Einflüsse der Wirtschaftslobby auf das Lieferkettengesetz
der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Matthias Höhn, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Sören Pellmann, Bernd Riexinger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Dr. Axel Troost, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem eine Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte im Dezember 2020 ergab, dass weniger als 20 Prozent der befragten deutschen Unternehmen menschenrechtliche Standards in ihren Lieferketten hinreichend umgesetzt haben, kündigten der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller eine gesetzliche Regelung an (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nachhaltigkeit-wir-muessen-handeln-heil-kuendigt-entwurf-fuer-lieferketten-gesetz-an/25313558.html?ticket=ST-3964532-ubEXJEJYeAniRtb6ac9l-ap5). Damit kommen sie den Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD nach, laut welchem die Bundesregierung im Falle einer ungenügenden Umsetzung der Vorgaben des NAPs gesetzlich tätig werden soll (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 7380).
Während die Zivilgesellschaft bereits seit Langem verbindliche Menschenrechtsstandards fordert (https://lieferkettengesetz.de/pressemitteilung/deutsche-unternehmen-bei-menschenrechts-test-durchgefallen-katastrophales-ergebnis-macht-lieferkettengesetz-unumgaenglich/), traf das Gesetzesvorhaben auf starke Kritik von Wirtschaftsverbänden und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Wirtschaft. Durch öffentliche Auftritte und die Einflussnahme auf höchster Regierungsebene versuchten sie, das Vorhaben zu stoppen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/menschenrechte-wirtschaft-stemmt-sich-mit-macht-gegen-gesetz-zu-lieferketten-koalitionskrach-droht/25998496.html?ticket=ST-17796118-DnPPVGOlMS55VFdscVxv-ap2; https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-bda-chef-kramer-zum-lieferkettengesetz-selten-einengesetzentwurf-gesehen-der-so-weltfremd-ist/26210532.html?ticket=ST-19602725-URBN4cagbChFewViYA7P-ap5). Nachdem diese Versuche auf keinen fruchtbaren Boden fielen, wurde versucht, den Gesetzentwurf zu entkräften (https://www.lobbycontrol.de/2020/10/lieferkettengesetz-der-lange-arm-der-wirtschaftslobby-in-die-cdu/).
Dieser Ansatz spiegelte sich nach Ansicht der Fragesteller im Vorgehen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier wider. Nach der Kritik der Wirtschaftslobby intervenierte er in den bis dahin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller koordinierten Gesetzesprozess. Zunächst blockierte er das Gesetzesvorhaben (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/menschenrechte-gegen-kinderarbeit-und-umweltzerstoerung-wirtschaftsminister-altmaier-blockiert-lieferkettengesetz/26878862.html), später drängte er auf dessen Abminderung (https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/07/Initiative-Lieferkettengesetz-Briefing-Wirtschaftslobby-gegen-Menschenrechte.pdf).
Die mutmaßliche Einflussnahme der Wirtschaft ist nach Ansicht der Fragesteller zudem an den verschiedenen Entwürfen des Lieferkettengesetzes abzulesen, weil diese noch in vielen Bereichen umfangreicher als der vorliegende Kabinettsentwurf waren. So sah der im Februar 2019 an die Öffentlichkeit geleakte Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) noch vor, alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 40 Mio. Euro Jahresumsatz sowie die gesamte Lieferkette in den Geltungsbereich aufzunehmen (siehe https://media.business-humanrights.org/media/documents/files/documents/SorgfaltGesetzentwurf_0.pdf). Zudem waren umweltbezogene Sorgfaltspflichten und eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen vorgesehen. Auch der im Frühling 2020 an die Öffentlichkeit gedrungene Entwurf für Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des BMZ sah vor, Unternehmen mit 500 Angestellten für die gesamte Lieferkette zu verpflichten (https://die-korrespondenten.de/fileadmin/user_upload/die-korrespondenten.de/Lieferkettengesetz-Eckpunkte-10.3.20.pdf).
Eine starke Einflussnahme der Wirtschaftslobby während der finalen internen Beratung des Gesetzentwurfs über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wurde durch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 nach Ansicht der Fragesteller bestätigt. Es wird gezeigt, dass Mitglieder der Bundesregierung auf höchster Regierungsebene mindestens 13-mal mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmensverbänden gesprochen haben (https://bdi.eu/media/pressecenter/#/artikel/news/gemeinsame-pm-von-bdi-bda-und-dihk-anlaesslich-der-diskussion-umein-nationales-lieferkettengesetz/).
Obwohl der am 3. März 2021 veröffentlichte Kabinettsentwurf nach Ansicht der Fragesteller in vielerlei Hinsicht auf die Forderungen der Wirtschaftslobby einging und beispielsweise zum Ausschluss von zivilrechtlicher Haftung bei Verstößen und von eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten führte und der Geltungsbereich sehr eng gefasst wurde, traf auch dieser Entwurf auf starke Kritik durch Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft bzw. von deren Unternehmensverbänden. Sie sprachen von einem „gefährlichen nationalen Sonderweg“ (https://arbeitgeber.de/lieferkettengesetz-mit-heisser-nadel-gestrickt-gefaehrlicher-nationaler-sonderweg/) und von einem „juristischen Flickwerk“ (https://www.gesamtmetall.de/themen/europa-internationales/sorgfaltspflichtengesetz-ist-juristisches-flickwerk-mit-voellig). Am 25. März 2021 veröffentlichten 28 Wirtschaftsverbände ein gemeinsames Schreiben, in dem sie eine „Behebung der Kernprobleme“ forderten (https://bdi.eu/artikel/news/sorgfaltspflichtengesetz-kernprobleme-des-regierungsentwurfs-beheben-lieferketten-menschenrechte/).
Der Gesetzentwurf sollte am 20. Mai 2021 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Der Grund war laut Medienberichten die Forderung, dass jegliche Haftung durch das Lieferkettengesetz explizit ausgeschlossen werden sollte (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lieferkettengesetz-erst-einmal-ausgebremst-17345715.html). Da auch die vorliegende Tagesordnung der vorletzten Sitzungswoche vom 7. Juni bis 11. Juni 2021 keine Debatte zum Gesetzentwurf vorsieht, wird das Vorhaben Lieferkettengesetz nach Ansicht der Fragesteller eine Hängepartie.
Die Fragestellenden sehen die Interessen und Ziele der Wirtschaftslobby im jetzigen Entwurf des Gesetzes unverhältnismäßig stark vertreten, während die Vorschläge der Zivilgesellschaft und von Gewerkschaften sowie die Interessen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten kaum berücksichtigt wurden, und fürchten eine weitere Verwässerung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welcher Austausch in Form von Treffen, Beratungen oder Gesprächen fand zwischen Dezember 2019 und Dezember 2020 zwischen der Bundesregierung und Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern bzw. Wirtschaftsverbänden, wie dem BDI, BDA, DIHK, in Bezug auf die Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (bitte nach Datum und Beteiligten aufschlüsseln)?
Welcher Austausch in Form von Treffen, Beratungen oder Gesprächen fand zwischen dem 3. März 2021 und heute zwischen der Bundesregierung und Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern bzw. Wirtschaftsverbänden, wie dem BDI, der BDA, dem DIHK, in Bezug auf die Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (bitte nach Datum und Beteiligten aufschlüsseln)?
Fand zwischen Dezember 2019 und heute ein Austausch in Form von Treffen, Beratungen oder Gesprächen zwischen der Bundesregierung und dem Wirtschaftsrat der CDU e. V. in Bezug auf die Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (wenn ja, bitte nach Datum und Beteiligten aufschlüsseln)?
Wurden etwaige Treffen mit Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern, Wirtschaftsverbänden bzw. dem Wirtschaftsrat der Union e. V. von der Bundesregierung initiiert, und wenn ja, welche, und warum?
Wurden während der aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 hervorgehenden Gespräche oder anderer früherer oder späterer Gespräche der Geltungsbereich des Gesetzes, die Abstufung der Sorgfaltspflicht, umweltbezogene Sorgfaltspflichten oder zivilrechtliche Haftung innerhalb des Lieferkettengesetzes thematisiert, und wurden dies betreffend Zugeständnisse gemacht, und wenn ja welche (bitte nach Datum und Teilnehmenden aufschlüsseln)?
Was wurde während des in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 erwähnten Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Präsidenten des DIHK Eric Schweitzer am 11. Januar 2021 besprochen, und wie wurde verblieben?
Was wurde während des in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 erwähnten Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Präsidenten der BDA Dr. Rainer Dulger am 12. Januar 2021 besprochen, und wie wurde verblieben?
An wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der entsprechenden Lobbyverbände wurden in der vergangenen 19. Legislaturperiode namentliche Hausausweise ausgestellt oder vergleichbare Zugangsberechtigungen für Bundesministerien vergeben (bitte nach Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter, Unternehmen bzw. Verbänden sowie Bundesministerium auflisten)?
Welche Treffen fanden seit Dezember 2019 zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bzw. dem Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun und zivilgesellschaftlichen Akteuren wie der Initiative für ein Lieferkettengesetz in Bezug auf die Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (bitte nach Datum und Beteiligten aufschlüsseln)?
Wurde während der aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 hervorgehenden Treffen bzw. während früherer oder späterer Treffen über die Entwicklung der EU-Richtlinie bzw. Verordnung gesprochen (wenn ja, bitte Erkenntnisse ausführen)?
Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Resolution 2020/2129 (INL) vom 10. März 2021 des Europäischen Parlaments, in welcher Eckpunkte für die Regulierung von Sorgfaltspflichten zur Ausarbeitung durch die Europäische Kommission vorgeschlagen werden, eine Position gebildet, und wenn ja, welche?
Wurde die Bundesregierung von der Europäischen Kommission bisher in die inhaltliche Gestaltung einer EU-Richtlinie bzw. Verordnung zur Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten involviert (wenn ja, bitte ausführen)?
Wurde während der aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 hervorgehenden Treffen bzw. während früherer oder späterer Treffen über das UN-Abkommen für Menschenrechte und Transnationale Konzerne gesprochen (wenn ja, bitte Erkenntnisse ausführen)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der im Oktober 2021 anstehenden siebten Verhandlungsrunde des UN-Abkommens für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, besonders in Anbetracht des deutschen Prozesses um ein Sorgfaltspflichtengesetz, und welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Positionierung und des Verhandlungsmandats der EU?
Hat die Bundesregierung an der Konsultation der EU-Kommission zur „Sustainable Corporate Governance“-Initiative teilgenommen, und wenn ja, welche Positionen hat sie dort eingebracht?