Vorgänge in der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unter der Überschrift „Rassistische Chats und ein Hitlergruß“ berichtete tagesschau.de am 20. April 2021 über interne Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen Beamte aus der Sicherungsgruppe (SG) des BKA. Aufgabe der Sicherungsgruppe ist der Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes und anderer Personen mit hohem Schutzbedarf, deren Sicherheit in öffentlichem Interesse ist. Die betroffene Organisationseinheit „Auslands- und Spezialeinsätze“ (ASE) ist für den Personenschutz im Ausland oder von Gästen aus dem Ausland mit hohem Schutzbedarf zuständig.
Laut der Berichterstattung gebe es in der betroffenen Einheit eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“, es habe Mobbingvorwürfe gegeben. Wie tagesschau.de am 22. April 2021 berichtete („Auflösung der Einheit stand im Raum“), soll ein Beamter einen anderen mit den Worten „Ich stech dich ab!“ bedroht haben. Im August 2020 habe sich eine Beamtin des BKA an die Gleichstellungsbeauftragte gewendet, die von einem rauen Ton, Korpsgeist, Sexismus und rassistischen Vorfällen berichtet habe. Nach ersten Erkenntnissen aus der Auswertung von internen Chat-Nachrichten waren außereuropäische Einsatzländer mit abwertenden rassistischen Vokabeln bezeichnet worden. Außerdem wurde über einen unsachgemäßen Umgang mit Munition berichtet, die in großen Mengen bei Schießübungen zum Einsatz kommt. Das BKA habe zehn Disziplinarverfahren und drei strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Strafverfahren – wegen Bedrohung, des Zeigens des Hitlergrußes und der Verbreitung von Gewaltdarstellungen – werden vom Landeskriminalamt (LKA) Berlin geführt. Außerdem gibt es Hinweise auf Verbindungen zu „Uniter e. V.“ und der Sicherheitsfirma Asgaard, die jeweils mit rechtsextremistischen Bestrebungen im Umfeld der „Prepper“-Szene in Verbindung gebracht werden. Einzelne Mitglieder der Einheit sollen über Kontakte zu einem Schießtrainer des „Kommandos Spezialkräfte“ (KSK) der Bundeswehr verfügen, dessen Mitglieder wegen rechtsextremistischer Bezüge im Visier des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wann wurden dienstlich das erste Mal Verdachtsfälle von sexistischem, rassistischem oder beamtenrechtlichem Fehlverhalten in der ASE bekannt?
Aus wie vielen Personen besteht die ASE (bitte nach operativen bzw. administrativen Aufgaben aufgliedern) derzeit, und wie viele Planstellen sind unbesetzt?
Gegen wie viele Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der ASE richten sich Ermittlungsverfahren zu welchen Strafvorwürfen?
Gegen wie viele Personen richten sich Disziplinarverfahren, und aufgrund welcher Vorwürfe?
Wie viele dieser Personen waren zum Zeitpunkt der Eröffnung noch Mitglied der ASE oder der Sicherungsgruppe insgesamt?
Gab es in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang mit den Straf- und Disziplinarverfahren in der ASE Um-, Versetzungen oder Beförderungen von Beschäftigten, und von welchen in welche Ämter bzw. Funktionen?
Wie vielen Beamten wurde vorläufig oder für die Dauer der straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen die Verrichtung des Dienstes oder das Tragen einer Waffe im Dienst untersagt?
In welchem Umfang wurden im Rahmen der bisherigen straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen
a) Vernehmungen durch das BKA,
b) Vernehmungen durch das Landeskriminalamt Berlin durchgeführt?
Wurden und werden Angehörige der ASE obligatorisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Einstellung, Um- oder Versetzung dorthin sicherheitsüberprüft, wenn nein, weshalb nicht?
In welcher Weise ist das BfV derzeit in die Ermittlungen und die Aufhellung ggf. bestehender Verbindungen in rechtsextremistische Bestrebungen oder zu Mitgliedern von anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben, bei denen Bezüge zum Rechtsextremismus geprüft werden, eingebunden?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die sicherheitsrechtliche Überprüfung durch das BfV bei Mitgliedern der Sicherungsgruppe des BKA?
Wie viele der in den Fragen 2 und 3 genannten Personen sind Mitglied bei Uniter e. V.?
Wie viele der in den Fragen 2 und 3 genannten Personen haben mit oder ohne Nebentätigkeitserlaubnis für Asgaard Security gearbeitet oder sich dort um eine Nebenbeschäftigung (selbständig bzw. unselbständig) bemüht?
Sind Fälle von Alkoholkonsum während der Dienstzeit bekannt?
In welchem dienstlichen Verhältnis standen die Beteiligten des mutmaßlichen Bedrohungsvorfalls auf der Zehn-Jahres-Feier der ASE?
Welche Verbindungen bestehen zwischen Angehörigen oder Ausbildungskräften der ASE zu Angehörigen oder Ausbildungskräften des KSK?
a) Welche dienstlichen Kontakte bestanden oder bestehen seit Gründung der ASE im Rahmen von Ausbildung, Ausstattung, taktischem und Schießtraining?
b) Nahmen Mitglieder der ASE am jährlichen „Teichfest“ des KSK in Calw oder anderen Orten teil?
Waren sie auf dienstliche oder private Einladung dort?
c) Welche der Kontakte betrafen auf Seiten des KSK dessen mittlerweile aufgelöste 2. Kommandokompanie?
Wie viele der ASE-Angehörigen kamen seit Gründung
a) von der Bereitschaftspolizei der Bundespolizei,
b) von Einheiten der Bundespolizei mit ähnlichem Auftrag wie die ASE,
c) vom KSK der Bundeswehr oder anderen Bundeswehreinheiten,
d) Gab es zu den in den Fragen 2 und 3 Personen disziplinar- und strafrechtliche Vorgänge in anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben?
Wo erhalten die Mitglieder der ASE Schießtraining?
Sind dort Waffen, Munition und taktische Einsatzmittel (Rauchtöpfe, Blendgranaten etc.) als Verlust festgestellt worden, und wenn ja, wann, und wie viel jeweils?
Zu welchen anderen polizeilichen Spezialkräften unterhält die ASE im Rahmen von taktischer und Schießausbildung Kontakte oder trainiert in gemeinsamen Einrichtungen?