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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Antikörpertests, Testzentren und digitale Schnelltests

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

13.07.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3091822.06.2021

Antikörpertests, Testzentren und digitale Schnelltests

der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Hauptansätze bei der Verfolgung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Deutschland und in der Welt sind die Isolierung, die Behandlung positiver Fälle und die rasche Impfung der Bevölkerung. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) werden in Deutschland wöchentlich ca. 1,2 Millionen (Kalenderwoche 18 2021) PCR-Tests durchgeführt, wovon etwa 10 Prozent positiv sind (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1107749/umfrage/labortest-fuer-das-coronavirus-covid-19-in-deutschland/).

Eine Möglichkeit, infizierte Personen jenseits der durch Labore durchzuführenden PCR-Tests zu erkennen, sind die mittlerweile massenhaft verfügbaren Schnell- und Selbsttests. Diese sind nach Ansicht der Fragesteller ebenfalls wesentlich, um Bürgerinnen und Bürgern die aufgrund der Pandemie ausgesetzten Grundrechte zurückzugeben.

Nach der Entscheidung der Bundesregierung sind vollständig Geimpfte und Genesene ebenfalls teilweise von den COVID-19-Beschränkungen ausgenommen. Während diese Entscheidung ein wichtiger Schritt für die Rückkehr zum normalen Leben ist, sollte nach Ansicht der Fragesteller nicht vergessen werden, dass es eine möglicherweise relevant große Gruppe von Menschen gibt, die asymptomatisch mit dem Coronavirus infiziert waren, sind oder werden (https://www.pnas.org/content/118/9/e2019716118#abstract-2).

Auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-TestV_BAnz_AT_09.03.2021_V1.pdf) haben deutschlandweit Testzentren eröffnet und wurden Bürgertestungen durch Antigen-Schnelltests durchgeführt. Verschiedene Berichte beschreiben Qualitätsmängel in der Testdurchführung (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-schnelltests-testzentren-in-der-grauzone-17352825.html?premium) oder Ungereimtheiten in der Abrechnung der Bürgertests (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/corona-schnelltest-zentren-101.html).

Neben den Testzentren gibt es auch Online-Dienste, die die korrekte Durchführung von Corona-Selbsttests bescheinigen (https://rp-online.de/panorama/coronavirus/online-corona-schnelltest-zuhause-so-gibt-es-trotzdem-ein-zertifikat_aid-58432101). Diese fallen jedoch nicht unter die Coronavirus-Testverordnung. Somit müssen die Kosten vom Nutzer selbst getragen werden.

Für die Sonderzulassung von Selbsttests gibt es ein entsprechendes Prüfungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die zugelassenen Tests werden in einer Liste auf der Webseite des BfArM veröffentlicht (https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:TESTS-ZUR-EIGENANWENDUNG-DURCH-LAIEN:13497868853588:::::&tz=2:00). In Österreich haben die Anbieter von Schnelltests eine Selbstverpflichtung abgegeben, die bescheinigt, dass die Testergebnisse entsprechend valide sind. Die entsprechenden Anbieter konnten ihre Selbsttests anschließend in Verkehr bringen. Die Liste der Tests, die mittels Selbstverpflichtung in Verkehr gebracht wurden, wurde auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen veröffentlicht (https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/Medizinprodukte/Covid/%C3%9Cbersicht_Selbstverpflichtung_Inverkehrbringen_SARS-CoV-2_Schnelltests_20210528.xlsx.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Ist bei der Bundesregierung bekannt, wie viel Prozent der mit SARS-CoV-2 Infizierten in Deutschland symptomfrei bzw. symptomarm waren?

2

Wenn der Bundesregierung keine Zahlen zu symptomfrei mit SARS-CoV-2 Infizierten vorliegen, gibt es Schätzungen, wie hoch die Zahl der symptomfrei infizierten Personen in Deutschland sein könnte, die ohne Vorliegen eines positiven PCR-Tests genesen sind?

3

Welche Immunparameter hält die Bundesregierung für relevant, um den Impferfolg zu dokumentieren?

4

Sind die Immunparameter nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, den Immunschutz von bereits Genesenen zu definieren, wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung, neben weit verbreiteten Antigentests und Impfungen auch umfangreiche Tests zum Immunitätsstatus durchzuführen, um Menschen, die ohne Symptome erkrankt und genesen sind und gegebenenfalls eine erhöhte Immunität gegen eine Reinfektion mit SARS-CoV-2 haben, in der Gesellschaft zu erkennen, ihnen ihre Grundrechte zurückzugeben und sie mit denjenigen gleichzustellen, die bereits geimpft oder durch einen PCR-Test nachweislich infiziert und in der weiteren Folge genesen sind?

6

Unterstützt die Bundesregierung finanziell die Entwicklung effektiver Antikörperschnelltests oder andere immunologische Testverfahren, wenn ja, welche?

7

Hat die Bundesregierung die Höhe der Kosten, um ein Screening mit Antikörpertests in der Bevölkerung durchzuführen, geschätzt, und wenn ja, wie hoch werden die Kosten nach Schätzungen der Bundesregierung sein?

8

Sollen nach Ansicht der Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger die Kosten für den Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 selbst tragen oder sollten diese Kosten vom Bund, von den Ländern oder den Krankenkassen übernommen werden?

9

Wie viele Bürgertestungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aufgrund der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 (veröffentlicht am Dienstag, 9. März 2021, BAnz AT 09.03.2021 V) durchgeführt?

10

Wie viele Testzentren bzw. Schnellteststationen gibt es deutschlandweit nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern und Kalenderwoche staffeln)?

11

Wie viele dieser Schnellteststationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung umgewidmete Dienstleistungsanbieter, wie z. B. Kosmetikstudios, Restaurants etc., und wie viele sind bereits vorher im Bereich der Heilberufe tätig gewesen (Arztpraxen, Apotheken etc.)?

12

Hat die Bundesregierung eine Strategie, um die Qualität aller Testzentren zu steigern bzw. sicherzustellen (z. B. Qualität der Testdurchführung, Hygienekonzept des Testzentrums), und wann wurde diese Strategie den Gesundheitsämtern bzw. Verantwortlichen für die Testzentren übermittelt?

13

Wie plant die Bundesregierung, Kontrollen zur Qualitätssicherung der Testzentren durchführen zu lassen, bzw. welche Erwartungen hat die Bundesregierung an entsprechende Qualitätssicherungen?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kein Abrechnungsbetrug bei der Abrechnung der Bürgertests stattfindet?

15

Wie werden die Abrechnungen in Testzentren überprüft?

16

Wie viele Fälle des Abrechnungsbetrugs von Testzentren sind der Bundesregierung bekannt?

17

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch Abrechnungsbetrug bei Bürgertestungen entstanden ist?

18

Hat die Bundesregierung im Rahmen der Vorbereitung der Coronavirus-Testverordnung die Online-Dienste, in denen Corona-Selbsttests digital verifiziert werden, bewertet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Warum wurden Online-Dienste, in denen Corona-Selbsttests digital verifiziert werden, nicht in die Coronavirus-Testverordnung integriert?

19

Wie schätzt die Bundesregierung diesbezüglich nach ihrer Kenntnis das Potenzial digitaler Selbsttestangebote im Hinblick auf die Sicherstellung von Hygienestandards, Qualität und der Abrechnungskontrolle ein?

20

Wie viele Anträge auf Sonderzulassung für Corona-Selbsttests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?

21

Wie viele Anträge auf Sonderzulassung für Corona-Selbsttests wurden bislang abgelehnt, und wer war in diesen Fällen Antragsteller?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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