Ausmaß von staatlicher und privater Videoüberwachung
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Überwachung durch Videokameras ist auch in Deutschland eine weitverbreitete Maßnahme, mit der Straftaten verhindert und aufgeklärt werden sollen. Jede Videoüberwachung stellt allerdings auch einen Eingriff in die Grundrechte der von der Überwachung betroffenen Menschen dar.
In den letzten 20 Jahren hat sich die Videoüberwachung (VÜ), beschleunigt durch den technischen Fortschritt und sinkende Preise, in Deutschland massiv ausgebreitet. Tankstellen, Tiefgaragen, Bahnhöfe, Innenstädte, Kaufhäuser, Banken, öffentliche Verkehrsmittel, Hauseingänge, öffentliche Plätze und viele weitere Orte werden überwacht. Nach einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ (15. Mai 2010) plant der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, gesetzliche Erleichterungen im Bereich der offenen Videoüberwachung nun auch für Unternehmen. So soll die VÜ künftig bei öffentlich zugänglichen Betriebsgeländen, Betriebsgebäuden oder -räumen zulässig sein. In Deutschland gibt es bisher nur sehr wenige Studien, die die Effizienz der öffentlichen Videoüberwachung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung untersuchen.
Anders in Großbritannien, das als das am stärksten videoüberwachte Land Europas gilt. Hier verfolgen mehr als vier Millionen Kameras die Bürger auf Schritt und Tritt. Diese VÜ hatte sich Großbritannien in den letzten Jahren mehrere Milliarden Euro kosten lassen.
Obwohl jede Bürgerin und jeder Bürger Londons statistisch betrachtet im Durchschnitt 300 Mal pro Tag von Kameras erfasst wird, kommt einem internen Bericht der London Metropolitan Police zufolge auf 1 000 Überwachungskameras in der britischen Hauptstadt lediglich die Aufklärung von nur einer Straftat. Die hohen Erwartungen der Bevölkerung in die Closed Circuit Television (CCTV) würden damit insgesamt enttäuscht, so der Verfasser des Berichts, Chief Inspector Mick Neville (heise online vom 25. August 2009). Die geringe Effizienz der VÜ schreibt Mick Neville vor allem einer mangelhaften Auswertung des Videomaterials zu. Vielfach würden die aufgezeichneten Datenmengen überhaupt nicht gesichtet. Zudem gebe es auch zu wenig geschultes Personal für diese Aufgabe.
Als eine der ersten europäischen Städte hat Mailand, dessen Kameradichte im öffentlichen Raum mit derzeit 1 326 städtischen Kameras zu einer der höchsten Europas zählt (vgl. CORRIERE DELLA SERA vom 13. Mai 2010), eine Software eingeführt, die Daten aus öffentlichen Überwachungskameras automatisiert auf zuvor klassifiziertes, unerwünschtes Verhalten analysiert und gegebenenfalls einen Alarm ausgibt. Während herkömmliche Kameras permanente Panoramaaufnahmen erzeugen, soll das auf biometrischen Verfahren basierende System genauer hinsehen, den Beamten die Arbeit erleichtern und Hinweise zum Eingreifen geben.
In Deutschland ist die Lage nicht grundlegend anders. Mit der zunehmenden VÜ des öffentlichen und privaten Raums gehen oftmals eklatante Rechtsverstöße einher, wie das Beispiel Niedersachsen zeigt. Viele niedersächsische Behörden und Kommunen verstoßen beim Betrieb von Videokameras massiv gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. 99 Prozent von 3 345 überprüften Geräten weisen Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen, Joachim Wahlbrink. Er hatte von Dezember 2008 bis März 2010 Informationen über die von einem Großteil der Landesbehörden und von 34 Kommunen eingesetzten Videokameras abgefragt (z. B. Straßen und Plätze, Gebäudesicherung, Schulen, Badeanstalten, Museen). „Das hatten wir so nicht erwartet: Fast alle überprüften Behörden und zwei Drittel der überprüften Kommunen ignorieren in irgendeiner Weise die Datenschutzbestimmungen. Sie hängen keine Hinweisschilder auf, betreiben die Geräte seit vielen Jahren ohne die vorgeschriebenen schriftlichen Unterlagen und können mit den Kameras mitunter sogar in den absolut geschützten Bereich von Wohnungen schauen, was schlichtweg grundgesetzwidrig ist“, erklärte Joachim Wahlbrink in einer Pressemitteilung (20. April 2010).
Ein System zur videobasierten Gesichtserkennung, das im Mainzer Bahnhof von der Bundespolizei erprobt wurde, musste vorzeitig aufgegeben werden. Bis zum September 2007 wurden dafür 183 575,31 Euro aufgewendet, für die Jahre 2008 und 2009 kamen allein für Forschung weitere 220 000 Euro zur Weiterentwicklung dieser oder ähnlicher Programme hinzu, die im Bundeshaushalt eingestellt wurden (Sachinformation für den Bundestagsabgeordneten Roland Claus vom 18. September 2007).
Die Generalbundesanwaltschaft ermittelte vom 16. Juli 2001 bis zum 22. September 2008 gegen drei Berliner wegen des Vorwurfs, die damals als terroristische Vereinigung eingestufte „militante gruppe“ gegründet zu haben (§ 129a des Strafgesetzbuchs). Unter anderem waren dabei auf die Haustüren der Beschuldigten hochauflösende Videokameras gerichtet. Zeitweise wurden die drei Personen rund um die Uhr von Observationsteams begleitet. Im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 11. März 2010 erklärt der Bundesgerichtshof (BGH) die in dem Verfahren durchgeführten Telefonüberwachungen und Observationen für rechtswidrig (StB 16/09).
Doch auch nichtöffentliche Betreiber von VÜ verstoßen seit vielen Jahren massiv gegen Rechtsvorschriften. So urteilte beispielsweise das Münchner Amtsgericht, dass Mieter keine Überwachungskamera im Hauseingang dulden müssen, da diese das Persönlichkeitsrecht der Mieter verletze. Die Mieter müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, erklärten die Richter. Selbst wenn die Mieter von der Existenz der Kamera wüssten, seien sie in ihrer Freiheit eingeschränkt, hieß es im Urteil. Gerechtfertigt sei das Anbringen einer Kamera nur, wenn „eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre“ (Urteil v. 16. Oktober 2009, Az. 423 C 34037/08).
Die technische Entwicklung wird auch mit Geldern aus dem Bundeshaushalt weiter vorangetrieben. So wird aus Geldern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Beispiel an der Universität Hannover ein Forschungsprojekt zur in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen (Pressestelle Uni Hannover, 22. Juni 2010) finanziert, bei dem Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster computergestützt analysiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie viele Bahnhöfe werden in der Bundesrepublik Deutschland mit Videokameras überwacht, und welche Ziele werden mit der Überwachung verfolgt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Bahnhöfe haben Fernverkehr und wie viele nur Regionalverkehranschluss?
Welche Rechtsgrundlagen gelten für diese Überwachung?
Wie viele Kameras sind auf den jeweiligen Bahnhöfen installiert, und welche Bildqualität liefern die Geräte (bitte nach Bahnhof, Modell und Jahr der Installation aufschlüsseln)?
Welche dieser Kameras zeichnen lediglich auf? Mit welchen wird von wem das Geschehen in Echtzeit überwacht, und welche sind an ein System der videobasierten Gesichtserkennung angeschlossen?
Wer bzw. welche Sicherheitskräfte werden bei einem videoerfassten Eintritt welcher Vorfälle oder Beobachtungen von wem alarmiert?
Wann, wie oft und wo wurden unmittelbar neben der Polizei auch private Sicherheitsdienste informiert?
Welcher personelle und finanzielle Aufwand entsteht durch den Betrieb der Kameraüberwachung?
Wer ist der jeweilige Betreiber und Betreuer der Kameras und der technischen Infrastruktur (zum Beispiel Bundespolizei, private Unternehmer in den Bahnhofsanlagen und andere)?
Wem gehören rechtlich die Kameras auf den Bahnhöfen und die anderen im öffentlichen Raum installierten Kameras?
Wie, wo und wie lange wird das erfasste Bildmaterial gespeichert, und wer überwacht die Löschung?
Erhalten die auf dem Material erfassten und identifizierten Personen Auskunft darüber, dass sie gespeichert werden?
Werden die gespeicherten Bilder auf Anfrage an Dritte übermittelt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Welche Dritte sind das?
Welche Rechtsmittel stehen den Gespeicherten zur Verfügung, um die Löschung ihres Bildmaterials verlangen zu können?
Wem gehören rechtlich die Filmaufnahmen, die auf den Bahnhöfen aufgenommen werden (der DB AG, Sub- oder Tochterunternehmen der Bahn, der Bahnpolizei, der Bundespolizei, dem BKA, den LKÄ)?
Wem gehören die Filmaufnahmen, die im sonstigen öffentlichen Raum gemacht werden?
Gibt es auch in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich wie in Mailand auf biometrischen Verfahren basierende VÜ? Wenn ja, wo? Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden Planungen?
Welche Maßstäbe an die Bildqualität der Aufzeichnungen werden von wem angelegt, damit dieses Material vor Gericht (z. B. als Beweismaterial) akzeptiert wird?
Wie viele Ermittlungsverfahren führten seit 1. Januar 2009 wesentlich aufgrund von Bildmaterial aus Überwachungskameras zu Anklagen? Wie viele endeten mit welchem Strafmaß und mit einer Verurteilung im Sinne der Anklage (bitte genaue Auflistung)?
Welche öffentlichen Räume (z. B. Schwimmbäder, Straßen und Plätze, Schulen, Museen) werden in Deutschland besonders mit Videokameras überwacht, wie viele Kameras werden dafür eingesetzt, und welche belegbaren Ergebnisse hat diese Überwachung erbracht?
Werden in der Bundesrepublik Deutschland auch Autobahnen dauerhaft mit Videokameras überwacht? Wenn ja, wo, durch wen und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
Können die von der Toll Collect GmbH eingerichteten Mautbrücken zur VÜ des Autobahnbahnverkehrs genutzt werden, und gibt es entsprechende Pläne, die Mautbrücken in Zukunft so zu nutzen, und welche Veränderungen technischer und rechtlicher Art wären dazu erforderlich?
Wie viel Quadratmeter der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden mit Überwachungskameras erfasst (ggf. Schätzwerte)?
In wie vielen Fällen werden derzeit Terrorverdächtige, sogenannte Kontaktpersonen und Gefährder auf welcher Rechtsgrundlage mit Videokameras überwacht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Personen waren seit dem 11. September 2001 von gezielten Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten und terroristischen Aktivitäten durch deutsche Sicherheitsbehörden betroffen (bitte nach Anzahl, Sicherheitsbehörde und Datum aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen führte die VÜ zur Verhinderung von Straftaten und zur Aufdeckung terroristischer Aktivitäten?
Wurden die im Rahmen einer temporären VÜ gefilmten unbeteiligten Personen im Nachhinein über ihre Erfassung informiert? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Videokameras sind in Supermärkten, Tankstellen, Banken, öffentlichen Toiletten und anderen Orten derzeit in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb (bitte aufschlüsseln, ggf. schätzungsweise)?
Welche Rechtsgrundlagen sind hierfür für Einrichtung und Betrieb entscheidend?
Wer wertet die Aufzeichnungen dieser Kameras aus?
Wer kontrolliert diese Überwachungskameras, ihren laufenden Betrieb und den datenschutzgerechten Umgang mit Aufzeichnung, Auswertung und Löschung des Filmmaterials?
Welche Dritten haben Zugang zu den Aufzeichnungen dieser privaten Kameras und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
Welche Zugriffsmöglichkeiten haben welche Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder auf die Aufzeichnungen dieser Kameras?
Sind der Bundesregierung Gemeinden, Städte, Örtlichkeiten bekannt, an denen einmal eingerichtete Videoüberwachungsmaßnahmen eingeschränkt oder ganz aufgehoben wurden? Wenn ja, welche sind das, und welche Gründe waren für die Rücknahme ausschlaggebend?
Welche Studien sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet zur Beurteilung von Videoüberwachungsmaßnahmen, und hat sie selbst solche Studien zu Auswirkungen, Umfang und Effizienz der VÜ in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht?
Welche Projekte zur Videoüberwachung und -erkennung, außer dem Verbundprojekt „CamInSens“, das an der Universität Hannover mit etwa 2,6 Mio. Euro gefördert wird, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Forschungsprogrammes für die zivile Sicherheit, und in welcher Höhe geschieht dies?