Kooperation der Bundesregierung mit der Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (AGRA)
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 unterzeichnete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit der Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (AGRA) ein Memorandum of Understanding über eine strategische Partnerschaft. Zudem wurde eine konkrete Zusammenarbeit für die Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Ghana und Burkina Faso vereinbart. Die vom BMZ dazu zur Verfügung gestellten Mittel wurden über die KfW-Entwicklungsbank umgesetzt (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Mündliche Frage 12 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber in der Fragestunde vom 12. Dezember 2018; Plenarprotokoll 19/70). Im Haushaltsjahr 2020 stellte das BMZ weitere 15 Mio. Euro für AGRA-Länderprogramme in Burkina Faso und Nigeria zur Verfügung, die neben der Stärkung der Landwirtschaftssektoren auch in den Aufbau des „Centre for African Leaders in Agriculture“ (CALA) fließen sollen (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Schriftliche Frage 127 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/28552). Neben dieser finanziellen findet auch eine ideelle Unterstützung von AGRA statt, die in gemeinsamen Veranstaltungen oder Policy-Papers zum Ausdruck kommt. Auch auf den Facebook-Posts von AGRA ist das Logo der Bundesregierung regelmäßig vertreten (https://www.facebook.com/AGRAAlliance/). Zwischen dem 1. und 8. Juni 2021 tauchte es dort auf zehn neuen Posts auf.
AGRA wurde im Jahr 2006 von der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung und der Rockefeller-Stiftung ins Leben gerufen. Seit ihrer Gründung erhielt AGRA Beiträge in Höhe von ungefähr 1 Mrd. US-Dollar, den Hauptteil von der Billund-Melinda-Gates-Stiftung. AGRA vergab davon Zuwendungen in Höhe von rund 524 Mio. US-Dollar in vor allem 13 afrikanischen Ländern. Die Verwendung der restlichen Mittel ist unklar (vgl. Studie „Falsche Versprechen“, https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Falsche_Versprechen_AGRA_de.pdf, S. 7). AGRA hatte sich 2015 zum Ziel gesetzt, u. a. bis 2020 in den 13 AGRA-Schwerpunktländern den Hunger zu halbieren sowie Erträge und Einkommen von 30 Millionen kleinbäuerlichen Haushalten zu verdoppeln.
Diese Ziele waren auch prominent auf der Homepage von AGRA zu finden (https://web.archive.org/web/20190406032154/https://agra.org/grants/), bis sie im Juni 2020 ohne Angaben von Gründen davon verschwanden („Falsche Versprechen“, S. 8).
Im selben Monat veröffentlichte ein Bündnis aus zehn deutschen und afrikanischen Organisationen auf Basis von Analysen des US-Wissenschaftlers Timothy Wise (Tufts Universität) die bereits zitierte Studie „Falsche Versprechen“. Diese weist nach, dass der AGRA-Ansatz an seinen eigenen Zielen gescheitert ist, da weder die versprochenen Ertragssteigerungen noch Effekte zur Hungerreduzierung eingetroffen seien. Erhärtet werden diese Ergebnisse durch interne AGRA-Dokumente, die AGRA aufgrund von Anfragen der „U.S. Right to Know“ (USRTK-)Kampagne über den „Freedom of Information Act“ Anfang des Jahres 2021 öffentlich machen musste – nachdem es AGRA jahrelang versäumt hatte, öffentlich Rechenschaft über die getroffenen Maßnahmen, die erzielten Wirkungen und die Zielerreichung abzulegen. Nun sind interne AGRA-Outcome-Monitoringberichte für die derzeit elf Fokusländer von AGRA frei zugänglich (https://agra.org/resource-library/2019-outcome-monitoring-reports/). Darüber hinaus wurde auch eine von AGRA in Auftrag gegebene Halbzeitevaluierung der Strategie für die Zeit von 2017 bis 2021 (https://agra.org/mid-term-evaluation-of-agra-2017-2021-strategy-implementation/) veröffentlicht.
Die Evaluierungsergebnisse sind in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller ernüchternd, wie die aktuellen Analysen der Rosa-Luxemburg-Stiftung, von Brot für die Welt, FIAN Deutschland, vom Forum Umwelt und Entwicklung und INKOTA-netzwerk (vgl. www.rosalux.de/agra-evaluierung) sowie von Timothy Wise (vgl. https://www.iatp.org/blog/202102/agra-update-withheld-internal-documents-reveal-no-progress-africas-farmers) zeigen:
- AGRA hat zu Beginn ihrer Arbeit keine Ausgangswerte dokumentiert (sogenannte Baseline-Analyse), von der aus etwaige Entwicklungen bezüglich Erträge, Einkommen und Ernährungssicherheit wissenschaftlich abgeglichen werden könnten. Statt sich auf 2006 zu beziehen, setzte AGRA im Jahr 2018 – zwölf Jahre zu spät – Basiswerte für die Programmevaluierungen fest (www.rosalux.de/agra-evaluierung, S. 4).
- Die von AGRA angestrebten Steigerungen der Erträge und Einkommen für kleinbäuerliche Erzeugerinnen und Erzeuger sind bei weitem nicht erreicht worden. Dadurch erhöht sich für kleinbäuerliche Erzeugerinnen und Erzeuger laut internen Evaluierungsberichten auch das Risiko der Verschuldung (ebenda S. 8).
Die internen AGRA-Evaluierungen zeigen zudem, wie AGRA afrikanische Regierungen systematisch beeinflusst, um Agrargesetzgebungen industriefreundlich zu verändern (vgl. https://agra.org/wp-content/uploads/2020/12/AGRA-MTE-report-final-27.01.20.pdf, S. 20 und Annex 14), beispielsweise durch neue Regulierungen im Pestizid- und Saatgutbereich. Die Bundesregierung hatte 2018 erklärt, dass sie keine Informationen „zum unterstellten Einfluss von AGRA auf Saatgutsgesetzgebung der ECOWAS-Staaten“ habe. Grundsätzlich bewerte sie gestärkte Saatgutsysteme einschließlich des Zugangs zu modernem, kommerziellem Saatgut als entwicklungsförderlich, allerdings müsse die bäuerliche Wahlfreiheit gewahrt bleiben (Flachsbarth 2018, s. o.).
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller hat auch die Bundesregierung bislang keine Fortschrittsberichte oder Evaluierungen der von ihr finanzierten AGRA-Projekte in Ghana und Burkina Faso veröffentlicht oder Konsequenzen aus den vorliegenden Berichten gezogen. Zugleich kündigte die Bundesregierung 2020 an, den Dialog mit AGRA zum Wirkungsmonitoring und zu agrarökologischen Ansätzen zu intensivieren und konkrete Verbesserungspotentiale aufzugreifen (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Schriftliche Frage 117 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/21928). Innerhalb von AGRA scheinen die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung jedoch gering. So ist das BMZ durch seine finanzielle Überstützung zwar Mitglied der AGRA-Gebergruppe PIATA („Partnership for Inclusive Agricultural Transformation in Africa“), hat dort aber keine Stimmrechte (https://agra.org/piata/) und in der Folge wenig Einfluss auf etwaige Konsequenzen, die aus den Evaluierungen gezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche konkreten Aktivitäten von AGRA hat die Bundesregierung mit welchen Volumina in Burkina Faso und Ghana in der ersten Phase der KfW-Finanzierung unterstützt (bitte nach Aktivität, ggf. Wertschöpfungskette, Land und ggf. Region und Distrikt getrennt auflisten)?
a) Welche konkreten Ziele und beabsichtigten Wirkungen wurden dabei für Burkina Faso und Ghana jeweils vereinbart (bitte belegen – ggf. nach Wertschöpfungskette – und nach Indikatoren auflisten)?
b) Inwiefern wurde vereinbart, mit diesen Aktivitäten zu den damals geltenden allgemeinen AGRA-Zielen (Ertragssteigerung, Hungerhalbierung) beizutragen (bitte begründen, falls die Ziele der vom BMZ finanzierten Maßnahmen von den damaligen allgemeinen AGRA-Zielen abwichen)?
c) In welchen Regionen der beiden Länder wurden die Vorhaben durchgeführt?
d) Inwieweit wurden die mit der Finanzierung verbunden Ziele nach Kenntnisstand der Bundesregierung nach der ersten Projektphase in Burkina Faso und Ghana jeweils erreicht (bitte belegen und nach Indikatoren auflisten)?
Gibt es öffentlich zugängliche Dokumente der KfW, die Informationen zu KfW-Finanzierungen für AGRA beinhalten (wenn ja, bitte auflisten, wenn nein, bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gründe, weshalb AGRA die 2015 gesteckten Ziele zur Einkommenssteigerung und Hungerreduzierung in den 13 Projektländern im Juni 2020 von ihrer Homepage löschte, und wenn ja, wie lauten diese?
a) Haben dazu bzw. zu den Zielverschiebungen Gespräche zwischen AGRA und der Bundesregierung stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis?
b) Wurden die alten Ziele nach Kenntnis der Bundesregierung durch neue quantifizierbare Ziele abgelöst? Wenn ja, durch welche?
Auf welcher Basis hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, 2020 erneute Finanzmittel für AGRA im Allgemeinen sowie AGRA-Projekte in Burkina Faso und Nigeria im Speziellen bereitzustellen?
a) Inwiefern rechtfertigen die Ergebnisse der vom BMZ finanzierten Projekte in Burkina Faso und Ghana eine erneute Förderung von AGRA?
b) Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, 2020 das AGRA-Vorhaben in Burkina Faso weiter zu finanzieren, nicht jedoch das Vorhaben in Ghana?
c) Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, das AGRA-Vorhaben in Nigeria zu finanzieren?
Welche konkreten Aktivitäten von AGRA wird die Bundesregierung mit welchen Volumina in Burkina Faso und Nigeria in der zweiten Phase der KfW-Finanzierung unterstützen (bitte nach Aktivität, Land und ggf. Region getrennt auflisten)?
a) Wurden dabei konkrete Ziele und beabsichtigte Wirkungen für Burkina Faso und Nigeria jeweils vereinbart? Wenn ja, wie lauten diese (bitte belegen und nach Indikatoren auflisten)?
b) Wurde vereinbart, mit diesen Aktivitäten zu den ursprünglichen AGRA-Zielen (Ertragssteigerung, Hungerhalbierung) beizutragen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen sollen sie erreicht werden? Wenn nicht, welche sind stattdessen die Ziele der AGRA-basierten Projekte der Bundesregierung, und mit welchen Maßnahmen sollen sie erreicht werden (bitte jeweils auflisten)?
c) In welchen Regionen der beiden Länder wurden die Vorhaben durchgeführt?
Wurden oder werden die von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben durch andere Finanzierungen von Bundesregierung, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder KfW flankiert (wenn ja, bitte nennen, um welche Finanzierungen es sich handelt)?
Wurden oder werden im Rahmen der von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben in Burkina Faso, Ghana und Nigeria subventionierte und/oder kostenfreie landwirtschaftliche Inputs an Kleinbauern und Kleinbäuerinnen verteilt?
Wenn ja,
a) bei welchen Vorhaben konkret,
b) um welche Art von landwirtschaftlichen Inputs handelt es sich,
c) nach welchem Prinzip werden sie verteilt,
d) von wem werden sie zur Verfügung gestellt (bitte alle Inputs nach Hersteller und Handelsnamen auflisten)?
Welche Pestizide kamen bzw. kommen in den von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Projekten zum Einsatz (bitte mit Hersteller, Produktnamen und nach Wirkstoffen auflisten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den von ihr finanzierten AGRA-Projekten auch Pestizidwirkstoffe zum Einsatz kommen, die in der EU nicht (mehr) zugelassen oder genehmigt sind?
Falls ja, wie geht die Bundesregierung damit um?
Leisten die von der Bundesregierung unterstützten AGRA-Vorhaben in Burkina Faso, Ghana uns Nigeria einen Beitrag jeweils zum Klima-, Natur- und Biodiversitätsschutz?
a) Wenn ja, wie, und durch welche Maßnahmen (bitte für Vorhaben getrennt anführen)?
b) Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass im Rahmen der Maßnahmen nicht vermehrt Treibhausgase ausgestoßen werden, beispielsweise durch erhöhten Einsatz synthetischer Düngemittel?
c) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Klimaanpassung werden Erzeugerinnen und Erzeuger im Rahmen der Vorhaben geschult?
d) Wenn ja, welchen Beitrag leisten die von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Projekte zur Verringerung von Bodendegradierung, des Artenverlusts und der Verunreinigung des Grundwassers sowie zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden für Menschen?
e) Wenn ja, wie stellt AGRA nach Auffassung der Bundesregierung sicher, dass die Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit durch die AGRA-Projekte verbessert wird oder zumindest nicht weiter sinkt? Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Daten zur Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit in den KfW-finanzierten Projektländern während der dortigen AGRA-Projekte vor (wenn ja, bitte darlegen)?
Sieht die Bundesregierung ein Risiko, dass die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben über die Projektlaufzeit hinaus nicht sichergestellt werden könnten (bitte für die drei in Frage 10 genannten Nachhaltigkeitsdimension gesondert beantworten)?
Welche privatwirtschaftlichen Akteure waren oder sind an den von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben in Burkina Faso, Ghana und Nigeria beteiligt (beispielsweise Mitglieder der von AGRA aufgebauten Konsortien zu den einzelnen Anbauprodukten und zur Politikberatung)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich möglicher Interessenskonflikte der beteiligten privatwirtschaftlichen Akteure konkrete Regularien und Prozedere bei AGRA und der KfW, um diese zu identifizieren und zu bearbeiten (wenn ja, bitte nach Akteur und ggf. auch Finanzierungsphase auflisten)?
Falls ja, wurden solche Interessenskonflikte im Rahmen der ersten Finanzierungsphase identifiziert (wenn ja, bitte nach Akteur und Konflikt auflisten)?
Mit welchen Bäuerinnen und Bauern arbeiten die von der Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben zusammen?
Werden besonders marginalisierte oder sogenannte Potenzialbauern und Potenzialbäuerinnen berücksichtigt? Wenn ja, durch welche Maßnahmen (bitte nach Aktivität und Datengrundlage auflisten)?
Stellt es für die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ein Problem dar,
a) dass AGRA den Gutachterinnen und Gutachtern für die PIATA-Evaluierung in Burkina Faso keine Listen der unterstützten Haushalte vorlegen konnte (https://agra.org/wp-content/uploads/2020/12/AGRA-OM-Report_FINAL.pdf, S. 14, 51) (bitte begründen),
b) dass für die AGRA-eigene Evaluierung fast keine Bäuerinnen und Bauern befragt wurden, die zu den ärmeren und ärmsten Haushalten zählen (ebenda, S. 60) (bitte begründen)?
Werden über die AGRA-Finanzierungen durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auch Maßnahmen zur Politikberatung (z. B. in öffentlichen Behörden) in den Partnerländern finanziert?
Falls ja, bitte Maßnahmen und Zielgruppen auflisten?
Waren Bundesregierung oder KfW die AGRA-Outcome-Monitoringberichte für die AGRA-Projektländer sowie die Halbzeitevaluierung der Strategie für die Zeit von 2017 bis 2021 vor deren Veröffentlichung auf der AGRA-Homepage 2021 bekannt?
Falls ja, haben diese Berichte Einfluss auf die Entscheidung zur und Ausgestaltung der weiteren Förderung von AGRA-Vorhaben in Burkina Faso und Nigeria durch die Bundesregierung gehabt? Wenn ja, wie, und in welchem Umfang?
War der Bundesregierung vor dem Beginn der Finanzierung von AGRA bewusst, dass AGRA ihren Vorhaben bis 2018 keine Baseline-Studien zugrunde gelegt hatte?
Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung für die Finanzierung und politische Unterstützung von AGRA entschloss, obwohl zentrale Daten, die für die Beurteilung des entwicklungspolitischen Erfolgs von AGRA notwendig sind, für die Zeit vor 2018 fehlen? Wenn ja, warum?
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welcher Grundlage der AGRA-Outcome-Indikator 10 „Wert der zusätzlichen Verkäufe aufgrund von AGRA“ („value of incremental sales as a result of AGRA“, vgl. https://agra.org/wp-content/uploads/2020/12/AGRA-OM-Ghana-Report_FINAL.pdf , S. 77 bis 79) in den AGRA-Outcome-Monitoringberichten für die AGRA-Projektländer die zusätzlichen Einnahmen AGRA zuschreibt (wenn ja, bitte ausführen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum demgegenüber die Ausgabenseite (zusätzlichen Ausgaben für Dünger, Pestizide und Saatgut) in den AGRA-Outcome-Monitoringberichten für die AGRA-Projektländer nicht dokumentiert wird (wenn ja, bitte ausführen)?
Liegen der Bundesregierung Daten für die in Frage 20 genannten zusätzlichen Ausgaben für die BMZ-finanzierten Projekte vor (wenn ja, bitte auflisten)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die belegen, dass AGRA im Rahmen seiner Projekte die Erträge und Einkommen von Bäuerinnen und Bauern substantiell steigern konnte?
Wenn ja, wie lauten diese?
Falls dies nicht der Fall ist:
a) Worin besteht in den Augen der Bundesregierung der Mehrwert von AGRA, der eine Kooperation mit und Förderung von AGRA rechtfertigt?
b) Teilt die Bundesregierung die Sorge der AGRA-Gutachterinnen und AGRA-Gutachter, dass die inputintensiven Maßnahmen von AGRA das Verschuldungsrisiko für kleinbäuerliche Erzeugerinnen und Erzeuger erhöhe, und wie gedenkt die Bundesregierung, bei der von ihr finanzierten AGRA-Vorhaben hier gegenzusteuern?
c) Gibt es Instrumente bei den vom BMZ finanzierten AGRA-Projekten, welche eine Verschuldung einzelner Bäuerinnen und Bauern aufzeigen bzw. identifizieren (falls ja, bitte ausführen; falls nein, bitte begründen)?
Warum lagen der Bundesregierung 2018 keine Informationen darüber vor, dass AGRA Einfluss auf die Saatgutgesetzgebung der ECOWAS (Economic Community Of West African States)-Staaten ausübte, obwohl durch die nun veröffentlichten AGRA-Evaluierungen öffentlich wurde, dass AGRA in diesem Feld seit 2015 aktiv war, und zwar auch in den von der Bundesregierung seit 2017 geförderten AGRA-Projektländern Burkina Faso und Ghana?
Kamen oder kommen die von der Bundesregierung geförderten Vorhaben in Burkina Faso, Ghana und Nigeria nach Kenntnis der Bundesregierung mit den politischen Lobbyarbeiten von AGRA im Saatgutbereich in Berührung?
Wenn ja, welche Vorhaben, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert, dass im Zuge der von AGRA angestrebten Veränderungen der Saatgutgesetzgebung in den AGRA-Ländern, insbesondere in Burkina Faso, Ghana und Nigeria die Wahlfreiheit von Bäuerinnen und Bauern gewahrt bleibt (bitte begründen)?
Wenn ja, durch welche Mittel?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der Tatsache gebildet, dass AGRA sich in Ghana für die Einführung der „Plant Breeders Bill“ stark macht, obwohl es Widerstand von Bäuerinnen und Bauern gegen die Einführung dieses Gesetzes gibt (www.rosalux.de/agra-evaluierung, S. 7)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und hat es diesbezüglich Gespräche zwischen der Bundesregierung und AGRA in der Zeit gegeben, in der die Bundesregierung das AGRA-Vorhaben in Ghana finanziell unterstützt hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass durch die Förderung inputintensiver Landwirtschaft bestimmte Lock-In-Effekte zugunsten einer inputintensiven Landwirtschaft in den AGRA-Fokusländern festgeschrieben werden, die die Umsetzung von Alternativen, wie beispielsweise dem vom BMZ unterstützten Konzept der Agrarökologie, erschweren?
Welche „Risikofelder“ und konkreten Risiken des „Leitfadens zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ des BMZ (https://www.bmz.de/resource/blob/78972/8b78a394bfd48113f858e102699b2a7c/leitfaden-menschenrechte-2013.pdf) hat die Bundesregierung bei den AGRA-Finanzierungen mit welchen Ergebnissen identifiziert und geprüft?
Was sind die bisherigen Ergebnisse des Dialogs zwischen Bundesregierung und AGRA zu
a) Wirkungsmonitoring,
b) agrarökologischen Ansätzen,
c) konkreten Verbesserungspotentialen?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Arbeit und das Wirken von AGRA einzuwirken, wenn sie innerhalb der PIATA-Initiative kein Stimmrecht besitzt?
Hat die Bundesregierung Einblick in die Zuwendungen und Ausgaben von AGRA?
Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, wofür die rund 500 Mio. Euro, die AGRA an Zuwendungen erhalten hat, und die nicht in Projekte in den 13 AGRA-Ländern geflossen sind, verwendet werden, und wenn ja, welche?
Existieren für die Bundesregierung Mindesterfolgskriterien und/oder rote Linien, bei deren Unter- oder Überschreitung sie AGRA die politische und finanzielle Unterstützung entziehen würde?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nicht, warum nicht?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung gemeinsame politische Stellungnahmen bzw. Publikationen mit AGRA veröffentlicht oder per Logo mitgezeichnet (bitte Stellungnahmen und Positionspapiere auflisten)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung AGRA-Veranstaltungen mit dem Logo des BMZ nach außen politisch unterstützt (bitte alle Veranstaltungen, auch diejenigen außerhalb der deutschen AGRA-Partnerländer Burkina Faso, Ghana und Nigeria aufzählen)?
Wie, und auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche AGRA-Stellungnahmen bzw. -Positionspapiere bzw. -Veranstaltungen mit dem BMZ-Logo politisch unterstützt werden?
a) Stellt die Bundesregierung dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte für einzelne Unterstützungen getrennt auflisten)?
b) Sind derzeit weitere solche Unterstützungen in Planung? Wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass auf der Facebook-Seite von AGRA regelmäßig Posts mit dem Logo des BMZ erscheinen?
a) Inwiefern ist dieses Vorgehen mit dem BMZ abgesprochen?
b) Auf welche Unterstützung durch das BMZ verweist die Nutzung des Logos bei den AGRA-Posts?
c) Auf welcher Grundlage entscheidet sich das BMZ dafür, Posts von AGRA auf dessen Facebook-Seite mit dem eigenen Logo zu unterstützen, oder dies nicht zu tun?
Hat sich die Bundesregierung einen Meinung über die potentielle Gefahr einer übermäßigen Beeinflussung des UN-Gipfels zu Ernährungssystemen im September 2021 in Richtung AGRA-Strategien durch die prominente Rolle von Agnes Kalibata (AGRA-Vorsitzende und UN-Sondergesandte des Gipfels) und Joachim von Braun (AGRA-Vorstandsmitglied und Leiter der Wissenschaftsgruppe des Gipfels) gebildet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?