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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pflegevorsorgefonds

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.07.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3136206.07.2021

Pflegevorsorgefonds

der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Otto Fricke, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Pflegevorsorgefonds wurde 2015 mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz neu geschaffen. Als Zweck des Vorsorgefonds wurde in § 132 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die langfristige Stabilisierung der Beitragsentwicklung in der sozialen Pflegeversicherung festgeschrieben. In der Begründung zu § 132 SGB XI im Ersten Pflegestärkungsgesetz hieß es dazu: „Mit der Bildung des Sondervermögens in der sozialen Pflegeversicherung soll die Finanzierung der aufgrund der demografischen Entwicklung im Zeitverlauf deutlich steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt und so auch der Gefahr einer Beschränkung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung begegnet werden. Der gewählte Ansparzeitraum von 20 Jahren ergibt sich daraus, dass die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 mit 1,24 Millionen bis 1,36 Millionen Menschen deutlich stärker besetzt sind als die davor und danach liegenden Jahrgänge. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr, nach dem die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein, deutlich ansteigt. Etwa 20 Jahre später ist ein größerer Teil dieses Personenkreises bereits verstorben und die erheblich schwächer besetzten Jahrgänge nach 1967 rücken in das Pflegealter vor. Dementsprechend ist in diesem Zeitraum eine besonders hohe Zahl von Pflegebedürftigen zu versorgen. Dadurch steigt die Notwendigkeit von Beitragssatzanpassungen. Das Sondervermögen darf nach Abschluss der Ansparphase ausschließlich zweckgebunden zur Stabilisierung des aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigenden Beitragssatzes verwendet werden. Eine andere Verwendung der Mittel des Sondervermögens ist gesetzlich ausgeschlossen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1798).

Auf Bundestagsdrucksache 19/18453 beschreibt die Bundesregierung die Zusammensetzung des Pflegevorsorgefonds zum Stichtag 31. Dezember 2019.

Das Portfolio wurde folgendermaßen beziffert:

  • Rententeilportfolio ca. 5,7 Mrd. Euro
  • Staatsanleihen ca. 775 Mio. Euro
  • Anleihen von Bundesländern ca. 1,48 Mrd. Euro
  • Anleihen von Förderbanken/Institutionen mit öff. Auftrag ca. 1,07 Mrd. Euro
  • Supranationals ca. 814 Mio. Euro
  • Gedeckte Schuldverschreibungen ca. 1,59 Mrd. Euro
  • Aktienteilportfolio ca. 1,45 Mrd. Euro
  • Kasse 0,67 Mio. Euro

Nach § 134 Absatz 2 SGB XI gilt für die Anlage des Vermögens aus dem Pflegevorsorgefonds die Anlagerichtlinie Sondervermögen. Der Anteil des Aktienteilportfolios im Pflegevorsorgefonds beträgt zum Stichtag knapp über 20 Prozent. Obwohl es Kursschwankungen an den Börsen gibt, aufgrund der Corona-Krise ist der DAX zwischen den Stichtagen 14. Februar 2020 und 20. März 2020 beispielsweise kurzzeitig um mehr als ein Drittel eingebrochen, sind Aktien eine wichtige Wertanlage. Seit 2015 haben sich die wichtigen Leitindizes stark positiv entwickelt. Der DAX stieg beispielsweise seit 2015 von ca. 9 700 Punkten auf ca. 15 700 im Juni 2021 (https://www.boerse-online.de/aktien/indizes).

Auf Bundestagsdrucksache 19/2419 erklärt die Bundesregierung auf Nachfrage der Abgeordneten Pia Zimmermann der Fraktion DIE LINKE., dass der Pflegevorsorgefonds in den Jahren 2015 bis 2017 jedoch geringfügige Negativzinsen zahlen musste. Auf Bundestagsdrucksache 19/15716 erklärt die Bundesregierung auf Nachfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen, dass die Rendite des Gesamtportfolios zum 30. September 2019 seit Auflage des Fonds annualisiert 2,9 Prozent beträgt.

Vor kurzem entbrannte eine politische Diskussion darum, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen, um das Geld daraus unverzüglich zu nutzen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/baerbock-will-den-pflegevorsorgefonds-pluendern-17319711.html).

Laut § 133 SGB XI werden seit dem 1. Januar 2020 dem Bundesversicherungsamt bezüglich der Vertretung des Sondervermögens in gerichtlichen Verfahren entstehende Kosten aus Mitteln des Pflegevorsorgefonds getragen. Nach § 134 SGB XI ist die Deutsche Bundesbank für die Verwaltung des Fonds zuständig, ihr werden keine Kosten erstattet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Finanzbestand im Pflegevorsorgefonds, und wie hoch ist die Rendite des Fonds im jeweiligen Berichtsjahr seit 2015 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rendite des Fonds aufgeteilt auf die jeweiligen Instrumentengattungen (Aufteilung des Portfolios wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/18453) zwischen 2015 und 2020 (bitte jährlich und nach Instrumentengattung aufschlüsseln)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert der Instrumentengattung „Aktienportfolio“ im Pflegevorsorgefonds in der Zeit zwischen den Stichtagen 14. Februar 2020 und 20. März 2020 entwickelt, und wie wurde innerhalb des Aktienportfolios auf den Kursrückgang an den Börsen reagiert?

4

Welche genauen Wertanlagen liegen derzeit in den jeweiligen Bestandteilen des Pflegevorsorgefonds (bitte jeweilige genau beschriebene Wertanlage mit jeweiligem Wert beziffern)?

a) Wie ist das Rententeilportfolio ausgestaltet?

b) Welche Staatsanleihen werden gehalten?

c) Welche Anleihen von Bundesländern werden gehalten?

d) Welche Anleihen von Förderbanken bzw. Institutionen mit öffentlichem Auftrag werden gehalten?

e) Welche Supranationals werden gehalten?

f) Welche gedeckten Schuldverschreibungen werden gehalten?

g) Wie ist das Aktienteilportfolio genau ausgestaltet, welche Aktien bzw. Indizes oder Ähnliches werden gehalten?

5

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Anlagestrategie des Pflegevorsorgefonds angesichts der jüngsten Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Hat sich die Bundesregierung insbesondere eine Meinung dazu gebildet, ob die Anlage der Mittel aus dem Pflegevorsorgefonds nach der Anlagerichtlinie Sondervermögen im Sinne des § 134 Absatz 2 SGB XI die beste Form der Kapitalanlage ist?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Wie häufig wird das Portfolio im Fonds umgeschichtet, und nach welchen Kriterien erfolgt die Umschichtung?

7

In welcher Höhe entstanden dem Pflegevorsorgefonds nach Kenntnis der Bundesregierung Negativzinsen, wie begründen sich diese Negativzinsen, und an wen wurden die Negativzinsen gezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Hat die Bundesregierung den Vorschlag, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen, um das Geld daraus unverzüglich zu nutzen, insbesondere mit Hinblick auf die Höhe der zu erwartenden Beitragssätze der Sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2034 bei voraussichtlicher Leistungsausweitung der Sozialen Pflegeversicherung in der Gegenwart, die bis 2034 und darüber hinaus Bestand haben werden, bewertet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller im Hinblick auf eine Leistungsbeschränkung in der Sozialen Pflegeversicherung ab den Jahren 2035, wenn der Pflegevorsorgefonds aufgelöst werden soll, aber die Beiträge nahezu konstant gehalten werden sollen?

10

Wie hoch waren die bisherigen Mittel, die aus dem Pflegevorsorgefonds an das Bundesversicherungsamt bezüglich der Vertretung des Sondervermögens in gerichtlichen Verfahren erstattet wurden?

11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die der Deutschen Bundesbank bei der Verwaltung des Pflegevorsorgefonds entstehen?

12

Sind Externe (Personen bzw. Unternehmen außerhalb der Deutschen Bundesbank) an der Verwaltung des Pflegevorsorgefonds beteiligt, wenn ja, wer, aus welchen Gründen, und wie hoch sind die Kosten, die der Deutschen Bundesbank daraus entstehen?

Berlin, den 23. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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