Einstufung touristischer Gebiete in Ägypten als Corona-Hochinzidenzgebiet
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Axel Gehrke, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Auswärtige Amt stuft Ägypten derzeit (Stand: 11. Juni 2021, unverändert gültig seit 19. April 2021) als Hochinzidenzgebiet, also als Gebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko ein (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/aegyptensicherheit/212622#content_0). Daraus folgt, dass Reisen nach Ägypten nur sehr eingeschränkt möglich sind und – wie auch die Rückkehr in das Bundesgebiet – gewissen Einschränkungen unterliegen (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468). In den Jahren 2018 und 2019 flogen jeweils etwa 2 Millionen Menschen von Deutschland nach Ägypten (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/481545/umfrage/flugpassagiere-von-deutschland-nach-aegypten/). Durch die zahlreichen Einschränkungen waren es im Jahr 2020 nur noch ca. 450 000 (ebd.). Aus unterschiedlichen Gründen haben sich zahlreiche Menschen im letzten Jahr dagegen entschieden, aus touristischen Gründen nach Ägypten zu reisen.
Auf der Seite des Auswärtigen Amts wird mit dem folgenden Text die Beurteilung als Risikogebiet erörtert (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762): „Die Warnung vor nicht notwendigen und touristischen Reisen aufgrund von COVID-19 hängt stark mit der Einstufung eines Landes als Risikogebiet zusammen. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, kann eine Einstufung als Risikogebiet erfolgen und in der Folge auch eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Umgekehrt hängt die Aufhebung der Reisewarnung von einer Besserung der Infektionslage ab. Dabei kommt es nicht auf Momentaufnahmen an, sondern auf einen stabilen Trend in den Zahlen.“
Neben diesen Zahlen spielen bei der Einstufung auch weitere Kriterien eine Rolle. Hierzu gehören z. B. die „Art des Ausbruchs“ (ebd.; lokal begrenzt oder flächendeckend), die Testkapazitäten, die Anzahl der durchgeführten Tests pro Einwohner, die Rate der positiv Getesteten sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, etwa besondere Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc. (ebd.).
Zudem wird folgendermaßen die Bewertung als Hochinzidenzgebiet vorgenommen: „Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist“ (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Hierauf beziehen sich insbesondere die Fragen des Fragenkomplexes 6.
Laut Auswärtigen Amt sind die genannten Kriterien für die Einstufungen überdies nicht vollständig, denn „neben den Zahlen spielen bei der Einstufung auch weitere Kriterien eine Rolle“ (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762).
Einzelne Reisegebiete, auch außereuropäische, wurden zuletzt nicht mehr als Risikogebiete eingestuft, so etwa die Bahamas in der Karibik und Nordjylland im Norden Dänemarks, insbesondere aber auch die zu Spanien gehörenden Balearen (vgl. https://www.rnd.de/reise/mallorca-kein-risikogebiet-reisewarnung-aufgehoben-urlaub-ab-sonntag-ohne-quarantaene-moglich-YEPPZSPSRFFHBDFAQU4.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie stellen sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die aktuellen COVID-19-Daten für Ägypten dar (bitte nach 7-Tage-Inzidenz, Erstimpfungen gesamt, Zweitimpfungen gesamt, Impfquote der Erstimpfung, Impfquote vollständig, Intensivbettenbelegung, R-Wert, Todesfällen pro Woche, Testkapazitäten, durchgeführten Tests pro Einwohner und Woche, Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens aufschlüsseln)?
Ist die Einschätzung der Corona-Situation in Ägypten Gegenstand von Konsultationen der Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung beziehungsweise deren Behörden und diplomatischen Vertretungen, und wenn ja, inwiefern und welche Position wurde diesbezüglich von der ägyptischen Seite vorgetragen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die ägyptischen Behörden gesonderte Corona-Schutzmaßnahmen in touristischen Gebieten eingeführt haben, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Kenntnissen für ihre Maßnahmen mit Hinblick auf eine mögliche Streichung Ägyptens als Risikogebiet?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den in Ägypten getroffenen Maßnahmen im Vergleich zu den Maßnahmen anderer Länder, die zu einer Herausnahme aus der Liste der Risikogebiete geführt haben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welchem Zeitraum erwartet die Bundesregierung unter Würdigung aller Umstände (z. B. Corona-Situation sowie Eindämmungsmaßnahmen), dass sich die Lage bezüglich Ägypten bzw. einzelner Regionen Ägyptens derart verbessert, so dass die Einstufung als Risikogebiet aufgehoben werden kann?
Inwiefern dienen die nachfolgend angeführten Parameter bzw. Kriterien als Bewertungsgrundlage für die Einstufung als Risiko- bzw. Hochinzidenzgebiet:
a) Art des Ausbruchs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
b) Testkapazitäten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
c) Anzahl der durchgeführten Tests pro Einwohner (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
d) Rate der positiv Getesteten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
e) in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
(bitte nach den zugrunde liegenden rechtlichen, gesundheitlichen, sozialen oder sonstigen wissenschaftlichen Grundlagen der Kriterien aufschlüsseln)?
Wie lauten, mit Verweis auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Unvollständigkeit, die übrigen bzw. weiteren Kriterien, die einer Einstufung als Risiko- bzw. Hochinzidenzgebiet zugrunde liegen (bitte nach den zugrunde liegenden rechtlichen, gesundheitlichen, sozialen oder sonstigen wissenschaftlichen Grundlagen der Kriterien aufschlüsseln)?