Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In seiner 15. Sitzung am 3. Mai 2010 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 16/13829 – „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ durch.
Die Bundesregierung veröffentlichte diesen Bericht erst am 17. Juli 2009, so dass eine Befassung des Bundestages der 16. Wahlperiode nicht mehr möglich war.
Dieses Vorgehen sowie die inhaltliche Ausgestaltung des Berichts sind zu kritisieren. Diese Auffassung teilt der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) in seiner Stellungnahme zur o. g. öffentlichen Anhörung und fordert sogar weitergehende Maßnahmen und Normierungen (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)125).
Auch die übrigen Sachverständigen stellten überwiegend fest, dass – trotz einiger bereits erreichter Fortschritte – noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, um selbstbestimmte Teilhabe, Inklusion und umfassende Barrierefreiheit herzustellen. Hierbei wurden besonders die Bereiche Bildung und Arbeit hervorgehoben.
Kritisiert wurde zudem die ungenügende statistische Datenlage. Diese sollte nach Auffassung vieler Sachverständiger alle Lebensbereiche aller Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erfassen sowie durchgängig geschlechtsspezifisch differenziert sein.
Überhaupt nicht oder nur unzureichend wurden laut Deutschem Caritasverband die spezifischen Bedarfe von „Kindern mit Behinderungen oder ihrer Familien, von Menschen mit Behinderung aufgrund psychischer Erkrankungen sowie alten Menschen mit Behinderungen“ analysiert (Ausschussdrucksache 17(11)124).
Die Interessenvertretung Weibernetz e. V. mahnte an, dass im Bereich Gesundheit insbesondere für Frauen mit Behinderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit gravierende Probleme festzustellen sind. Auch das wichtige Thema Gewalt gegen Frauen werde im Bericht nicht behandelt (Ausschussdrucksache 17(11)122).
Viele zentrale Lebensbereiche, wie z. B. Gesundheitspolitik, Kultur, Freizeit oder Sport, werden im Bericht erst gar nicht hinsichtlich ihrer barrierefreien Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betrachtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wann plant die Bundesregierung, den Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nach § 66 SGB IX für die 17. Wahlperiode vorzulegen und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des SoVD e. V., dass § 66 Absatz 1 SGB IX hinsichtlich einer regelmäßig wiederkehrenden Berichtspflicht konkretisiert werden muss?
Wenn ja, wie soll diese Konkretisierung ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem genannten Bericht und der staatlichen Berichtspflicht gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)?
Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der Auffassung, der Behindertenbericht sei angesichts des Staatenberichts (Artikel 35 BRK) zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überflüssig?
Wie soll der Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der 17. Wahlperiode inhaltlich aufgebaut und ausgestaltet werden?
Werden künftige Berichte in Form eines Rechenschaftsberichts abgefasst oder wird der Bericht auf der Basis umfassenden Datenmaterials erstellt, um daraus die Lebenswirklichkeiten abzuleiten und zu analysieren, Entwicklungen sowie Defizite aufzuzeigen, um daraus Handlungskonzepte zu erarbeiten?
Auf welche Weise, in welchem Umfang und durch welche Geschäftsbereiche wird der Bundesregierung zugearbeitet, um in zukünftigen Behindertenberichten weitere Bereiche wie z. B. Kultur, Freizeit oder Sport etc. einzubeziehen, die der letzte Bericht nicht berücksichtigt hat?
Auf welche Weise werden zukünftige Behindertenberichte umfassend auf die Bedürfnisse aller Menschen mit den verschiedensten Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen eingehen?
Inwieweit werden auch die Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen, von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien sowie von alten Menschen mit Behinderungen ausführlich analysiert?
Wird der Bericht der 17. Wahlperiode durchgängig die Situation von Mädchen/Frauen gegenüber der von Jungen/Männern mit Behinderungen darstellen?
Wie wird die Bundesregierung auf die Kritik reagieren, dass kein umfassendes empirisch repräsentatives Datenmaterial vorliegt, um die Situation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gründlich zu analysieren?
Wird die Bundesregierung neue Studien in Auftrag geben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen treffen, um zukünftig alle empirischen Daten geschlechtsspezifisch zu differenzieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung künftig Berichte über Benachteiligungen aus den in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannten Gründen, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gesammelt werden, in ihren Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen aufnehmen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage der Bundesagentur für Arbeit (BA) (Ausschussdrucksache 17(11)117) bezüglich der „Reibungsverluste/Probleme für die Teilhabe am Arbeitsleben“ aufgrund diverser Schnittstellen zwischen SGB II, III und IX sowie zu der daraus abgeleiteten Feststellung zu gestzgeberischem „Handlungsbedarf zur zielgruppenadäquaten Betreuung behinderter Menschen“?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, um das von der BA in diesem Zusammenhang genannte Ziel einer „Betreuung aus und die Verantwortung in einer Hand“ zu verwirklichen?
Wird die Bundesregierung ein Gesamtkonzept – wie von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) (Ausschussdrucksache 17(11)131) gefordert – ausarbeiten, „welches alle die für behinderte Menschen in Frage kommenden Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen umfasst“?
Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um die bei vielen Menschen mit Behinderungen vorhandenen Vorbehalte gegenüber dem Persönlichen Budget abzubauen?
Wird die Bundesregierung das trägerübergreifende Persönliche Budget weiter ausgestalten?
Wenn ja, in welche Richtung?
Welche Leistungen sollen verändert werden?
Wird die vielfältige Beratung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere bei der BA und den Sozialämtern, zukünftig Qualitätsstandards unterworfen?
Werden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Schulungen angeboten/durchgeführt, und wird es mehr Expertinnen und Experten in eigener Sache geben?
Verfolgt die Bundesregierung neben den zahlreichen Einzelprogrammen ein ganzheitliches und nachhaltiges arbeitsmarktpolitisches Konzept für alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen?
Wird die Bundesregierung – wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) (Ausschussdrucksache 17(11)129) gefordert – die Erhöhung der Beschäftigungspflicht anstreben sowie spürbare Sanktionen für zuwiderhandelnde Unternehmen einführen?
Wie wird die Bundesregierung der seitens der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (Ausschussdrucksache 17(11)114) hinsichtlich der Unübersichtlichkeit der Instrumente zur Förderung bzw. Sicherung von Beschäftigung geäußerten Kritik begegnen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie von 2008 nach erneut geäußerter Kritik an dieser Blockade u. a. durch den DGB (Ausschussdrucksache 17(11)129) und den Deutschen Verein (Ausschussdrucksache 17(11)121)?
Inwieweit wird der neue Bericht im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht nur die medizinische Rehabilitation, sondern auch die gesundheitspolitische Gesamtentwicklung bezüglich einer nachteiligen Entwicklung für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf beleuchten?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um allen Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu allen medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Zahl der barrierefreien Frauenhäuser erheblich zu steigern?
Wie und in welchen Gremien wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Hochschulen die Forderung des Deutschen Studentenwerkes (DSW) (Ausschussdrucksache 17(11)130) aufnehmen und darauf hinarbeiten, gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention „die sozialrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der notwendigen technischen Hilfen und Assistenzen an moderne – und politisch gewollte – Bildungsverläufe anzupassen und so weiterzuentwickeln, dass die im Einzelfall notwendigen Leistungen für ALLE Ausbildungsabschnitte im tertiären Bildungsbereich diskriminierungsfrei und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, dem Erfordernis des lebenslangen Lernens gerecht werden und vermögens- und einkommensunabhängig bewilligt werden“?
Wird die Bundesregierung eine verzahnte Weiterentwicklung der Leistungssysteme von SGB V, XI und XII für die Belange von Menschen mit Behinderungen vornehmen?
Wenn ja, wie wird diese genau ausgestaltet sein?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung Schnittstellenprobleme zwischen SGB VIII und SGB XII?
Wenn ja, wie sollen diese gelöst werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
In welchen Strukturen und mit welchen personellen Ressourcen wird die Bundesregierung zukünftige Behindertenberichte und Gesetze in diesem Bereich auch in sog. leichter Sprache veröffentlichen?