Bilanz der Migration aus den Top-8-Asylherkunftsländern
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) ist in den letzten zehn Jahren (Dezember 2010 bis Dezember 2020) von 55 000 auf 395 000 gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 340 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Gleichzeitig ist die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Grundsicherungsbezieher) aus den Top-8-Asylherkunftsländern um 815 000 gestiegen. Rechnerisch sind demnach für jeden neuen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2,4 neue Grundsicherungsempfänger hinzugekommen (alle genannten Daten vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmonitor/migrationsmonitor/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1, Migrationsmonitor Deutschland, April 2021, Tabelle 1.2).
Wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern näher betrachtet, zeigt sich, dass davon rund zwei Drittel (63,4 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 2). Das Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern lag im Jahr 2019 bei 2 035 Euro und damit 42 Prozent unter dem Medianentgelt der deutschen Beschäftigten (3 509 Euro) (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 5).
Um nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen, war im Jahr 2019 ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt von 23 886 Euro erforderlich, was etwa 2 000 Euro pro Monat entspricht. Insgesamt 243 000 der 355 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern erreichte das erforderliche Entgelt von 2 000 Euro pro Monat allerdings nicht. Demnach haben 68 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern im Jahr 2019 ein Entgelt erzielt, welches nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 19/21374).
Wird das derzeit vorhandene Arbeitskräftepotenzial aus den Top-8-Asylherkunftsländern betrachtet, also Personen, die im März 2021 arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldeten waren, zeigt sich, dass 87 Prozent der derzeit 466 000 Arbeitsuchenden und 87,7 Prozent der 267 000 Arbeitslosen, also rund neun von zehn Personen, über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen (vgl. Migrationsmonitor, Deutschland, April 2021, Tabelle 3.3, Link s. o.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen, unsere Sozialsysteme nachhaltig zu stärken, und wenn ja, inwieweit?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern dazu beitragen, unsere Sozialsysteme nachhaltig zu stärken, und wenn ja, inwieweit?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu reduzieren?
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern dazu beitragen, den vorhandenen Fachkräftemangel zu reduzieren, und wenn ja, inwieweit?
Wie bewertet die Bundesregierung den derzeit vorhandenen (Median-)Entgeltunterschied von 42 Prozent zwischen deutschen Vollzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (siehe Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 5)?
Beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass sich der (Median-) Entgeltunterschied zwischen deutschen Vollzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern nicht weiter vergrößert, und wenn ja, wie?
Wie bewertet die Bundesregierung den hohen Anteil der Niedriglohnbeschäftigten von 63,4 Prozent aus den Top-8-Asylherkunftsländern (siehe Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 2)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern nicht weiter vergrößert, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den hohen Anteil der Niedriglohnbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern zu reduzieren, und wenn ja, welche?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Regelleistungsberechtigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Arbeitslosen sowie Arbeitsuchenden aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch ist davon jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Langzeitarbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch ist davon jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell der Bestand an Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen (bitte nach einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Unterbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 sowie 2020 die Anzahl sowie der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten an allen Integrationen von Personen aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen und zum Vergleich auch den Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen von deutschen ELB ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 die Zahl der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in Bundesunternehmen bzw. Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist (bitte nach Unternehmen getrennt ausweisen und zum Vergleich dazu jeweils die Zahl der beschäftigten Deutschen und Ausländer insgesamt angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der ungeförderten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten am ersten Arbeitsmarkt aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der geförderten Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie viele Personen beziehen davon jeweils Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie SGB III?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der geringfügig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2019, 2020 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten, gemessen an allen Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008, Buchstabe A bis U), wie hoch ist in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten dabei jeweils der Anteil der Leiharbeitnehmer, und wie hoch ist in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten jeweils das Medianentgelt, welches Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern erzielt haben (letzter Stand; bitte zu jedem einzelnen Wirtschaftsabschnitt zum Vergleich auch das Medianentgelt von deutschen Arbeitnehmern ausweisen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den einzelnen Berufssegmenten (KldB 2010, S11 bis S53), wie hoch ist in den einzelnen Berufssegmenten dabei jeweils der Anteil der Leiharbeitnehmer, und wie hoch ist in den einzelnen Berufssegmenten jeweils das Medianentgelt, welches Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern erzielt haben (letzter Stand; bitte zu jedem einzelnen Wirtschaftsabschnitt zum Vergleich auch das Medianentgelt von deutschen Arbeitnehmern ausweisen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die in den Jahren 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2019 ein Entgelt bezogen haben, welches nicht ausreicht, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)?
Wie viele Entscheidungen zur Abschiebung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2020 und 2021 getroffen (bitte nach Ländern, Städten und Kreisen aufschlüsseln)?
Wie viele Ausländer sind aktuell vollziehbar ausreisepflichtig (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Wer ist in den Bundesländern für die Durchführung der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zuständig (bitte jeweils für die Bundesländer aufschlüsseln)?