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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fragen zur Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.07.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3082318.06.2021

Fragen zur Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Juli 2020 ist die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übergegangen, nachdem dies bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 festgelegt worden war. Der Koalitionsvertrag sieht weiterhin vor, das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenen Gesetz neu zu regeln; bislang geschieht dies noch durch § 34a der Gewerbeordnung (Pressemitteilung des BMI vom 18. Juni 2020). Damit wird eine langjährige Forderung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) erfüllt, der bereits 2019 ein Eckpunktepapier für ein zu schaffendes Sicherheitsdienstleistungsgesetz vorgelegt hatte. Darin heißt es, „die Rolle der Sicherheitswirtschaft in der Sicherheitsarchitektur“ müsse weiterentwickelt werden, um die Polizei bei der Gefahrenabwehr zu entlasten; auf diese Weise könne Deutschland „noch sicherer“ gemacht werden (http://www.bdsw.de/images/aktuell/2019/DSD_03-2019_Beilage_BDSW_Eckpunktepapier.pdf). Bereits jetzt beschränkt sich der Einsatz von Sicherheitsunternehmen längst nicht mehr auf das Bewachen von Firmengeländen und Gebäuden, sondern sie erfüllen zunehmend Aufgaben, die in den Bereich der öffentlichen Sicherheit fallen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wachdiensten kommen etwa bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen zum Einsatz, führen Sicherheitskontrollen an Flughäfen durch oder bewachen Bahnhöfe und Kasernen (Bundestagsdrucksache 19/19866). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die Privatisierung von Sicherheit und die damit aus ihrer Sicht verbundene Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols sehr kritisch; insbesondere lehnen sie die Übertragung von in Grundrechte eingreifenden Aufgaben an private Dienstleister ab.

Bundesweit gibt es nach Angaben des BDSW rund 6 500 Unternehmen mit 263 000 Beschäftigten im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe. 2019 lag der in dieser Branche generierte Umsatz bei rund 9,1 Mrd. Euro. Etwa 10 Prozent des privaten Wachpersonals ist in Flüchtlingsunterkünften tätig (https://www.bdsw.de/images/statistiksatz/Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_01_02_2021.pdf). Die Neuregelung des privaten Wach- und Sicherheitsgewerbes betrifft somit auch rund 300 000 Geflüchtete, die verpflichtet sind, in kommunalen Sammelunterkünften oder in Aufnahmeeinrichtungen der Länder zu leben. Diese werden meist von privaten Sicherheitsdiensten bewacht (https://www.aktionbleiberecht.de/?p=18900).

Immer wieder wird über brutale Übergriffe von privatem Wachpersonal auf Geflüchtete berichtet (https://archiv.akweb.de/ak_s/ak640/43.htm sowie Bundestagsdrucksache 19/2486). Im Jahr 2018 gab es der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge allein in der Erstaufnahmeeinrichtung in Bamberg 13 Übergriffe von Wachleuten zum Nachteil von Asylsuchenden, darunter war auch eine Straftat gegen das Leben. Ähnlich viele Straftaten wurden in dem Jahr in den Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Ingolstadt registriert (https://www.br.de/nachrichten/bayern/in-der-grauzone-private-wachdienste-in-ankerzentren,S44expE). Die tatsächliche Zahl der Übergriffe dürfte noch weitaus höher liegen, weil Betroffene sich nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller häufig nicht trauen, diese zu melden bzw. Anzeige bei der Polizei zu erstatten. In Reaktion auf solche rassistischen Vorfälle wurde bereits 2016 das Bewachungsrecht verschärft, was die Einführung eines bundesweiten Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 beinhaltete. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller kam es danach jedoch weiterhin zu Übergriffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Wachdienste auf Geflüchtete (https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/securitygewalt-in-bamberg/). Vor diesem Hintergrund stellen die Fragestellerinnen und Fragesteller das Sicherheitsverständnis der Bewachungsunternehmen und der Innenministerien grundsätzlich infrage: Aus ihrer Sicht würde die Abschaffung von Lagern für Geflüchtete zu weitaus mehr Sicherheit führen als der dortige Einsatz sog. Sicherheitsdienste.

Neben dieser direkten Ausübung von Gewalt überschreiten Wachleute in Unterkünften für Geflüchtete regelmäßig ihre Kompetenzen und greifen auf unzulässige Weise in Grundrechte ein, indem sie beispielsweise Eingangs-, Taschenoder Zimmerkontrollen durchführen. Gemäß § 34a Absatz 5 der Gewerbeordnung dürfen private Sicherheitsdienste jedoch nur sog. Jedermann-Rechte, das heißt Selbsthilfe- und Notwehrrechte, ausüben. Hinzu kommen ggf. aus dem Hausrecht abgeleitete Befugnisse. In keinem Fall ist es den Angestellten von Wachdiensten aber erlaubt, Bewohnerinnen oder Bewohner zu Boden zu drücken oder sie zu fesseln bzw. wie die Polizei zu agieren (https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/Beitraege_AM_2019/AM19-4_beitrag_engler_web.pdf; https://br.de/nachrichten/bayern/in-der-grauzone-private-wachdienste-in-ankerzentren,S44expE). Allerdings bleiben solche Kompetenzüberschreitungen durch private Wachleute in Flüchtlingsunterkünften nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller häufig folgenlos, weil die Betroffenen ihre Rechte nicht kennen oder sich aus Mangel an Unterstützung oder aus Angst vor negativen Konsequenzen nicht dagegen wehren.

Bislang liegt für das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz noch kein Referentenentwurf vor. Allerdings hat das Bundesinnenministerium im Dezember 2020 und Januar 2021 in Vorbereitung zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs bereits mehrere Workshops veranstaltet, an denen in erster Linie Vertreter der Sicherheitswirtschaft bzw. ihrer Verbände sowie von Polizei und Ordnungsämtern teilgenommen haben. Themen der Workshops waren Qualifikationen des Wachpersonals, sog. Zuverlässigkeitsprüfungen sowie der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes. Diskutiert wurden auch Ausweitungen der Tätigkeiten privater Sicherheitsdienstleister auf bisher nicht unter das Bewachungsrecht fallende Dienstleistungen (https://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2021/04/2-anfrage-ruckschrift-bmi_geschwaerzt.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Übergriffe durch Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften sind der Bundesregierung seit 2018 bekannt, und wie viele Menschen wurden dadurch verletzt (bitte nach Jahr, Ort, Art des Übergriffs und Phänomenbereich aufschlüsseln und jeweils auch das Herkunftsland, das Geschlecht und die Religionszugehörigkeit der von den Übergriffen betroffenen Flüchtlinge angeben)?

2

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zum Rechtsextremismus bzw. zu rechtsextremen Gruppierungen und Netzwerken?

3

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zur salafistischen bzw. dschihadistischen Szene?

4

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zu Gruppierungen und Organisationen, die den Grauen Wölfen nahestehen?

5

Wie haben sich die 2016 beschlossenen Verschärfungen des Bewachungsrechts nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung im Einzelnen ausgewirkt, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und welchen weiteren gesetzlichen Änderungsbedarf sieht sie (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/2486)?

Welche diesbezüglichen Berichte von Unternehmen, Ländern, Kommunen oder anderen Akteuren sind der Bundesregierung ggf. bekannt?

6

Was ist der Bundesregierung zu den Auswirkungen der sog. Zuverlässigkeitsprüfung bekannt, in deren Rahmen die Landesämter für Verfassungsschutz seit 2019 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Bewachungsunternehmen überprüfen?

Wie viele Personen durften aufgrund dieser Prüfung nicht in privaten Bewachungsunternehmen eingesetzt werden (bitte nach Jahren und Ablehnungsgründen differenziert darstellen)?

7

Inwieweit hat die Einrichtung eines bundesweiten Bewacherregisters den Vollzug des Bewachungsrechts durch die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung erleichtert und vereinheitlicht, wie dies auf Bundestagsdrucksache 19/2486 prognostiziert worden war?

8

Ist der Bundesregierung das nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bestehende Problem bekannt, dass private Wachdienste in Flüchtlingsunterkünften häufig in einem Graubereich agieren und auf unzulässige Weise in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner eingreifen, obwohl sie dazu keine Befugnis haben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und inwieweit ist sie diesbezüglich im Gespräch mit den Bundesländern?

9

Mit welcher Begründung wurde die Zuständigkeit für das private Sicherheits- und Wachdienstgewerbe vom Bundeswirtschaftsministerium auf das Bundesinnenministerium übertragen?

10

Wie bzw. nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der fünf dreistündigen Workshops, die im Dezember 2020 und Januar 2021 in Vorbereitung eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes stattfanden, ausgewählt?

11

Wurden die Workshops protokolliert?

12

Was waren die wesentlichen Ergebnisse der Diskussionen in den Workshops, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz?

Inwieweit und durch wen wurde eine Ausweitung der Tätigkeiten des privaten Wach- und Sicherheitsgewerbes auf Dienstleistungen, die bislang nicht unter das Bewachungsrecht fallen, befürwortet, und welche Tätigkeiten bzw. Kompetenzen wurden dabei konkret diskutiert (bitte bei dieser und den folgenden Fragen zumindest angeben, wie sich Vertreter von Bundesbehörden jeweils positioniert haben)?

Welche Kritikpunkte an einer solchen Kompetenzausweitung wurden ggf. durch wen vorgetragen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Welche in der Praxis bestehenden Sicherheitslücken wurden durch wen thematisiert, und welche rechtlichen Regelungen wurden durch wen befürwortet, um diese zu schließen?

Welche Positionen wurden durch wen zu der Frage vertreten, ob und unter welchen Umständen öffentliche Ausschreibungen für Bewachungsaufträge erforderlich sind?

Welche Einschätzungen wurden durch wen hinsichtlich Änderungen der Qualifikationsanforderungen an Beschäftigte im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe geäußert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Von welchen Erfahrungen mit der sog. Zuverlässigkeitsprüfung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der Workshops berichtet, welche Verfahrenserleichterungen oder Verfahrensvereinheitlichungen schlagen sie ggf. vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

13

Wurde der Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete im Rahmen der Workshops thematisiert, was wurde dabei ggf. diskutiert?

Welche Positionen bzw. Forderungen wurden dabei durch wen vertreten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

14

Inwieweit und unter welchen Umständen hält die Bundesregierung es für rechtlich möglich und erstrebenswert, privaten Sicherheitsunternehmen mehr Kompetenzen zu erteilen, die beispielsweise in Flüchtlingsunterkünften auch Eingriffe in Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner umfassen, und welche Beschwerde- oder Klagemöglichkeiten gäbe es in einem solchen Fall für die Betroffenen?

15

Inwieweit waren Regeln zum Einsatz von Pfeffersprays, Bodycams und die Möglichkeit des Fesselns Gegenstand der Workshops, wie dies vom Bundesverband „Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft“ in einem Positionspapier beim Thema „Eigensicherung“ gefordert wird (https://www.asw-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/positionspapiere/20_07_22_-_Sicherheitsdienstleistungsgesetz_-_Positionspapier.pdf), welche Argumente wurden dazu ggf. von wem vorgetragen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

16

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass im Fall einer Ausweitung der Kompetenzen privater Sicherheitsdienstleister das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt wird, und falls ja, wie soll dem entgegengewirkt werden?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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