Wildbretvermarktung
der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Jäger produzieren mit Wildbret eines der hochwertigsten Lebensmittel in Deutschland. Die Verbraucher schätzen Wildfleisch als qualitätvolles Nahrungsmittel: die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem, sodass Wildbret importiert und der Fleischbedarf unter anderem auch über Gatterwild gedeckt wird (https://www.jagdverband.de/deutschland-liebt-wildbret-vom-wildschwein). Der Gesetzgeber differenziert jedoch beim Hygienerecht zwischen dem Fleisch von freilebendem und Gatterwild (VO (EG) Nummer 853/2004).
Weiterverarbeitende Metzgereien benötigen zudem teure Zertifikate für beide Formen des Wildbrets. Die Anforderungen der o. g. Verordnung an einen zugelassenen Betrieb, um Lebensmittel zu verarbeiten, sind für Privatpersonen außerdem kaum zu stemmen.
Für Jäger könnten mehr Möglichkeiten zur Eigenvermarktung des Wildbrets eine Entspannung des durch die Afrikanische Schweinepest mitverursachten Preisverfalls beim Wildschweinfleisch bedeuten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass es für fleischverarbeitende Betriebe keine Differenzierung mehr für Fleisch von freilebendem und Gatterwild geben soll, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, eine bundesweite Richtlinie für die zuständigen Gesundheitsämter zu erlassen, sodass die private Küche eines Jägers für ihn als Zerlegeort (zum Zerwirken) für Wildbret zugelassen wird, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung bezüglich der Vermarktung von veredelter Ware aus Wildfleisch gesetzliche Änderungen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze, damit sich Jäger, die selbst Wildwurst o. Ä. herstellen, nicht als Einzelhandelsbetrieb registrieren lassen müssen?
Plant die Bundesregierung, die Zuhilfenahme eines Metzgereibetriebs zur Herstellung von veredelten Wildprodukten zur anschließenden Weitervermarktung an den Endkunden bundesweit zuzulassen, ohne dass sich die Jäger als Betrieb des Einzelhandels registrieren lassen müssen?
Warum dürfen Jäger, die selbst keinen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb besitzen, Wildbret nur frisch und nicht in tiefgekühlter Form vermarkten (vgl. https://www.wochenblatt.com/frage-und-antwort/direktvermarktung/wildfleisch-tiefgekuehlt-verkaufen-10094504.html, letzter Aufruf: 16. Mai 2021, 11.00 Uhr ), und plant die Bundesregierung Änderungen bei der diesbezüglichen Gesetzeslage?