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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das SARS-CoV-2-Virus und die Tourismusindustrie

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.06.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3037808.06.2021

Das SARS-CoV-2-Virus und die Tourismusindustrie

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Infolge der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) in der Bundesrepublik Deutschland erkannte die Bundesregierung ganz „erhebliche Einschränkungen“ für die Reise- und Tourismuswirtschaft (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/im-sogenannten-corona-kabinett-der-bundesregierung-wurde-heute-folgender-beschluss-fuer-eine-gutscheinloesung-bei-pauschalreisen-flugtickets-und-freizeitveranstaltungen-gefasst--1738744 – Pressemitteilung 118).

Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Reisebeschränkungen auf nationaler und internationaler Ebene sei der Tourismus in Deutschland, Europa und der Welt nahezu vollständig zum Erliegen gekommen (ebd.).

Dieser Umstand habe dazu geführt, dass viele Reisende ihre langfristig gebuchten Pauschalreisen, auch in solchen Fällen, in denen die Betroffenen bereits Vorauszahlungen geleistet haben, nicht mehr antreten konnten, wodurch infolge des Reiserücktritts ein Anspruch – de lege abrogata – der Reisenden auf Erstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen entstanden sei (vgl. ebd.).

Die Bundesregierung erkannte vor dem Hintergrund „massenhafter Stornierungen“ und der uneingeschränkten Rückzahlungspflicht der Reiseveranstalter die Gefahr „erheblicher Liquiditätsengpässe“, die in „vielen Fällen“ zu einer „Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen“ führen konnten (vgl. ebd.).

Dies hätte „gravierende Folgen“ für die Beschäftigten der Unternehmen und läge im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Erstattungsansprüche und den Erhalt der Pauschalreisen als bei Reisenden besonders beliebtes Produkt auch nicht im „Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Gleichzeitig können aber auch Reisende auf eine Rückzahlung der „erbrachten Vorauszahlungen“ angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie „erheblichen Einkommensverlusten“ und „schwindenden finanziellen Rücklagen“ ausgesetzt sähen (vgl. Bundesratsdrucksache 293/20).

Aufgrund dessen hat das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung zunächst mit Beschluss vom 2. April 2020 eine Gutscheinlösung angestrebt, welche statt der Erstattung des Reisepreises – de lege abrogata – die Ausgabe eines Gutscheins – de lege qua latus esset – ohne Wahlmöglichkeit vorsah (vgl. Pressemitteilung 118).

Nachdem die EU mitteilte, dass die geplante verpflichtende Gutscheinlösung richtlinienwidrig sei (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20200427-eu-reiserecht-flugverkehr-tourismus-coronakrise_de), beschloss das Kabinett die Eckpunkte für eine Gesetzesänderung mit freiwilliger Gutscheinlösung – de lege lata – die letztlich in Form des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie vom 10. Juli 2020 verabschiedet wurden (vgl. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/052020_Pauschalreise_Covid.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Was waren die von der Bundesregierung als „erhebliche Einschränkungen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in der Reise- und Tourismuswirtschaft beurteilten Einschränkungen?

2

Von welchem Zeitraum ging die Bundesregierung aus, wenn sie von „massenhaften Stornierungen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sprach?

3

Von wie vielen Stornierungen ging die Bundesregierung in diesem Zeitraum aus?

4

Von wie vielen gebuchten Reisen ging die Bundesregierung in diesem Zeitraum aus?

5

Von welchem Reisepreisvolumen ging die Bundesregierung in diesem Zeitraum aus?

6

Von welchem stornierten Reisepreisvolumen ging die Bundesregierung in diesem Zeitraum aus?

7

Wie hoch war die durchschnittliche Rückzahlungspflicht der betroffenen Reiseveranstalter pro Reise nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Wie viele Reiseveranstalter sah die Bundesregierung in diesem Zeitraum als betroffen von Stornierungen an?

9

Wie viele Reiseveranstalter sah die Bundesregierung in diesem Zeitraum als betroffen von Liquiditätsengpässen an?

10

In wie vielen Fällen sah die Bundesregierung in diesem Zeitraum den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens als gefährdet an?

11

Welche Folgen sah die Bundesregierung in diesem Zeitraum als „gravierende Folgen für die Beschäftigten der Unternehmen“ an (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Welche Folgen sah die Bundesregierung in diesem Zeitraum als „gravierende Folgen“ für die „Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ an (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Von welcher Zahl von Pauschalreisenden ging die Bundesregierung in diesem Zeitraum aus?

14

Von welchen „Einkommensverlusten“ und „schwindenden finanziellen Rücklagen“ der Pauschalreisenden ging die Bundesregierung in diesem Zeitraum aus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Woher bezog die Bundesregierung ihre Informationen bezüglich der Daten zu den Fragen 1 bis 14?

16

Mit welchen Transaktionskosten für die betroffenen Personenkreise und externen Effekte rechnete die Bundesregierung, de lege abrogata, also für die Fortgeltung des alten Pauschalreiserechts ohne freiwillige Gutscheinlösung?

17

Was waren die beabsichtigten Auswirkungen bzw. Steuerungswirkungen der Bundesregierung de lege, qua latus esset, also für den Fall der Umsetzung der angestrebten, verpflichtenden Gutscheinlösung auf die betroffenen Personen, insbesondere

a) die ökonomischen Auswirkungen,

b) die sozialen Auswirkungen respektive Kosten?

c) Welche Nachteile und Vorteile beabsichtigte die Bundesregierung für die Verbraucher bzw. Pauschalreisenden?

d) Welche Vorteile und Nachteile beabsichtigte die Bundesregierung für Unternehmer bzw. Reiseveranstalter?

e) Ging die Bundesregierung von einem gesamtgesellschaftlichen Vorteil im Sinne des Kaldor-Hicks-Kriteriums oder einer Pareto-Effizienz oder von keinem Wohlfahrtsgewinn aus?

f) Waren die beabsichtigten Steuerungswirkungen für die Bundesregierung sozial wünschenswert i. S. der sozialen Marktwirtschaft, des Rechtsstaates, der Erwägungen der Pauschalreiserichtlinie bzw. des nationalen Reiserechts?

18

Aufgrund welchen Zahlenmaterials beabsichtigte die Bundesregierung die zunächst angestrebte Gesetzesänderung mit verpflichtender Gutscheinlösung, de lege, qua latus esset?

19

Welche Auswirkungen sah die Bundesregierung als Opportunitätskosten für den Fall des Unterlassens de lege, qua latus esset, mithin für den Fall der Fortgeltung des alten Rechts, de lege abrogata?

20

Mit welchen Transaktionskosten für die betroffenen Personenkreise und externen Effekte, insbesondere zur Durchsetzung der verpflichtenden Gutscheinlösung, de lege, qua latus esset, rechnete die Bundesregierung?

21

Mit welchen Transaktionskosten für die betroffenen Personenkreise und externen Effekte aufgrund der Ankündigung de lege, qua latus esset (vgl. Pressemitteilung 118) rechnete die Bundesregierung?

22

Was waren die beabsichtigten Auswirkungen bzw. Steuerungswirkungen der Bundesregierung de lege lata, also der freiwilligen Gutscheinlösung auf das Verhalten der betroffenen Personen, insbesondere

a) die ökonomischen Auswirkungen,

b) die sozialen Auswirkungen bzw. Kosten?

c) Welche Nachteile bzw. Vorteile beabsichtigte die Bundesregierung für die Verbraucher bzw. Pauschalreisenden?

d) Welche Vorteile bzw. Nachteile beabsichtigte die Bundesregierung für Unternehmer bzw. Reiseveranstalter?

e) Ging die Bundesregierung von einem gesamtgesellschaftlichen Vorteil im Sinne des Kaldor-Hicks-Kriteriums oder einer Pareto-Effizienz oder von keinem Wohlfahrtsgewinn aus?

f) Sind die beabsichtigten bzw. eingetretenen Steuerungswirkungen für die Bundesregierung sozial wünschenswert i. S. der sozialen Marktwirtschaft, des Rechtsstaates, der Erwägungen der Pauschalreiserichtlinie bzw. des nationalen Reiserechts?

23

Aufgrund welchen Zahlenmaterials beabsichtigte die Bundesregierung die Gesetzesänderung, de lege lata?

24

Welche Auswirkungen sah die Bundesregierung als Opportunitätskosten für den Fall des Unterlassens de lege lata, mithin für den Fall der Fortgeltung de lege abrogata?

25

Mit welchen Transaktionskosten für die betroffenen Personenkreise und externen Effekte insbesondere zur Durchsetzung de lege lata rechnete die Bundesregierung?

26

Beabsichtigte die Bundesregierung mit der Ankündigung de lege, qua latus esset (Pressemitteilung 118) einen Zahlungsaufschub für die Reiseveranstalter?

27

Inwieweit fand eine Evaluation zu den beabsichtigten Auswirkungen de lege, qua latus esset sowie de lege lata statt?

28

Inwieweit sind die beabsichtigten Auswirkungen de lege, qua latus esset und de lege lata eingetreten?

Berlin, den 19. Mai 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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