Kooperation und Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Internationalen Strafgerichtshof
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich mit dem Beitritt zum Römischen Statut im Jahre 2002 verpflichtet, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten. Unter anderem die USA erkennen, entgegen 123 anderen Staaten, den IStGH nicht an und gehören diesem nicht an.
Der in Den Haag, Niederlande, ansässige IStGH ahndet Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Wegen geplanter Ermittlungsverfahren zu Kriegsverbrechen in Afghanistan und Israel/Palästina steht der IStGH nach Ansicht der Fragestellenden unter Druck – durch Ermittlungen wären auch Prozesse gegen Militärs aus Israel oder den USA möglich. Der frühere US-Präsident Donald Trump hatte wegen möglicher Ermittlungen gegen US-Bürgerinnen und US-Bürger Sanktionen gegen Mitglieder des IStGH verhängt (vgl. Zeit Online, Karim Khan wird neuer Chefankläger, 13. Februar 2021). Im März 2020 war trotz Widerstands und Sanktionen von Seiten der US-Regierung entschieden worden, dass der IStGH wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln darf, auch gegen US-Soldatinnen und US-Soldaten, CIA-Agentinnen und CIA-Agenten, afghanische Militärs und Taliban (vgl. Tagesschau, Nun doch Ermittlungen zu Afghanistan, 5. März 2021). Anfang April 2021 teilte der neue US-Außenminister Anthony Blinken mit, dass die Sanktionen gegen den IStGH aufgehoben werden, dies aber nicht bedeute, dass die USA mit den Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan und Palästina einverstanden seien (vgl. Panorama, Nun doch: Biden hebt Sanktionen gegen Strafgerichtshof auf, 3. April 2021).
Nachdem Palästina in den UN zunächst einen Beobachterstatus innehatte, wurde dieser am 29. November 2012 zu dem eines beobachtenden Nichtmitgliedstaats aufgewertet. 2018 folgte dann die Überweisung an den IStGH. Im Februar 2021 erklärte sich der IStGH auch für die palästinensischen Gebiete zuständig (vgl. Tagesschau, IStGH zuständig für Palästinensergebiete, 6. Februar 2021; https://news.un.org/en/story/2021/03/1086342). Die Bundesregierung vertritt hierzu eine andere Auffassung und verneint aufgrund des „Fehlens der Staatlichkeit der palästinensischen Gebiete“ die territoriale Zuständigkeit des IStGH und seiner Anklagebehörde (vgl. Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/20980, Antwort auf die Schriftliche Frage 44 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/17630).
Die Fragestellenden sehen die Bundesregierung in der Verantwortung, auch bei den Ermittlungen über mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan sowie in Israel und Palästina mit dem IStGH zu kooperieren und die Öffentlichkeit im Hinblick auf die entsprechenden Ermittlungen und die Zusammenarbeit zu informieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist die Bunderegierung ihrer Ansicht nach aufgrund des Römischen Statuts verpflichtet, in jedem Fall mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu kooperieren, und wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?
In welchen Fällen und wann hat die Bundesregierung bereits in welcher Art und Weise mit dem IStGH kooperiert und diesen bei Ermittlungen unterstützt (bitte einzeln nach Fall detailliert auflisten)?
In welchen Fällen und im Hinblick auf welche Sachverhalte sah sich die Bundesregierung von ihrer Pflicht zur Unterstützung möglicher Ermittlungen und von ihrer Pflicht zur Kooperation mit dem IStGH (Zuarbeit im Hinblick auf Beweismittel, Personenüberstellungen etc.) befreit, und wenn ja, warum?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der von der US-Regierung geäußerten Kritik im Hinblick auf Ermittlungen des IStGH in Afghanistan gebildet, und wenn ja, welche?
Hat sich die Bundesregierung für eine Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan durch den IStGH eingesetzt?
a) Wenn ja, inwiefern genau, und wem gegenüber?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die förmlichen Ermittlungen der Anklagebehörde des IStGH zur „Situation Afghanistan“, bzw. inwiefern und mit welchen Konsequenzen arbeitet die Bundesregierung insbesondere in Fragen der Rechtshilfe mit dem IStGH zusammen und unterstützt ihn bei seinem Kampf gegen Straflosigkeit (bitte im Detail angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung Bundestagsdrucksache 19/28361)?
Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht von ihrer Pflicht zur Unterstützung von Ermittlungen und von ihrer Pflicht zur Kooperation mit dem IStGH (Zuarbeit im Hinblick auf Beweismittel, Personenüberstellungen etc.) bezüglich seiner Ermittlungen zu Afghanistan befreit, wenn ja, bitte begründen?
Ist der Bundesregierung der Inhalt der sogenannten Afghanistan-Protokolle bzw. „Kriegstagebücher“ („Afghan War Diary“), also der über 91 000 Berichte des US-Militärs aus den Jahren 2004 bis 2009 bekannt, die von der Enthüllungsplattform WikiLeaks veröffentlicht und in Zusammenarbeit mit dem „Spiegel“, dem „Guardian“ und der „New York Times“ publiziert wurden?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwiefern spielen die Bundesregierung und die Bundeswehr mit ihrem Vorgehen vor Ort in diesen Berichten eine Rolle (bitte detailliert angeben; vgl. Taz, Afghanistan-Protokolle von WikiLeaks: Die neue Weltmedienmacht, 26. Juli 2010)?
Welche Konsequenzen oder Initiativen hat die Bundesregierung nach der Veröffentlichung der Afghanistan-Protokolle im Hinblick auf den Bundeswehreinsatz in Afghanistan gezogen bzw. ergriffen (wenn keine, warum nicht), und inwiefern wurden die Inhalte der Afghanistan-Protokolle im Rahmen der NATO thematisiert?
Akzeptiert die Bundesregierung die Zuständigkeitsentscheidung des IStGH im Hinblick auf Israel bzw. Palästina, obwohl sich die Bundesregierung in ihrer Amicus-Curiae-Erklärung gegen die Zuständigkeit des IStGH ausgesprochen hat, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Genügt der aktuelle Status Palästinas in den Vereinten Nationen nach Ansicht der Bundesregierung nicht für die Zuständigkeit des IStGH, und in welchem Fall wäre der IStGH nach Ansicht der Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten zuständig?
Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht von ihrer Pflicht zur Unterstützung möglicher Ermittlungen und von ihrer Pflicht zur Kooperation mit dem IStGH (Zuarbeit im Hinblick auf Beweismittel, Personenüberstellungen etc.) bezüglich seiner Ermittlungen in Israel bzw. Palästina befreit, und wenn ja, bitte begründen?
Ermittelt der IStGH nach Kenntnis der Bundesregierung bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in Israel bzw. Palästina?
a) Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese Ermittlungen, und inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung mögliche Ermittlungen des IStGH in Israel bzw. Palästina unterstützen und mit dem IStGH kooperieren, wenn nein, warum nicht, wenn ja, inwiefern?
Hat Palästina nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Entscheidung über die Zuständigkeit an Sitzungen des IStGH teilgenommen, beispielsweise an der Wahl des neuen Vorsitzenden, und war die Bundesregierung mit dieser Teilnahme einverstanden (bitte begründen)?
Wie gestaltet die Bundesregierung die „vollumfängliche Unterstützung“ der Tätigkeit des IStGH (vgl. Schriftliche Frage 44 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/27704) konkret in Bezug auf die Ermittlungen über mutmaßliche Kriegsverbrechen in Israel bzw. Palästina?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, auf welchem Wege nach ihrer Ansicht mutmaßliche Kriegsverbrechen in Israel bzw. Palästina untersucht und strafrechtlich verfolgt werden sollten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?