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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz und Verbleib von Investitions- und Fördermitteln durch das Strukturstärkungsgesetz Kohle (StStG) sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland auf die Wirtschafts- und Infrastruktur der betroffenen Gebiete

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

19.07.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3136806.07.2021

Einsatz und Verbleib von Investitions- und Fördermitteln durch das Strukturstärkungsgesetz Kohle (StStG) sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland auf die Wirtschafts- und Infrastruktur der betroffenen Gebiete

der Abgeordneten Tino Chrupalla, Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung durch das sogenannte Kohleausstiegsgesetz führt nach Ansicht der Fragesteller zu einem massiven Strukturbruch in der gewachsenen Wirtschaftsstruktur der betroffenen Kohleregionen.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohle (StStG) sowie der „öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ äußern sich zu den Investitions- und Fördermitteln, die vom Bund bereitgestellt werden und regeln diese.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welcher Höhe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den jeweiligen Gemeinden und Gemeindeverbänden Mittel aus dem in § 1 Absatz 1 StStG festgelegten Fördervolumen zu (bitte nach Gemeinden und Gemeindeverbänden und den zuständigen Betrag aufschlüsseln)?

2

Wie viele Finanzhilfen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den 5,5 Mrd. Euro des aktuellen Förderzeitraumes gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 StStG an die Fördergebiete gezahlt worden (bitte nach Fördergebieten und Fördervolumen aufschlüsseln)?

3

Welche Investitionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 6 Absatz 2 StStG bereits gefördert (bitte nach Fördergebieten, Projekten, Förderzeitraum und jeweiligem Fördervolumen aufschlüsseln)?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung gemäß § 7 Absatz 1 StStG geregelt, sofern Gemeinden oder Gemeindeverbände die mindestens 10 Prozent Finanzierungsanteil am Gesamtvolumen nicht aufbringen können?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Kriterien, nach denen die Länder gemäß § 7 Absatz 3 StStG die Auswahl der Investitionsvorhaben vornehmen, und wenn ja, welche sind diese (bitte aufschlüsseln)?

6

Gehen die Kriterien für Investitionen über die in § 4 Absatz 2 Bund-Länder-Vereinbarung bzw. StStG erwähnten Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung hinaus, und wenn ja, welche weiteren Kriterien sind dies (bitte gegebenenfalls nach Bundesland aufschlüsseln)?

7

Welche weiteren Kompetenzen hat der Bund in Bezug auf die Mittel, abgesehen von ihrer Bereitstellung und von seiner Prüffunktion mittels der Auskünfte durch die Länder gemäß § 8 StStG?

8

Wie viele Übersichten gemäß § 8 StStG hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten, und sind diese für den Deutschen Bundestag einsehbar?

9

Wie viele Mittel des Bundesförderprogrammes sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 15 Absatz 1 und 2 StStG bisher projektbezogen abgerufen worden (bitte nach Projekten und Zeitraum aufschlüsseln)?

10

Sind Mittel, die gemäß § 15 StStG für das Bundesförderprogramm eingeplant sind, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von den Empfängern abgerufen worden, und wenn ja, aus welchen Gründen ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt?

Berlin, den 2. Juli 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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