BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Erkenntnisse zum rechten Nordkreuz-Netzwerk

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.06.2021

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3021702.06.2021

Neue Erkenntnisse zum rechten Nordkreuz-Netzwerk

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Nordkreuz-Netzwerk war oder ist ein Zusammenschluss von rechten Polizisten, Soldaten, Reservisten und anderen. Über verschlüsselte Chats tauschten sie sich aus, Mitglieder legten Depots an, horteten Munition und Waffen und führten Listen mit linken Politikerinnen und Politikern, die im Zuge einer Destabilisierung der öffentlichen Ordnung entführt und ermordet werden sollten. Unklar ist, welche Zusammenhänge zwischen diesem Netzwerk und anderen rechtsterroristischen Komplexen bestehen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt lediglich gegen zwei Mitglieder der Gruppe (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nordkreuz; https://www.nytimes.com/2020/08/01/world/europe/germany-nazi-infiltration.html oder Laabs, Dirk: „Staatsfeinde in Uniform“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Erhebung der Anklage bzw. Eröffnung des Verfahrens wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen den Polizisten Haik J. und den Anwalt Jan Hendrik H. zu rechnen?

2

Werden in diesem Verfahren noch weitere Beschuldigte geführt?

3

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Verfahren im Zusammenhang mit diesem Komplex geführt (bitte nach Tatvorwürfen, Beschuldigten, ermittelnder Behörde und Datum aufschlüsseln)?

4

Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des Verfahrens gegen Haik J. und Jan Hendrik H. vernommen?

5

Hat die Bundesanwaltschaft Akten aus dem Verfahren des Schweriner Landgerichtes gegen Nordkreuz-Mitglied Marko G. angefordert, und falls ja, in welchem Umfang?

6

Liegen dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz Chatverläufe der Nord-Gruppen (Nord, Nord.com, Nordkreuz, Vier gewinnt) vor, und falls ja, in welchem Umfang, seit welchem Zeitpunkt, und aus welchen Zeiträumen?

7

Liegen dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz Chatverläufe der Süd-, Ost, oder Westgruppen vor? Falls Ja, in welchem Umfang, seit welchem Zeitpunkt, und aus welchen Zeiträumen?

8

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den diversen Chatgruppen Nord, Süd, Ost, West?

9

Entspricht die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 19/17340 der Wahrheit, der zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt im Juli 2017 erstmals Kenntnis von den rechten Chatgruppen hatten, oder entspricht die Aussage eines Vertreters des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einer nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2018 der Wahrheit, die nach Ansicht der Fragestellenden im deutlichen Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung steht?

10

Wie erklärt die Bundesregierung diesen Widerspruch, und warum wurde bislang nichts unternommen, um diesen Widerspruch aufzulösen?

11

Für welches Amt war nach Kenntnis der Bundesregierung der „Beamte[n] des Verfassungsschutzes“ tätig, der dem Waffenhändler H. im Oktober 2016 in einem verschlüsselten Telegram-Chat mit drei Teilnehmern dazu riet, aus der Chatgruppe Süd auszutreten (vgl: Laabs, Dirk: „Staatsfeinde in Uniform“, S. 237)?

12

Handelte dieser Beamte nach Kenntnis der Bundesregierung dienstlich oder privat?

13

Wie gelangte der Beamte nach Kenntnis der Bundesregierung zu der zitierten Einschätzung?

14

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zum Nordkreuz-Komplex, bzw. mit Bezug zu den entsprechenden Gruppen Süd, Ost West, liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Bezug und Jahren aufschlüsseln)?

15

Zu welchen Gelegenheiten nutzten welche Einheiten von Behörden des Bundes den Schießplatz „Großer Bockhorst“ in Güstrow (bitte nach Datum und Behörden aufschlüsseln)?

16

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der nach Ansicht der Fragestellenden bestehende Widerspruch zu erklären, dass in den Antworten auf die Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 19/28338 (S. 77 f.) heißt, das Kommando Spezialkräfte (KSK) habe den Schießstand „Großer Bockhorst“ in Güstrow letztmalig im Zuge eines Ausbildungsvorhabens am 15. Mai 2018 genutzt, während es in der Antwort auf auf die Mündliche Frage 73, Plenarprotokoll 19/226 heißt, die Firma Baltic Shooters habe im Mai 2019 eine Ausbildungsmaßnahme für Soldaten des KSK durchgeführt?

17

Wurden Trainings für Einheiten von Behörden des Bundes von Marko G., Jörg S. oder anderen Mitgliedern der rechten Nordkreuz-Chats durchgeführt, und falls ja, welche?

18

Wie viele Mitglieder der rechten Nordkreuz-Chatgruppe waren nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise für das Unternehmen Baltic Shooters tätig?

19

Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz Quellenmeldungen mit Bezug zu Frank T., Baltic Shooters und/oder dem Schießplatz „Großer Bockhorst“ vor (falls ja, bitte nach Bezug und Jahr aufschlüsseln)?

20

Wie oft, wann und zu welchen Anlässen hatte Frank T. nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zum KSK-Soldaten Philipp Sch., bei dem Sprengstoff, Munition, Waffen und nationalsozialistische Literatur gefunden wurden?

21

In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Special-Forces-Workshops oder anderer Aktivitäten auf dem Schießplatz „Großer Bockhorst“ behördliche Munition illegal dem Nordkreuz-Netzwerk zugeführt?

22

Wie viele sogenannte Safe Houses richteten die Mitglieder des Nordkreuz-Netzwerkes bzw. der entsprechenden Gruppen Süd, Ost, West nach Kenntnis der Bundesregierung ein, wo befinden sich diese, und wie waren sie ausgestattet?

23

Wurde geprüft, ob Teile der bei den Durchsuchungen bei Marko G. aufgefundenen Munition aus Beständen der Bundeswehr, im Besonderen des Kommandos Spezialkräfte, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder der Bundeszollbehörde stammen?

24

Falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht?

25

Wurden die Losnummern der bei Marko G., Matthias F., André S. und Franco A. gefunden Munition verglichen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

26

Wie oft befasste sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit dem Nordkreuz-Komplex bzw. mit den entsprechenden Gruppen Süd, Ost West (bitte nach Bezug und Jahren aufschlüsseln)?

27

Haben oder hatten die Mitglieder der Reservistenkameradschaft „Fliegerhorst Laage“ ungehinderten und unkontrollierten Zugang zu militärischen Sicherheitsbereichen, da sie über Räumlichkeiten auf demselben Gelände verfügen wie das Taktische Luftwaffengeschwader 73 „Steinhoff“?

28

Falls nicht, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten für die Mitglieder der Reservistenkameradschaft „Fliegerhorst Laage“?

29

Haben oder hatten die Mitglieder der Reservistenkameradschaft „Fliegerhorst Laage“ auch Zugang zu Sperrzonen?

30

Wie viele Mitglieder bzw. Unterstützer des Nordkreuz-Komplexes, bzw. der entsprechenden Gruppen Süd, Ost, West, nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Aktivitäten des Thule-Seminars teil?

31

Wie viele Mitglieder bzw. Unterstützer des Nordkreuz-Komplexes, bzw. der entsprechenden Gruppen Süd, Ost, West, nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Aktivitäten der Europäischen Aktion teil?

32

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Nordkreuz-Netzwerk noch aktiv ist und über Waffen und Munition verfügt?

33

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, die von rechten Netzwerken von Polizisten und Soldaten ausgeht?

Berlin, den 31. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen