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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz, Verwendung und Überwachung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.06.2021

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3015828.05.2021

Einsatz, Verwendung und Überwachung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Nutzung von Messenger-Diensten und Kommunikationsplattformen gehört auch zum Alltag von Kriminellen und Demokratiefeinden. Der rassistische Mörder David S. kaufte die beim Attentat am OEZ München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe im sogenannten Darknet. Den Verkäufer der Waffe überführten die Ermittlungsbehörden, indem sie mit Zustimmung der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität den Darknet-Account eines anderweitig Beschuldigten übernommen und fortgeführt hatten (http://www.fr.de/panorama/amokschuetze-von-muenchen-der-haendler-des-todes-a-1337995). Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Islamisten war bekannt geworden, dass die Planungen für einen islamistischen Terroranschlag auch deshalb aufgeflogen waren, weil eine in Syrien aufhältliche Islamistin mit einer Bekannten in Deutschland chattete, welche mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusammenarbeitete, dessen Beamten dann die Kommunikation mit der Islamistin über den Account der Bekannten fortführten (https://www.zeit.de/2018/43/islamischer-staat-syrien-rueckkehr-verhandlung). In anderen Fällen werden insbesondere auch Volksverhetzungen, rassistische oder sexistische Beleidigungen teils offen in Telegram-Kanälen der sogenannten Querdenker geteilt bis hin zum als „Todesliste“ bezeichneten Protokoll einer Namentlichen Abstimmung des Deutschen Bundestages (https://www.berliner-zeitung.de/news/polizei-ermittelt-morddrohung-von-attila-hildmann-gegen-gruenen-politiker-volker-beck-li.93006; https://plus.tagesspiegel.de/gesellschaft/telegram-report-kokain-anleitung-zum-bombenbau-nazi-hetze-kein-problem-82157.html; https://www.fr.de/politik/corona-notbremse-infektionsschutzgesetz-todesliste-telegram-deutschland-politiker-berlin-90478865.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In wie vielen Fällen wurden durch das BKA, die Bundespolizei oder den Zoll seit 2019 falsche bzw. legendierte Accounts bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnliche Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen eingerichtet und genutzt (bitte einzeln nach Jahr, Behörde und betroffenen Kriminalitätsphänomenbereichen auflisten)?

2

In wie vielen Fällen wurden durch das BfV seit 2019 falsche bzw. legendierte Accounts bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnliche Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen eingerichtet und genutzt (bitte einzeln nach Jahr und betroffenen Beobachtungsschwerpunkten auflisten)?

3

In wie vielen Fällen wurden durch den BND seit 2019 falsche bzw. legendierte Accounts bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnliche Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen eingerichtet und genutzt (bitte einzeln nach Jahr und betroffenen Aufklärungsschwerpunkten auflisten)?

4

In wie vielen Fällen wurden durch das BKA, die Bundespolizei oder den Zoll seit 2019 Accounts bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnliche Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen genutzt, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren (bitte einzeln nach Jahr, Behörde und betroffenen Kriminalitätsphänomenbereichen auflisten)?

5

In wie vielen Fällen wurden durch das BfV seit 2019 Accounts bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnliche Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen genutzt, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren (bitte einzeln nach Jahr und betroffenen Beobachtungsschwerpunkten auflisten)?

6

In wie vielen Fällen wurden durch den BND seit 2019 Accounts bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnliche Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen genutzt, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren (bitte einzeln nach Jahr und betroffenen Aufklärungsschwerpunkten auflisten)?

7

In wie vielen Fällen konnten durch den Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannten Fake-Accounts seit 2019 Beweismittel für Ermittlungsverfahren erlangt werden, die in der Folge an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden (bitte einzeln nach Jahr, Datenerhebender Behörde, Daten-empfangender Behörde, bereits laufenden Ermittlungen, neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren auflisten)?

8

Wie viele Personen waren seit 2019 durch die Nutzung und den Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannten Fake-Accounts betroffen, ohne dass diese selbst Ziel der Maßnahmen waren oder für die Informationsbeschaffung Anlass gegeben haben, sodass die über sie erlangten Daten wieder gelöscht wurden oder werden müssen (bitte einzeln nach Jahr, Daten-erhebender Behörde, Anzahl von Benachrichtigungen und Löschungen auflisten)?

9

Wie viele offene Kommunikationskanäle und Kommunikationsplattformen wie beispielsweise Telegram- oder YouTube-Kanäle oder Ähnliches, die den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugerechnet werden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 durch die Polizeibehörden des Bundes einschließlich des Zolls sowie durch das BfV und den BND beobachtet und zur (etwaigen) Veranlassung weiterer Maßnahmen ausgewertet (bitte einzeln nach Jahr, beteiligter Behörde, betreffendem Phänomenbereich der PMK auflisten)?

10

Wie viele geschlossene Kommunikationskanäle und Kommunikationsplattformen wie beispielsweise Telegram- oder YouTube-Kanäle, Telegram- oder YouTube-Gruppen oder Ähnliches, die den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zugerechnet werden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 durch die Polizeibehörden des Bundes einschließlich des Zolls sowie durch das BfV und den BND beobachtet und zur (etwaigen) Veranlassung weiterer Maßnahmen ausgewertet (bitte einzeln nach Jahr, beteiligter Behörde, betreffendem Phänomenbereich der PMK auflisten)?

Berlin, den 17. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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