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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wohnkostenlücke 2020

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.07.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3085721.06.2021

Wohnkostenlücke 2020

der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in angemessener Höhe soll das Existenzminimum sichern. Die Verfahren zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen sind allerdings seit vielen Jahren regelmäßig Gegenstand politischer und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dies bringt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und die Gefahr der Unterschreitung des Existenzminimums für die Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit sich. In zahlreichen Klagen von Leistungsbeziehenden stellten Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig waren (Institut Wohnen und Umwelt 2017, Forschungsbericht 478, S. 66 bis 68). Andere Kommunen verzichten von vornherein auf eigenständige Konzepte und greifen auf erhöhte Wohngeldwerte zurück (ebd., S. 47 f.). Auch dadurch sind keine existenzsichernden Beträge garantiert, weil die Wohngeldwerte weder am Existenzminimum ausgerichtet sind noch häufig genug angepasst werden (ebd., S. 173).

Im Ergebnis bestehen zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII tatsächlich zahlen müssen, und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung regional teilweise erhebliche Differenzen. Regelmäßig wird diese „Wohnkostenlücke“ von Leistungsbeziehenden aus dem Regelbedarf bestritten – oft nicht als Ausdruck individueller Prioritätensetzung, sondern schlicht, weil es keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten.

Mit dem Ziel konkreterer gesetzlicher Vorgaben für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen tagten ab 2014 u. a. eine Bund-Länder-Kommunal-Arbeitsgruppe, seit 2017 eine Arbeitsgruppe der Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (ASMK) unter Beteiligung des Deutschen Landkreistages.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

In welchen Gremien und Arbeitsgruppen, die sich der Neuregelung der Kosten der Unterkunft und Heizung widmen, ist die Bundesregierung derzeit vertreten?

2

Welche Gremien und Arbeitsgruppen von Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden, die sich der Neuregelung der Kosten der Unterkunft und Heizung widmen, sind der Bundesregierung bekannt?

3

In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2020 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

4

Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

5

Wie entwickelte sich die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten pro Bedarfsgemeinschaft in den Städten Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main und Düsseldorf in den sechs Monaten vor und nach Inkrafttreten der jeweiligen Mietenbegrenzungsverordnungen (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?

6

Wie entwickelten sich die insgesamt übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung in den Städten Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main und Düsseldorf in den sechs Monaten vor und nach Inkrafttreten der jeweiligen Mietenbegrenzungsverordnungen (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?

7

Wie entwickelte sich die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten pro Bedarfsgemeinschaft in Berlin in den sechs Monaten vor und nach Inkrafttreten der §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln; bitte getrennt nach den §§ 3 und 4 sowie prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?

8

Wie entwickelten sich die insgesamt übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Berlin in den sechs Monaten vor und nach Inkrafttreten der §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (bitte getrennt nach den §§ 3 und 4 sowie prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?

9

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2020 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

10

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2020 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

11

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

12

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

13

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2020 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

14

Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

15

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2020 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

16

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2020 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

17

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

18

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

19

In welcher Höhe wurden für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2020 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

20

Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

21

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2020 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

22

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2020 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

23

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

24

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

25

Wie hoch waren die durchschnittlich als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2020 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

26

In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 für welche Zeiträume für die Kosten der Unterkunft und Heizung eigenständige „schlüssige Konzepte“ erstellt?

27

In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 für welche Zeiträume die Kosten der Unterkunft und Heizung unter Rückgriff auf die Höchstbetragstabelle des Wohngelds ermittelt?

28

In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 für welche Zeiträume sozialgerichtlich festgestellt, dass die betreffenden Konzepte für Kosten der Unterkunft und Heizung nicht rechtmäßig waren?

29

Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Leistungsberechtigte lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der sozialgerichtlichen Entscheidungen in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen sich das „schlüssige Konzept“ für die Kosten der Unterkunft und Heizung als rechtswidrig erwies?

30

Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Leistungsberechtigte leben nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in den Jobcenter-Bezirken, in denen die Kosten der Unterkunft und Heizung unter Rückgriff auf die Wohngeldtabelle ermittelt werden?

Berlin, den 15. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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