Lage der Teilzeitbeschäftigung in Deutschland und betriebliche Umsetzung der sogenannten Brückenteilzeit
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Jutta Krellmann, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2019 haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zu der ursprünglichen Stundenzahl zurückzukehren. Allerdings soll dieses Recht auf „Brückenteilzeit“ nur Beschäftigten uneingeschränkt möglich sein, die in Betrieben ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten.
Gleichzeitig weisen aktuelle Studien (Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Unter- und Überbeschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt) darauf hin, dass noch immer viele Teilzeitbeschäftigte ihren Wunsch nach Erhöhung ihrer Arbeitszeit nicht verwirklichen können. Im laufenden Arbeitsverhältnis sind nach Einschätzung der Fragenden Teilzeitbeschäftigte in verschiedenen Aspekten gegenüber ihren vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen benachteiligt.
Wir befragen deswegen die Bundesregierung zur Lage der Teilzeitbeschäftigung und Deutschland und zur betrieblichen Umsetzung der „Brückenteilzeit“:
Fragen27
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Bundesländern seit 2005 entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland und die einzelnen Bundesländer machen; bitte nach kurzer Teilzeit unter 20 Wochenstunden, und Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden differenzieren)?
Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Betrieben mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten (bitte die absoluten Zahlen darstellen als auch die Anteile an allen Beschäftigten; bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Bundesländern, Geschlecht und Vollzeit bzw. Teilzeit differenzieren)?
Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ zur Anzahl aller Betriebe eine Betriebsgröße von 0 bis 45, 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten, und wie hoch ist in jeder dieser Betriebsgrößeneinheiten der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Bundesländern und nach Geschlecht differenzieren)?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Branchen mit der höchsten Zahl von Teilzeitbeschäftigten sowie mit den höchsten Anteilen von Teilzeitbeschäftigten (bitte auch nach Bund bzw. Ost bzw. West differenzieren)?
In wie vielen der Betriebe mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten gibt es einen Betriebsrat?
a) Wie groß ist der Anteil von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung unter Betriebsratsmitgliedern?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbreitung von marginaler Teilzeit (unter 15 Stunden pro Woche) und atypischer Beschäftigung (Teilzeit von bis zu 20 Stunden pro Woche) in Unternehmen mit und Unternehmen ohne Betriebsrat?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung der Betriebe mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche und die gewünschte Arbeitszeit (durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche) von erwerbstätigen Frauen und Männern im Zeitverlauf von 2018 bis 2021 entwickelt (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Geschlecht, Teilzeit und Vollzeit differenzieren)?
Aus welchen Gründen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen Teilzeitarbeitsplätze im Gegensatz zu Vollzeitarbeitsplätzen an (bitte nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße gesondert beantworten)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die ihre Wochenarbeitszeit temporär oder dauerhaft anpassen möchten (bitte gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig und für die Jahre 2018 bis 2021 getrennt ausweisen)?
a) Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Einführung von der sogenannten Brückenteilzeit in § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Gebrauch gemacht (bitte gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und für die Jahre 2019 bis 2021 getrennt ausweisen)?
b) b)Wie häufig haben nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitgeber mit Verweis auf die Ausnahmeregel in § 9a Absatz 2 TzBfG oder dem Hinweis auf entgegenstehende betriebliche Gründe aus § 8 Absatz 4 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt (bitte gesondert nach Geschlecht, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße und für die Jahre 2019 bis 2021 getrennt ausweisen)?
c) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation im Vergleich zur Lage vor Inkrafttreten der Brückenteilzeit verändert, während der Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits einvernehmlich eine befristete Reduzierung der der Arbeitszeit vereinbaren konnten (bitte nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße gesondert darstellen)?
d) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Brückenteilzeit, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung auf Betriebe ab 45 bzw. ab 200 Beschäftigten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote in Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Ländern (bitte nach Höhe der Teilzeitquote ordnen)?
Wie viele Mütter und wie viele Väter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ in Teilzeit (bitte differenzieren nach Anzahl der Kinder, nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Bundesländern zuzuordnen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren der Niedriglohnanteil von Teilzeitbeschäftigten entwickelt, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte für jedes Jahr, für das entsprechende Zahlen vorliegen, diese angeben; bitte nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von Teilzeitbeschäftigten und wie der von Vollzeitbeschäftigten entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln den Bruttomonatsverdienst und die Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr darstellen und Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland und die einzelnen Bundesländer machen)?
Wie viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten absolut und prozentual nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Bruttomonatslohn der unterhalb des Medianlohns liegt, und wie stellen sich die Werte im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur von Teilzeitbeschäftigten dar, und wie ist sie im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Geschlecht, Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldeten Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Teilzeitstellen (bitte sowohl absolute als auch relative Werte angeben, bitte die Daten für die vergangenen 20 Jahre ausweisen und bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte nach Vollzeit und Teilzeit sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren; bitte absolute und relative Werte ausweisen; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Mittel, die für aufstockende Leistungen für erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Beziehende monatlich bzw. jährlich aufgewendet werden (bitte nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Geschlecht und Alter differenzieren; bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben)?
Welche Qualifikationsniveaus haben Teilzeitbeschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie stellt sich das Qualifikationsniveau im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar, und wie haben sich die jeweiligen Qualifikationsniveaus seit 2005 verändert (bitte jeweils die absoluten Zahlen und relativen zur Gesamtzahl der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten mit Angaben der jeweiligen Einsatzbranche angeben)?
Wie häufig und in welchem Umfang nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Teilzeitbeschäftigte an Weiterbildungsmaßnahmen teil, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West differenzieren)?
Auf welchen Tätigkeitsniveaus werden Teilzeitbeschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wie stellen sich die Tätigkeitsniveaus im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die relativen Werte bezogen zur Gesamtzahl der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten mit Angaben der jeweiligen Einsatzbranche bzw. Tätigkeitsbereiche ausweisen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Bruttostundenentgelt und das monatliche Bruttoentgelt in den unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus in Teilzeit, und wie hoch sind diese im Vergleich dazu bei entsprechenden Tätigkeiten von Vollzeitbeschäftigten?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 die Zahl der Teilzeitbeschäftigten entwickelt, die als Hauptgrund für diese Beschäftigungsform angeben, dass sie keine Vollzeittätigkeit gefunden haben, oder die gerne mehr Stunden arbeiten würden (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen und sowohl ins Verhältnis zu allen Teilzeitbeschäftigten als auch den Beschäftigten insgesamt setzen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost bzw. West sowie Bundesländern differenzieren)?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in Stunden pro Jahr absolut und prozentual auf Teilzeitarbeitsverhältnisse und auf Vollzeitarbeitsverhältnisse, und wie haben sich die jeweiligen Werte seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte auch nach Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Vollzeitbeschäftigte und wie viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten absolut und relativ nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils – regelmäßig am Wochenende, – regelmäßig an Sonn- und Feiertagen, – regelmäßig am Abend (18 bis 23 Uhr) oder in der Nacht (23 bis 6 Uhr) – in Schichtarbeit (bitte die jüngst verfügbaren Daten sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Geschlecht differenzieren)?
Wie häufig übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte Führungsaufgaben und Personalverantwortung (bitte die jüngst verfügbaren Daten sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Bund bzw. Ost bzw. West sowie nach Geschlecht differenzieren)?
Wie oft klagen nach Kenntnis der Bundesregierung Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte über psychisch belastende Arbeitsbedingungen wie starken Termin- und Leistungsdruck, verschiedenartige Arbeiten gleichzeitig betreuen, die vorgegebene Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht schaffen können und Arbeit an der Grenze der Leistungsfähigkeit?