigt oder

l) selbständig bzw. freiberuflich beschäftigt (bitte jeweils totale Anzahl, Prozentwert an allen durchgeführten Beratungen angeben, bitte zudem als Vergleichswert angeben, wie hoch der jeweilige Prozentwert der genannten Gruppe an der Erwerbsbevölkerung ist)?

Entspricht die Zusammensetzung der Beratenenstruktur den Erwartungen der Bundesregierung?

Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe?

Wünscht sich die Bundesregierung mehr Weiterbildungsberatungen für besonders am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen wie etwa gering Qualifizierte, Teilzeit- und befristet Beschäftigte oder Alleinerziehende?

Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Inanspruchnahme gesteigert werden?

4

Verfügt die BA nach Kenntnis der Bundesregierung über ein bundesweites Weiterbildungsberatungskonzept, das für die Umsetzung in den AfA verpflichtend ist (bitte, falls vorhanden, verfügbare Quelle angeben)?

Teilt die Bundesregierung, und nach Kenntnis der Bundesregierung die BA, die Ansicht, dass Beratung (im engeren Sinn) zwingend über das Erteilen von Informationen („Service“) hinaus geht, also zumindest beinhaltet, dass ein (individueller, persönlicher) Ratschlag erteilt wird?

Trifft dies nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Weiterbildungsberatung zu?

Orientiert sich das Konzept eher an der Pilotierung Weiterbildungsberatung (WBB, vgl. IAB-Forschungsbericht 1/2017) oder eher an der im März 2017 an drei Standorten gestarteten Pilotierung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ (LBB, vgl. z. B. www.iab-forum.de/projekt-ichlebensbegleitende-berufsberatung-in-der-erprobung/), und warum ist das so?

Falls ein Konzept vorliegt:

a) in welchem Verhältnis steht die Orientierung an den individuellen Wünschen der Ratsuchenden zu den Erfordernissen des Arbeitsmarkts (personenbezogene vs. instrumentelle Zielsetzung), und wie wird das in den Beratungen thematisiert,

b) welche Zielgruppen werden durch welche spezifischen Beratungsmodule oder Methoden besonders adressiert,

c) an welchen Indikatoren wird der Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemessen,

d) welche Methoden werden in der Informationsberatung, der Kompetenzentwicklungsberatung, der Lernberatung bzw. der Laufbahnberatung den Beratenden nahegelegt bzw. vorgegeben?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den lokalen AfA jeweils eigene „Spezial“-Abteilungen für die Weiterbildungsberatung, in denen besonders aus- und/oder weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abseits des Arbeitsvermittlungsgeschäfts eingesetzt werden?

Falls nein, welche anderen Modelle der Umsetzung gibt es, und wie häufig sind die jeweiligen Modelle?

Falls nein, warum haben sich Bundesregierung und BA gegen die Empfehlung aus der Pilotierung zur Weiterbildungsberatung (vgl. IAB-Forschungsbericht 1/2017, S. 74 ff.) entschieden, die Weiterbildungsberatung als spezialisierte und eigenständige Aufgabe einer ergebnisoffenen Beratung mit höherem Autonomiegrad innerhalb der AfA zu gestalten?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bundesweit in der Weiterbildungsberatung auf wie vielen Stellen eingesetzt (bitte getrennt für 2019 und 2020 angeben, bitte zusätzlich getrennt nach Bundesländern angeben, bitte zusätzlich durchschnittliche Stellenzahl je AfA und je 1.000 Beschäftigte des Gebiets angeben)?

Welche Kenntnisse und formalen Qualifikationen der Beratenden werden für eine derart qualifizierte Beratung bei der BA nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend vorausgesetzt, und wie schult die BA ggf. die Mitarbeitenden hierzu weiter?

Welche besonderen oder weiteren Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Methoden, insbesondere Analyse- und Beratungstechniken, soziale und reflexive Kompetenzen etc.) benötigt nach Ansicht der Bundesregierung eine qualifizierte Mitarbeiterin bzw. ein qualifizierter Mitarbeiter in der Weiterbildungsberatung über die Kenntnisse einer Arbeitsvermittlerin bzw. eines Arbeitsvermittlers hinaus?

Orientiert sich die BA nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Kompetenzprofils der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem bestimmten Kompetenzprofil für Beratende, etwa dem des Nationalen Forums Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb) und dem der Forschungsgruppe Beratungsqualität (verfügbar über www.elgpn.eu/elgpndb/fileserver/files/51)?

Falls nein, sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, damit die eingesetzten Beraterinnen und Berater angemessen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden können?

Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die von den AfA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich über diese Qualifikationen?

Falls nein oder unbekannt, welche Maßnahmen zur Befähigung ergreift die BA nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wie viele der in der Weiterbildungsberatung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine abgeschlossene

a) pädagogische,

b) beraterische bzw. Coaching-Ausbildung?

7

Beraten die Beratenden der Weiterbildungsberatung in den lokalen Agenturen für Arbeit ausschließlich zu von der BA geförderten bzw. förderfähigen Weiterbildungen oder umfassend im Sinne der Beratenen, also z. B. auch zu Studiengängen und ggf. möglichen Förderungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder zu Aufstiegsweiterbildungen und anderen Aus- und Weiterbildungen, die über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig sind?

Beraten die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der Bundesregierung auch über mögliche (Teil-)Anerkennung ausländischer Ausbildungs- und Studienabschlüsse?

8

Wie viele Bildungsgutscheine oder sonstige Förderzusagen bezüglich des Nachholens von Haupt- oder vergleichbaren Schulabschlüssen hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt bzw. wie viele wurden eingelöst (bitte Förderzahlen für die Zeiträume erstes Halbjahr 2017, zweites Halbjahr 2017, erstes Halbjahr 2018, zweites Halbjahr 2018, erstes Halbjahr 2019, zweites Halbjahr 2019, erstes Halbjahr 2020, zweites Halbjahr 2020 angeben)?

Beraten nach Kenntnis der Bundesregierung die lokalen Agenturen für Arbeit in der Weiterbildungsberatung aktiv auf das Nachholen eines Hauptoder gleichwertigen Schulabschlusses hin?

Werden Ratsuchende ohne Hauptschulabschluss von den Beratenden stets aktiv auf den Rechtsanspruch auf Förderung, der seit Ende Mai 2020 besteht, hingewiesen?

Mithilfe welcher Weisungen oder Ähnlichem sichern die BA und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die Beratenen vollständig und proaktiv informiert werden?

9

Mit welchen anderen öffentlichen und privaten Beratungsanbietern konkurriert die BA nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer Weiterbildungsberatung (bitte Überschneidungen in Beratungsangeboten oder Teilen davon angeben, jeweils unter Angabe der anderen Anbieter, insbesondere bitte auf Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Beratungsangebote zu Bildungsgutscheinen, Anerkennungsberatungsstellen, Studienberatung, sonstige vergleichbare Angebote von oder im Auftrag von Ländern und Kommunen etc. eingehen)?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite und/oder regionale Kooperationsvereinbarung zwischen der BA und anderen Weiterbildungsberatungsanbietern, und falls ja, mit wem, und was sind die jeweils wichtigsten Punkte der Vereinbarungen?

10

Wie viele Mittel hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bzw. 2020 für die Weiterbildungsberatung ausgegeben (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten)?

Welche Kosten erwartet die BA in den Jahren 2021 sowie 2022?

Wie teuer war eine durchschnittliche Weiterbildungsberatung einer bzw. eines Ratsuchenden für die BA?

Berlin, den 19. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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