BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fischereiregelungen in den Natura-2000 Meeresschutzgebieten der Ostsee

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.06.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3043309.06.2021

Fischereiregelungen in den Natura-2000-Meeresschutzgebieten der Ostsee

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gesunden marinen Ökosystemen kommt eine herausragende Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, die Eindämmung der Klimakrise und das Wohlergehen von uns Menschen zu, u. a. durch ihre Systemleistungen als Nahrungsquelle, als Küstenschutz und als CO2-Speicher. Trotz zahlreicher rechtlich verpflichtender Schutzvorgaben befindet sich die Ostsee aktuell aber noch immer in einem schlechten ökologischen Zustand („Zustand der deutschen Ostseegewässer 2018“, Bericht des Bund/Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee (BLANO), 13. Dezember 2018, www.meeresschutz.info).

Unter der Vielzahl anthropogener Stressoren bildet die Fischerei den größten negativen Einflussfaktor, auch in der Ostsee. Durch Zerstörung des Meeresbodens, Überfischung von Speisefischbeständen, Beifang von geschützten Seevogelarten und Schweinswalen ist sie maßgeblich für den schlechten Umweltzustand mitverantwortlich. Trotz formaler Ausweisung von drei marinen Naturschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, im Folgenden Meeresschutzgebiete) der Ostsee im Jahr 2017 mit Regelungen u. a. zur Freizeitfischerei gibt es bisher keine Beschränkung der Berufsfischerei innerhalb dieser Schutzgebiete. Trotz des Umstandes, dass laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in allen drei Naturschutzgebieten „aufgrund des Status als Natura 2000-Gebiete alle Veränderungen und Störungen unzulässig sind, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können (§ 33 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG)“, sehen die Schutzgebietsverordnungen nach Ansicht der Fragestellenden keine hinreichend konkreten Maßnahmen vor, die ebensolche Störungen und Veränderungen regeln und/oder unterbinden.

Die nach Ansicht der Fragestellenden fehlende Beschränkung der Berufsfischerei in den Naturschutzgebieten führt zu einer Verschlechterung des Zustandes der Schutzgüter, für die die Schutzgebiete ursprünglich ausgewiesen wurden. Auch die Erträge der Fischereiwirtschaft verschlechtern sich zunehmend. Insbesondere in Gebieten mit intensiver (Grund-)Schleppnetzfischerei ist die Biomasse mancher Fischarten deutlich niedriger als außerhalb solcher Gebiete. Zeitgleich werden die (Grund-)Schleppnetze gerade in Schutzgebieten zunehmend eingesetzt, im Durchschnitt um 40 Prozent mehr als in den nicht geschützten Gebieten, was nach Ansicht der Fragestellenden ein warnendes und gefährliches Paradox ist („Meeresschutzgebiete nicht sicher“, Pressemitteilung 69/2018 vom 20. Dezember 2018, www.geomar.de).

Dagegen kann ein wirksames Fischereimanagement in Schutzgebieten – mit effektiven Maßnahmen insbesondere für die Grundschleppnetz- und Stellnetzfischerei – nachweislich zur positiven Entwicklung von Fischbeständen führen, und zwar auch außerhalb der Meeresschutzgebiete, und hätte somit auch für die Fischerei positive Effekte („No-take Reserve Networks: Sustaining Fishery Populations and Marine Ecosystems“, Fisheries Magazine, Volume 24, Issue 11; „Marine reserve Benefits local fisheries“, Ecological Applications, Volume 14, Issue 2). Hinzu kommt, dass der Ausschluss mobiler, bodenberührender Fischereipraktiken nach jüngsten Forschungsergebnissen zur Verhinderung von CO2-Freisetzung aus Bodensedimenten beiträgt und damit zusätzlichen Klimaschutz bedeutet („Protecting the global ocean for biodiversity, food and climate“, Nature 592). Die Regulierung der Fischerei erweist sich daher nach Ansicht der Fragestellenden als zwingend notwendig, um sowohl die Erhaltungsziele der Naturschutzgebiete der Nord- und Ostsee, die Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) als auch den guten Umweltzustand nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) erreichen zu können.

Vor diesem Hintergrund sollte der Prozess zur Regelung der mobilen, bodenberührenden Fischerei in den Naturschutzgebieten der Ostsee aus Sicht der Fragestellenden umgehend eingeleitet werden, anstatt diesen – wie aktuell geplant – dem Nordseeprozess nachzulagern. Nach Kenntnis der Fragestellenden liegen den zuständigen Stellen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)) bereits seit Ende 2019 alle hierfür notwendigen Unterlagen inklusive der Ergebnisse sozioökonomischer Datenerhebungen zum Fischereiaufwand bzw. Fischereiertrag vor.

Darüber hinaus sollte nach Ansicht der Fragestellenden unmittelbar anschließend ein weiterer Maßnahmenvorschlag Deutschlands zur Regelung der Stellnetzfischerei in den Naturschutzgebieten entwickelt werden. Diese Fischereimethode wird im laufenden Prozess und in den aktuellen Vorschriften bisher nicht berücksichtigt. Aufgrund negativer Auswirkungen auf Benthoshabitate und durch hohe Beifangzahlen stark bedrohter Arten wie Schweinswalen und Seevögeln – wie die Bundesregierung selbst in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsrucksache 19/27679 angibt – sehen die Fragestellenden dies als besonders besorgniserregend an. Anschließend an den hoffentlich zeitnahen Erlass der geforderten Notfallmaßnahmen für den Ostseeschweinswal durch die EU-Kommission („Emergency measures to prevent bycatch of dolphins and porpoises“, 26. Mai 2020, www.ices.dk) sollten nach Ansicht der Fragestellenden unbedingt dauerhafte Stellnetzfischereiregelungen für die Naturschutzgebiete der Ostsee folgen, insbesondere für das Schutzgebiet Pommersche Bucht Rönnebank. Letzteres ist ein sogenanntes Komplexgebiet, größtes der drei Naturschutzgebiete der deutschen Ostsee und ökologisch besonders wichtig für den bedrohten Ostseeschweinswal und Seevogelarten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung daran fest, den Prozess zur Regelung der bodenberührenden Fischerei in den Naturschutzgebieten der Ostsee dem Nordseeprozess nachzulagern?

2

Auf welchem Stand befindet sich der Prozess zur weiteren Regelung der Fischerei in den Naturschutzgebieten der Ostsee, und wann rechnet die Bundesregierung frühestens bzw. spätestens mit einem Abschluss dieses Prozesses (Antwort bitte begründen)?

3

Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine weitere Verzögerung des o. g. Prozessbeginns in den Naturschutzgebieten der Ostsee, insbesondere angesichts des unlängst eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens, dem sich Deutschland aufgrund seiner unzureichenden Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie aktuell gegenübersieht („Nature protection: Commission decides to refer GERMANY to the European Court of Justice over failure to properly implement the Habitats Directive“, Pressemitteilung vom 18. Februar 2021, www.ec.europa.eu)?

4

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine effektive Kontrolle der Umsetzung der Fischereiregelungen in den Naturschutzgebieten der Ostsee sicherzustellen (insbesondere für Fischereifahrzeuge < 12 Meter bzw. 8 Meter Länge)?

5

Aus welchen Mitteln werden die Kontrollmaßnahmen im Sinne der Frage 4 finanziert, und wie hoch sind diese pro Jahr (bitte nach Jahr und Mitteln auflisten)?

6

Welche Kontrollmechanismen des Fischereiaufwandes sehen die Managementplanentwürfe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nach Kenntnis der Bundesregierung für die Naturschutzgebiete der deutschen Ostsee vor, um ein realistisches und wissenschaftlich belastbares Bild des tatsächlichen Fischereiaufwandes abbilden zu können, und welche Kontrollmechanismen beziehen sich auf Schiffe mit der Länge < 12 Meter bzw. < 8 Meter?

7

Kommt für die Bundesregierung im Sinne der Frage 6 eine VMS (Vessel Monitoring System)-Methode infrage?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anzahl, Netzlänge und Stelldauer aller Stellnetze (von Berufs-, Teilzeit- und bzw. auch Freizeitfischern), die in den drei Naturschutzgebieten der Ostsee zum Einsatz kommen (bitte nach den jeweiligen Schutzgebieten aufschlüsseln)?

9

Welche wissenschaftlich begründeten Angaben kann die Bundesregierung zur Repräsentativität hinsichtlich der Anzahl der Gebiete, der Fangschiffe und des Untersuchungsumfangs in Bezug auf Frage 8 machen?

10

Über welchen Untersuchungszeitraum (Dauer) wurden diese Daten (bezüglich der Fragen 8 und 9) nach Kenntnis der Bundesregierung erhoben, und welche Referenzgebiete wurden hierfür genutzt?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bestandsentwicklung der Schweinswalpopulation in der Zentralen Ostsee, und wie (wissenschaftlich) belastbar sind diese Erkenntnisse?

12

Wie ist die Stellnetzfischerei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Naturschutzgebieten der Ostsee derzeit reguliert?

13

Welche langfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Rettung des Schweinswals in der zentralen Ostsee bezüglich einer dauerhaften Regulierung der Stellnetzfischerei? Welche davon werden die Notfallmaßnahmen der EU-Kommission?

14

Wann wird die Implementierung der Maßnahmen im Sinne der Frage 13 beginnen?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Begründung der BALTFISH-Gruppe, mit welcher diese die Empfehlungen des ICES zum Schutz der Schweinswale in der Zentralen Ostsee in ihrer Gemeinsamen Empfehlung nicht vollumfänglich übernommen hat, insbesondere die ICES-Empfehlungen zur verbesserten Erfassung des Fischereiaufwands, zur Erfassung des unerwünschten Beifangs von Schweinswalen sowie zur Kontrolle der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, und wie lautet diese Begründung?

16

Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen in der BALTFISH-Gruppe zu den genannten Maßnahmen vertreten?

17

Würde nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz elektronischer Fernüberwachung inklusive Kameras zur wissenschaftlich belastbaren Quantifizierung der Beifänge von Schweinswalen in der Stellnetzfischerei und somit zur Verbesserung des Fischereimanagements beitragen können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, plant die Bundesregierung Implementierung von solchen Maßnahmen, bzw. in welchem Zeitraum?

18

Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung – insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Fischerpolitik (GFP) auf EU-Ebene sowie im Rahmen der IMO (International Maritime Organisation) auf internationaler Ebene – die Implementierung von Nullnutzungszonen in den Naturschutzgebieten der Nord- und Ostsee? Wann genau plant die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen?

19

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in den Naturschutzgebieten der Nord- und Ostsee ein Zonierungskonzept und damit Voraussetzungen für eine Änderung der zugrunde liegenden Naturschutzgebietsverordnungen zu schaffen, mit welcher Nullnutzungszonen rechtssicher auch gegenüber Dritten durchgesetzt werden können?

20

Wo sieht die Bundesregierung in Bezug auf Frage 19 nationale und internationale rechtliche Hindernisse, und wie können diese überwunden werden?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Ziel von „10 % strengem Schutz“ im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 in den Fischereiregelungen, Managementplänen sowie der MRO (Marine Raumordnung) berücksichtigt und effektiv verfolgt wird (wie sie es laut Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsrucksache 19/27679 anstrebt), insbesondere wenn die Definition von „strengem Schutz“ nach Angaben der Bundesregierung noch diskutiert wird?

22

Wie unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung alternativer und nachhaltiger Fanggeräte, die unbeabsichtigten Beifang verringern?

23

Welche Anreize setzt die Bundesregierung, damit nachhaltigere Fangmethoden von der Fischerei auch in signifikantem Maße eingesetzt werden?

24

Welche laufenden bzw. abgeschlossenen bzw. geplanten Projekte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entwicklung alternativer nachhaltiger Fanggeräte im Sinne der Frage 22?

25

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neuartige Fanggeräte, die in solchen Projekten im Sinne der Frage 24 entwickelt und erfolgreich in der Fischerei eingesetzt werden, und wenn ja, welche?

26

Welche finanzielle Summe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Deutschland zustehenden Anteil des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für das Fischereimonitoring und die Fischereikontrolle in Schutzgebieten abgefragt, bereitgestellt und aufgebraucht, und wie wurde oder wird diese Summe genau eingesetzt? Falls die bereitgestellte Summe bisher nicht vollständig aufgebraucht wurde, warum nicht?

27

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Europäischen Meeres- und Fischereifonds sind für das Fischereimonitoring und die Fischereikontrolle in Schutzgebieten von der Bundesregierung in Planung bzw. vorgesehen?

28

Welchen Jahresumsatz haben Fischereibetriebe in der Nord- und Ostsee seit 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung gemacht (bitte nach Größe, Klein-, Mittel-, Großbetriebe, auflisten)?

29

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen der tätigen Fischerinnen und Fischer (Selbständige, Eigentümer und Beschäftigte) in den Fischereibetrieben seit 2000 entwickelt?

30

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Fischereibetriebe seit 2000 entwickelt?

31

Wie viele Fischereibetriebe gaben den Geschäftsbetrieb seit 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Größe, Klein-, Mittel- und Großbetriebe, auflisten)?

32

Aus welchen Quellen möchte die Bundesregierung die finanziellen Verluste kompensieren, die aufgrund der bestehenden oder geplanten Beschränkungsmaßnahmen in den Naturschutzgebieten der Nordsee und Ostsee verursacht wurden (und werden), und was stellt die rechtliche Basis für die Kompensationen dar?

33

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kompensationsmechanismus im Sinne der Frage 32 reglementiert, und ab wann sollen die Kompensationen genau ausgezahlt werden?

Berlin, den 31. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen