Konkrete Maßnahmen bei der Fahndung nach den Sivas-Attentätern
der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Hakki Keskin, Heike Hänsel, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 28. Februar 2006 (Bundestagsdrucksache 16/784) an die Bundesregierung erkundigten wir uns nach Schritten zu einer möglichen Auslieferung der Sivas-Attentäter aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei. Die Betreffenden haben einen Brandanschlag zu verantworten, bei dem am 2. Juli 1993 in Sivas/Türkei 37 Menschen ums Leben gekommen waren, die größtenteils der alevitischen Glaubensgemeinschaft angehörten.
Nach vorliegenden Kenntnissen halten sich mindestens 10 Sivas-Attentäter, die in der Türkei für schuldig befunden und rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, in der Bundesrepublik Deutschland auf und können sich hier frei bewegen. Das hatte die Fraktion DIE LINKE. zur genannten Kleinen Anfrage bewogen.
In ihrer Antwort vom 17. März 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/994 informiert die Bundesregierung darüber, dass bezüglich der benannten 10 Personen bereits 2 türkische Auslieferungsersuchen abschlägig beschieden wurden und 2 weitere noch geprüft werden, und dass in den übrigen 6 Fällen ein Fahndungsersuchen der türkischen Behörden vorliegt, jedoch eine Festnahme noch nicht erfolgt ist. Weiterhin bestätigt die Bundesregierung, dass sie – zusätzlich zu den 10 von uns benannten Personen – Kenntnis vom Aufenthalt weiterer Sivas-Attentäter in der Bundesrepublik Deutschland hat. Damit ergibt sich für uns weiterer Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Personen, die in der Türkei wegen der Beteiligung am Sivas-Attentat verurteilt worden sind, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland auf?
Aus welchen Gründen konnte keine Festnahme der 6 Personen erfolgen, zu denen ein Fahndungsersuchen der türkischen Behörden vorliegt?
Welche Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland sind in diesem Sinne erfolgt?
Wer sind die weiteren Personen, von deren Aufenthalt die Bundesregierung – über die 10 bereits genannten Attentäter hinaus – Kenntnis zu haben angibt?
Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Personen?
Wann und von welcher Seite soll der Vorwurf einer Beteiligung dieser Personen am Attentat von Sivas erfolgen?
Was unternimmt die Bundesregierung zur Überprüfung des Auslieferungsersuchens der Republik Türkei gemäß des Europäischen Auslieferungsabkommens?
Welche konkreten Maßnahmen sind in Hinblick auf das Fahndungsersuchen bezüglich der Sivas-Attentäter nach §§ 131 ff. der Strafprozessordnung und Nummer 41 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren bereits erfolgt?