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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung - TierSchZirkV)

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.06.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3037408.06.2021

Verordnungsentwurf zum Verbot der Zurschaustellung von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären in Zirkusbetrieben an wechselnden Orten (Tierschutz-Zirkusverordnung − TierSchZirkV)

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG) den Schutz aller Tiere. Auch die Haltung von Tieren im Zirkus ist an die Vorgaben des TierSchG gebunden. Kein anderer Tierbetrieb in Deutschland wird derart häufig behördlich überprüft wie der Zirkus mit Tieren. So wird dieser nach jedem Platzwechsel, also meist wöchentlich, aufgrund der Bestimmungen des TierSchG durch die Vollzugsbehörden kontrolliert.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben zu verbessern. So unterstützt das BMEL die Bundesländer und die Zirkusunternehmen bei der Beurteilung der Tierhaltung und Einhaltung der Tierschutzbestimmungen durch die Herausgabe von Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (sog. Zirkusleitlinien, veröffentlicht am 4. August 2000). Für Tiere, die hier nicht aufgeführt sind, gelten die Empfehlungen des Gutachtens mit Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (sog. Säugetiergutachten, überarbeitet im Jahr 2014). Das Zirkusregister ermöglicht den Vollzugsbehörden eine bessere Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben.

Die für den Vollzug des TierSchG zuständigen Landesbehörden sind gefragt, bei der Kontrolle von Zirkusbetrieben die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften durchzusetzen und Missstände, die genau wie bei anderen Tierhaltungen auch bei Zirkussen auftreten können, zu beseitigen.

Den Fragestellern liegt ein Schreiben der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner aus dem Jahr 2018 vor, in dem sie erklärt, dass es vor diesem Hintergrund keine Planungen gebe, die Tierhaltung im Zirkus zu verbieten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schrieb: „Letztendlich ist eine gute Tierhaltung zumeist abhängig vom Management des Betriebes – unabhängig davon, ob es sich um einen Zirkus handelt oder um einen landwirtschaftlichen Betrieb […].“ (https://www.presseportal.de/pm/103332/4686963).

Im November 2020 jedoch hat das BMEL den Referentenentwurf der TierSchZirkV nach Auffassung der Fragesteller ohne jeden Anlass vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen Mindestanforderungen an die Haltung, den Transport und das Training aller Tiere im Zirkus geschaffen werden. Die Haltung bestimmter Tiere sogenannter wildlebender Arten, namentlich Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären, in reisenden Zirkusbetrieben soll verboten werden. Das Verbot soll auf andere Tierarten ausgeweitet werden, sobald Rechtssicherheit dafür besteht (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/234-verbot-wildtiere-zirkus.html;jsessionid=8759473471E7D14F94AF503718D2B405.intranet922).

Nach Auffassung der Fragesteller sind gegenwärtig allerdings keine weiteren rechtlichen Vorschriften für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen notwendig. Die gegenwärtige Rechtslage ist ausreichend und im internationalen Vergleich vorbildlich. Insbesondere sind keine Verbote angezeigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche neuen Erkenntnisse hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner seit ihrem Schreiben vom 2. Mai 2018, in dem sie erklärt, eine gute Tierhaltung sei abhängig vom Betriebsmanagement, und es gebe derzeit keine Planungen, die Wildtierhaltung im Zirkus zu verbieten, die dazu führten, einen Referentenentwurf erstellen zu lassen, mit dem die Haltung von Tieren bestimmter sogenannter wildlebender Arten in Zirkussen verboten werden soll (https://www.presseportal.de/pm/103332/4686963)?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Position der Fragesteller, dass der Referentenentwurf für die TierSchZirkV die wissenschaftliche Diskussion des Themas nicht hinreichend abbildet?

a) Wer hat die Literatur ausgewählt?

b) Wurden externe Unternehmen oder externe Berater vom BMEL damit beauftragt, den Referentenentwurf für die TierSchZirkV zu erstellen oder daran mitzuarbeiten, und wenn ja, welche waren das, wie hoch waren jeweils die Kosten dafür, und wie hoch waren die gesamten Kosten für die Erstellung des Referentenentwurfs der TierSchZirkV?

3

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass das BMEL verschiedene Verbände mit der Bitte um Stellungnahme zu dem Referentenentwurf der TierSchZirkV elektronisch in einem offenen E-Mail-Verteiler angeschrieben hat und dass nach Ansicht der Fragesteller eine große Zahl dieser Verbände Tierrechts- und Tierschutzverbände sind?

a) Aufgrund welcher Kriterien wurden die kontaktierten Tierrechts- und Tierschutzverbände ausgewählt?

Spielten dabei die Qualifikationen bezüglich der Beurteilung von im Zirkus gehaltenen Tieren, insbesondere bezüglich der Haltung, Ausbildung und des Transports von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Primaten und Großbären eine Rolle?

4

Wie definiert die Bundesregierung das Wort „tierschutzfachlich“?

5

Sieht die Bundesregierung Korrekturbedarf hinsichtlich der biologischen Angaben in der Begründung zum Referentenentwurf und wenn ja, welchen?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den gegebenenfalls ihrer Ansicht nach korrekturbedürftigen biologischen Angaben als Basis für eine das Leben von Mensch (Tierlehrer) und Tier (zahmes Zirkustier) nach Ansicht der Fragesteller einschneidende Verordnung?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die im Zirkus anfallenden amtstierärztlichen Beanstandungen die Anzahl formaler Verstöße gegen das TierSchG durch Zirkusunternehmen (z. B. gegen § 16 Absatz 1a TierSchG in Form zu späten Anmeldens eines Platzwechsels oder einer fehlerhaften Anzeige dieses Platzwechsels) im Vergleich zur Anzahl von Fällen tatsächlicher Tierquälerei, und sind der Bundesregierung Fälle von Zirkusbetrieben bekannt, in denen die im § 11 Absatz 4 TierSchG genannten Schmerzen, Leiden und Schäden bei Tieren auftraten und wenn ja, welche?

Erachtet die Bundesregierung die Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten (Tier-SchZirkV) vor dem Hintergrund dieser Zahlen als notwendig?

7

Was hat sich an der Auffassung der Bundesregierung von April 2020 geändert, dass der Terminus des „Wildtiers“ nicht zielführend zur tierschutzfachlichen Beurteilung der Situation von Tieren in Zirkussen sei, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der Terminus im Referentenentwurf der TierSchZirkV wesentlich für die Begründung herangezogen wird (Bundestagsdrucksache 19/18592, S. 1)?

8

Was meint das BMEL nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn es vom Terminus „Wildtier“ spricht, und sind hiermit auch zahme Zirkustiere wildlebender Art gemeint?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dr. Ursula von der Leyen von April 2020 in ihrer Funktion als Präsidentin der Europäischen Kommission, dass Zirkuskunst ein lebendiges Kulturerbe Europas ist (https://www.europeancircus.eu/newsletter/), und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass der klassische Zirkus einschließlich der Tiervorführungen ein Teil der Kultur Europas ist (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52005IP0386&from=EN)?

10

In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein nationales Verbot für die Haltung und/oder Zurschaustellung von zahmen Zirkustieren wildlebender Art in Zirkussen?

a) Welche zahmen Zirkustiere wildlebender Art sind jeweils davon betroffen?

b) Inwiefern sind Verbote in anderen EU-Mitgliedstaaten für die aktuelle Situation in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung ausschlaggebend unter Berücksichtigung des geltenden TierSchG und der bestehenden Richtlinien in Deutschland sowie der Kontrollen durch die deutschen Vollzugsbehörden?

11

Wie viele zahme Zirkustiere wildlebender Art werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in deutschen Zirkusunternehmen gehalten (bitte nach Art, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

12

Welches Durchschnittsalter erreichen Giraffen, Großbären, Primaten, Elefanten, Nashörner und Flusspferde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im natürlichen Lebensraum, im deutschen Zoo und im deutschen Zirkus?

a) Welche Quellen zieht die Bundesregierung hierfür heran?

b) Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Daten?

c) Worin liegen die unterschiedlichen Durchschnittsalter der Arten im natürlichen Lebensraum, im Zoo und im Zirkus nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils begründet?

13

Wie viele der zahmen Zirkustiere wildlebender Art in den deutschen Zirkussen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Wildfängen, wie viele stellen Nachzuchten dar, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Datenlage?

14

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragesteller zu, dass Transporte der in § 2 des Referentenentwurfs aufgeführten Tiergruppen (Giraffen, Großbären, Primaten, Elefanten, Nashörner und Flusspferde) im Zoo eine elementare Notwendigkeit sind, um den Auftrag des Ex-situ-Artenschutzes im Zusammenschluss der Zooverbände zu erfüllen, und welche Folgen sieht die Bundesregierung durch die TierSchZirkV für die Zootierhaltung und für den Artenschutz?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es eine Impfpflicht bei Elefanten gibt, und was meint das BMEL nach Auffassung der Bundesregierung, wenn im Referentenentwurf der TierSchZirkV auf Seite 17 von „fehlendem Impfschutz“ gesprochen wird?

Welche Zahnanomalien haben Tierschützer bei Elefanten im Zirkus nach Kenntnis der Bundesregierung beobachtet, die nicht auch im natürlichen Lebensraum oder im Zoo vorkommen, und welche Tierschützer haben die Aussage, Zahnanomalien seien ein Problem der Haltung von Elefanten im Zirkus, nach Kenntnis der Bundesregierung wo und in welchem Zusammenhang getroffen (bitte die Quelle angeben)?

16

Welche wissenschaftlichen Studien belegen nach Auffassung der Bundesregierung, dass Nashörner für häufige Transporte nicht geeignet seien, wie viele im Zirkus lebende Nashornindividuen liegen diesen Studien zugrunde, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass dies grundsätzlich für im Zirkus gehaltene Nashörner gilt?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, wie in der Publikation von LUCK & WRIGHT aus dem Jahr 1964 gemessen wurde, ob ein Flusspferd in einem deutschen Zoo oder in einem deutschen Zirkus bis zu 24 Liter Wasser pro zehn Minuten verlieren kann, oder ob dies unter Bedingungen im natürlichen Lebensraum vorkommt?

a) Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wo und unter welchen Bedingungen studiert?

b) Fand diese Studie nach Kenntnis der Bundesregierung auf wissenschaftlicher Basis statt?

18

Hat die Bundesregierung geprüft, ob sich die These von Reimers et al. (2007), dass Affen, die früh von ihrer Mutter getrennt und dann isoliert gehalten werden, ängstlicher, weniger sozial aktiv, weniger dominant und stressanfälliger als ihre Artgenossen seien, ausschließlich auf Schimpansen bezieht, die nicht im Zirkus gehalten wurden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass diese These auch auf im Zirkus gehaltene Schimpansen oder Affen zutrifft?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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