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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Corona-Impfkampagne in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlich Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.06.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3036508.06.2021

Stand der Corona-Impfkampagne in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

der Abgeordneten Corinna Miazga, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Christian Wirth, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende Dezember 2020 startete die Impfaktion gegen das Coronavirus in Deutschland (https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Impfstart-in-Deutschland-am-27-Dezember-415681.html). Unter der Annahme (https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/herdenimmunitaet-durch-freiwillige-corona-impfung-erreichbar-a-43967), dass eine Herdenimmunität durch die zugelassenen Impfstoffe erreicht werden kann, wird nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV; https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf) des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn die Vergabe der knappen Impfstoffe geregelt. Das Impfquoten-Monitoring des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html) ist den Fragestellern bekannt, dennoch ergeben sich für die Fragesteller Fragen im Hinblick auf die Erfolge der Impfkampagne.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Unter welcher Impf-Indikationsgruppe (nach Alter, nach Beruf, medizinische Indikation, Pflegeheimbewohner) werden Impfungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 11 CoronaImpfV nach Kenntnis der Bundesregierung (Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind), erfasst?

2

Wie viele Impfungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 11 CoronaImpfV wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher verabreicht?

3

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die verabreichten Impfungen nach Alter, Geschlecht, Impfstoffname, Erst- bzw. Zweitimpfung und Bundesland (Verteilung bitte für Impfungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 11, Impfungen nach § 2 und Impfungen nach § 3 CoronaImpfV aufschlüsseln, siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/27561)?

4

Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Bundesländern an die Bundesregierung übermittelten Daten über den Stand der Verimpfung nicht detaillierter bzw. in vollem Umfang veröffentlicht?

Berlin, den 7. Juni 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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