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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtliche Situation in libyschen Detention Centers und die Rolle der libyschen Küstenwache in der EU-Migrationspolitik

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.07.2021

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3124629.06.2021

Menschenrechtliche Situation in libyschen Detention Centers und die Rolle der libyschen Küstenwache in der EU-Migrationspolitik

der Abgeordneten Michel Brandt, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 8. April 2021 wurden in dem überfüllten Detention Center Al-Mabani in Tripolis, Libyen, drei internierte geflüchtete Menschen durch willkürliche Schüsse in ihrer Zellen verletzt, einer von ihnen verstarb (https://www.msf.org/people-dead-and-injured-following-libya-detention-centre-shooting). Dieser Vorfall ist nur ein Beispiel für die anhaltende Gewalt in den libyschen Lagern, der migrierte und geflüchtete Menschen häufig über Monate ausgesetzt sind. In einem umfassenden Bericht thematisiert Amnesty International, dass sich die Gewalt unter anderem in „rechtswidrige[n] Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und andere[n] Misshandlungen, Vergewaltigungen, willkürliche[r] Inhaftierung sowie Zwangsarbeit und Ausbeutung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure“ ausdrückt (https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/libyen-menschen-auf-der-flucht-sind-gefangen-einer-spirale-der-gewalt). Auch der Bundesregierung ist die Situation geflüchteter Menschen in libyschen Detention Centers bekannt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. schrieb sie vergangenes Jahr, dass es in den Lagern zu „teils schweren Menschenrechtsverletzungen“ komme, die Situation sei „nach wie vor inakzeptabel“ (Bundestagsdrucksache 19/21518).

Menschen, die unter Lebensgefahr über das Mittelmeer zu entfliehen versuchen, werden häufig von der sogenannten libyschen Küstenwache – sie erfüllt nach Ansicht der Fragestellenden nicht die Anforderungen einer Küstenwache – abgefangen und zurück in die Detention Centers gebracht. Die Zahl der Betroffenen dieser sogenannten Pullbacks ist über die letzten beiden Jahre stark gestiegen: Während laut dem Europäischen Auswärtigen Dienst 2019 9 225 Menschen auf diese Weise an der Flucht nach Europa gehindert wurden, waren es 2020 schon 11 891 Menschen (https://www.statewatch.org/media/1964/eu-eeas-eubam-libya-strategic-review-eeas-2021-174.pdf) und in den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 laut Internationaler Organisation für Migration schon 10 154 (https://twitter.com/IOM_Libya/status/1399399858906275840) – sollte sich dieser Monatsdurchschnitt fortsetzen, könnten also im gesamten Jahr 2021 mehr als 20 000 Menschen betroffen sein. Dabei agiert die sogenannte libysche Küstenwache häufig äußerst brutal. Im Juli letzten Jahres etwa erschossen Mitglieder dieser „Küstenwache“ zwei geflüchtete Menschen und verletzten fünf weitere, als diese bei einem Pullback nahe der libyschen Stadt Khums zu entkommen versuchten (https://www.derstandard.de/story/2000119023146/libysche-kuestenwache-toetete-zwei-sudanesische-migranten). Wie gewalttätig und gefährlich die sogenannte libysche Küstenwache auch auf See vorgeht, zeigen Videoaufnahmen der Nichtregierungsorganisation Sea-Watch vom 30. April 2021. In diesen ist zu sehen, wie auf Menschen in einem instabilen und vollbesetzten Schlauchboot eingeschlagen wird (https://twitter.com/seawatchcrew/status/1388171409835401221). Auch gegenüber zivilen Seenotretterinnen und Seenotrettern trat die sogenannte libysche Küstenwache immer wieder sehr aggressiv auf, bei einer Konfrontation im Oktober 2019 fielen sogar Schüsse in Luft und Wasser (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/sea-eye-alan-kurdi-mittelmeer-lybische-einsatzkraefte-bedrohung). Dennoch ist die sogenannte libysche Küstenwache im Mittelmeerraum ein zentraler migrationspolitischer Kooperationspartner der EU. Seit der Malta-Erklärung von Anfang 2017 hat die EU die „Küstenwache“ aufgebaut und umfangreich finanziell wie organisatorisch und logistisch unterstützt. Fast 100 Mio. Euro aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika wurden dafür investiert (https://www.spiegel.de/ausland/libyen-europa-und-seine-handlanger-am-pranger-a-65ff0309-5b9c-4a07-98f0-bd3a474aa03f) – trotz massiver Kritik an Verstrickungen und Überschneidungen der europäischen Partner bei der sogenannten libyschen Küstenwache mit Milizen und Schmugglern (https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/toedliche-seenotrettung-100.html; https://www.theguardian.com/world/2014/aug/01/libya-people-smuggle-provide-service). Organisationen wie Alarm Phone kritisieren zudem seit geraumer Zeit immer wieder, dass die sogenannte libysche Küstenwache bei Seenotfällen häufig nicht oder nur schwer erreichbar ist (https://alarmphone.org/en/2021/04/22/coordinating-a-maritime-disaster-up-to-130-people-drown-off-libya/?post_type_release_type=post). Wie unzuverlässig die Strukturen sind, auf die sich die EU verlässt, zeigt auch eine neue Recherche der Zeitung „The Guardian“, in der aus Abhörprotokollen hervorgeht, dass Rettungen verschleppt wurden, weil die „Küstenwache“ angab einen „freien Tag“ zu haben (https://www.theguardian.com/world/2021/apr/16/wiretaps-migrant-boats-italy-libya-coastguard-mediterranean).

Neben der sogenannten libyschen Küstenwache ist die Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex ein wichtiger migrationspolitischer Akteur im Mittelmeer. Während Frontex-Exekutivdirektor Fabrice Leggeri wiederholt behauptete, dass Frontex nicht mit Libyen kooperiere, gibt er gleichzeitig zu, dass bei Seenotfällen Überwachungsdaten aus der Frontex-Luftraumüberwachung an alle Seenotleitstellen (MRCC/JRCC) übermittelt werden (https://twitter.com/Frontex/status/1389863194135568385) – so auch an die in Libyen, welche von der EU mit aufgebaut wurde (https://netzpolitik.org/2018/frontex-soll-vertrauliche-sicherheitsinformationen-an-libysche-kuestenwache-weitergeben/). Eine aufwändige Recherche von „Spiegel“, „Lighthouse Reports“, „Monitor“ und der französischen Zeitung „Libération“ legt jedoch nahe, dass die Zusammenarbeit von Frontex und der sogenannten Küstenwache deutlich weitergeht. Die Journalistinnen und Journalisten konnten im Jahr 2020 mindestens 20 Seenotfälle ausmachen, bei denen Frontex-Flugzeuge über Flüchtlingsbooten flogen, bevor wenig später die sogenannte libysche Küstenwache auftauchte – teilweise tief aus der maltesischen Such- und Rettungszone heraus. Dabei werden die Koordinaten der Boote und andere Überwachungsdaten offenbar von Frontex-Beamtinnen und Frontex-Beamten per Whatsapp-Nachrichten direkt an die Offiziere der sogenannten libyschen Küstenwache weitergegeben (https://www.spiegel.de/ausland/libyen-wie-frontex-hilft-fluechtlinge-in-folterknaeste-zurueckzuschleppen-a-e80e275d-0002-0001-0000-000177330683).

Die Migrationspolitik der EU ist nach Ansicht der Fragestellenden systematisch darauf ausgerichtet, Menschen mit Abschreckung, Lagern und Pushbacks an der Flucht nach Europa zu hindern. Im Zusammenhang mit solchen Pushbacks wurden Recherchen der Zeitung „The Guardian“ zufolge seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 mindestens 2 000 Menschen durch konkrete Handlungen oder auch Nichthandlungen bzw. dessen Ausbleiben dem Tod überlassen und getötet (https://www.theguardian.com/global-development/2021/may/05/revealed-2000-refugee-deaths-linked-to-eu-pushbacks). Unter Pushbacks wird das völkerrechtswidrigen Zurückdrängen schutzsuchender Menschen ohne Gewährung des Rechts auf Asylantragstellung verstanden. Die Bundesrepublik Deutschland spielt dabei auch migrationspolitisch eine zentrale Rolle, etwa durch die Aushandlung des sogenannten EU-Türkei-Deals 2016 (https://www.zeit.de/politik/ausland/2016-05/eu-tuerkei-abkommen-angela-merkel-fluechtlingspolitik). Auch die Bundesregierung hat sich vergangenes Jahr daran beteiligt, die Arbeit von Seenotrettungs- und Menschenrechtsorganisationen zu erschweren. Zwei Beispiele sind die Aufforderung zum Abbruch von Rettungsmissionen vergangenen April durch das Bundesministerium des Innern, für Abu und Heimat (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1135258.corona-und-fluechtlinge-lasst-sie-ertrinken.html) und die Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, durch gezielte Änderung gesetzlicher Verordnungen die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen zu erschweren (https://fragdenstaat.de/blog/2020/09/19/schiffssicherheitsverordnung-bmvi-scheuer/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Auswärtigen Amts, dass in Libyen von einem „erhöhte[n] Risiko terroristischer Anschläge insbesondere gegen staatliche Institutionen“ auszugehen ist (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/libyen-node/libyensicherheit/219624#content_1), hinausgehend auf die aktuelle Sicherheitslage in Libyen, das Risiko terroristischer Anschläge auf Detention Centers und die Entwicklung der Sicherheitslage seit Anfang vergangenen Jahres?

2

Kommt es nach Wissensstand der Bundesregierung aktuell weiterhin zu Gefechten und gewalttägigen Auseinandersetzungen in Libyen (bitte ausführen)?

3

Wie wirkt sich die Sicherheits- und Menschenrechtslage in Libyen auf die Situation von Migrantinnen und Migranten aus?

4

Inwiefern hat sich die Lage von Migrantinnen und Migranten in Libyen nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber dem Vorjahreszeitraum geändert?

5

Was ist der Bundesregierung über Formen und Ausmaß moderner Sklaverei und Zwangsarbeit (https://medium.com/%C3%A0laf%C3%AD%C3%A0/libya-a-modern-day-slave-trade-900501303688) in Libyen bekannt, und welche sind die am stärksten betroffenen Gruppen?

6

Inwiefern kommt und kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren zu Zwangsrekrutierung von Migrantinnen und Migranten (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/libyen-konfliktparteien-migranten-rekrutierung-buergerkrieg-internierungslager)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesundheitsversorgung in Libyen über das letzte Jahr entwickelt?

8

Wie ist nach Wissensstand der Bundesregierung in Libyen der Zugang geflüchteter und migrierter Menschen zum Gesundheitssystem?

9

Welche offiziellen und inoffiziellen Internierungslager (sogenannte Detention Centers) für geflüchtete und migrierte Menschen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchem Umfang betrieben (bitte nach Namen, Orten und Betreibern des Lagers sowie der Zahl der internierten Personen ausführen)?

10

Wie viele Menschen befinden sich nach Wissensstand der Bundesregierung aktuell in Detention Centers in Libyen?

11

Welche Veränderungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahr bezüglich des Lagersystems in Libyen?

12

Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle menschenrechtliche Situation in den libyschen Detention Centers, und auf welche Quellen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?

13

Inwiefern und in welchem Umfang kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Detention Centers zu Gewalt in Form von Folter, Misshandlung, Vergewaltigung und Tötungen?

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation in den Detention Centers hinsichtlich des Zugangs zu Trinkwasser und Ernährung (bitte ausführen)?

Wie viele Menschen starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den libyschen Detention Centers im vergangenen und laufenden Jahr an Hunger, Durst und den Folgen von Mangelernährung und Dehydrierung?

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation in den Detention Centers hinsichtlich der gesundheitlichen Situation (bitte ausführen)?

Wie viele Menschen starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den libyschen Detention Centers im vergangenen und laufenden Jahr infolge der gesundheitlichen Situation?

Wie ist die Situation in den Detention Centers hinsichtlich der Hygienebedingungen (bitte ausführen)?

14

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Zugang von UNHCR und IOM zu den Detention Centers (bitte ausführen)?

15

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Zugang von Nichtregierungsorganisationen zu den Detention Centers (bitte ausführen und auch benennen, welche Organisationen in welchem Umfang Zugang haben)?

16

Was ist der Bundesregierung über Orte bekannt, in denen geflüchtete Menschen von Schleusern festgehalten und temporär untergebracht werden?

17

Ist der Bundesregierung der Bericht „‚Between life and death‘: Refugees and Migrants trapped in Libya's cycle of abuse“ (https://www.amnesty.org/en/documents/mde19/3084/2020/en/) von Amnesty International bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die geschilderten eklatanten Missstände in Libyen aus menschenrechtlicher Perspektive?

18

Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel mit Menschen, die von der sogenannten libyschen Küstenwache beim Versuch der Flucht über das Mittelmeer abgefangen und zurückgebracht werden (sogenannte Pullbacks)?

19

Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel mit Menschen, die nach einem Pullback durch die sogenannte libysche Küstenwache aufgrund ihres Gesundheitszustands von IOM oder UNHCR versorgt werden?

20

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vergangenes Jahr von Libyen in eines der südlichen Nachbarländer abgeschoben?

21

Wie viele Menschen starben nach Kenntnis der Bundesregierung vergangenes Jahr im Zusammenhang mit Abschiebungen aus Libyen?

22

Wo genau und in welchem Räumlichkeiten befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das im Rahmen des Projekts SIBMMIL aufgebaute MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) Libyen?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Aufbaus eines MRCC in Libyen hinsichtlich der aktuellen Handlungsfähigkeit und Professionalität?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit der sogenannten libyschen Küstenwache bei Seenotfällen (etwa hinsichtlich Erreichbarkeit, Durchführung von Such- und Rettungsmissionen, Umgang mit aus Seenot geretteten Personen)?

25

Inwiefern kam es im vergangenen und laufenden Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung zu Gewalt durch Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache gegen Migrantinnen und Migranten?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der sogenannten libyschen Küstenwache mit der EU, den europäischen Seenotleitstellen, der Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) und anderen involvierten Akteuren?

27

Inwiefern wurden die Medienberichte (https://www.spiegel.de/consent-a-?targetUrl=https%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fausland%2Flibyen-wiefrontex-hilft-fluechtlinge-in-folterknaeste-zurueckzuschleppen-a-e80e275d-0002-0001-0000-000177330683) über direkten Datenaustausch von Angehörigen der sogenannten libyschen Küstenwache und Beamtinnen und Beamten von Frontex über Messengerdienste wie Whatsapp zu Seenotfällen im Verwaltungsrat von Frontex diskutiert, und mit welchem Ergebnis (bitte ausführen)?

28

Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung in den jeweiligen Such- und Rettungszonen der Staaten Italien und Malta für die Bergung von Seenotleidenden zuständig, und wie beurteilt die Bundesregierung das Agieren der sogenannten libyschen Küstenwache in der maltesischen Rettungszone im vergangenen Jahr?

29

Welche zukünftige finanzielle, logistische und organisatorische Unterstützung der sogenannten libyschen Küstenwache durch die EU oder einzelne Mitgliedstaaten ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die nächsten Jahre vorgesehen?

30

Inwiefern sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige von kriegerischen Milizen, Menschenhändler, Schmuggler und anderweitig kriminell Agierende in Organen der sogenannten libyschen Küstenwache involviert und beschäftigt?

31

Gibt es für die Bundesregierung eine rote Linie, bei der die Zusammenarbeit und die Unterstützung der sogenannten libyschen Küstenwache beendet werden müsste, und wenn ja, wie ist diese definiert?

Berlin, den 10. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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