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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall bei Beamtinnen und Beamten

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.06.2021

Antwortdauer

11 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3083318.06.2021

Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall bei Beamtinnen und Beamten

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 3. März 2021 wurden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der deutschen Unfallversicherungen vorläufige Jahreszahlen der Unfallversicherer zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorgelegt. Darin enthalten waren auch Zahlen zu COVID-19-Erkrankungen. Demnach wurde im Jahr 2020 in 30 329 Fällen eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 eingereicht. Bei 22 863 Entscheidungen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit in 18 069 Fällen bejaht. Leider ist festzustellen, dass für die Beamtinnen und Beamten keine vergleichbaren Zahlen vorliegen oder statistisch ausgewertet werden. Erste Erkenntnisse stammen aus der Beantwortung Kleiner Anfragen an die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/24982, 19/25900, 19/27145). Zudem gibt es nach mittlerweile über einem Jahr des Arbeitens unter Pandemie-Bedingungen nach wie vor keine Richtlinie seitens des Dienstherrn Bund, wie mit Fällen einer COVID-19-Erkrankung, die möglicherweise auf eine Infektion während der Dienstausübung zurückzuführen ist, umgegangen werden sollte. Der bloße Verweis auf die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes und die unumgängliche Einzelfallprüfung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst nicht ausreichend. Dies gilt gerade mit Blick auf jene Beamtinnen und Beamten, bei denen die Tätigkeit in der Gruppe mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, wie bei der Bundespolizei oder dem Zollfahndungsdienst, stattfindet. Es muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sichergestellt sein, dass es mindestens keine Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten hinsichtlich der Prüfung und möglichen Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall bzw. Arbeitsunfall gibt. Insofern besteht ein großes Interesse zum einen an umfänglichen Fallzahlen und zum anderen an der Handhabung der Dienstherren bei der Prüfung von Dienstunfallmeldungen.

Die besondere Relevanz der Frage nach einer Wertung als Dienstunfall ergibt sich aus den beamtenversorgungsrechtlichen Folgen. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit bei einer „Long Covid“-Erkrankung steht den Betroffenen ein Unfallruhegehalt zu, im Todesfall den Hinterbliebenen. Außerdem steht den Betroffenen oder ihren Hinterbliebenen ggf. eine einmalige Unfallentschädigung zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Dienstunfallmeldungen von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sind seit Beginn der Pandemie 2020 aufgrund einer COVID-19-Erkrankung bis heute eingegangen (bitte nach Ressorts getrennt aufführen)?

2

Wie viele dieser Dienstunfallmeldungen wurden bis heute beschieden, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Ressorts getrennt aufführen)?

3

Inwiefern orientiert sich der Dienstherr Bund bei der Prüfung und Anerkennung von Anträgen auf Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall an der Richtlinie der DGUV-Handlungsempfehlung „Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung“ (bitte begründet ausführen, ggf. nach Ressorts trennen)?

4

Wurden Beamtinnen und Beamten Informationen zur Verfügung gestellt, wie sie bei dem Verdacht, sich eine COVID-19-Infektion im Dienst zugezogen zu haben, vorgehen sollten (bitte nach Ressorts getrennt angeben)?

Berlin, den 7. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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