Bundeskriminalamt-Drohne zur Bekämpfung von „Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen des EU-Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) hat das Bundeskriminalamt (BKA) rund 0,5 Mio. Euro für ein Projekt „KOK-Prozess 2.0“ zur Bekämpfung von „Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger“ mithilfe einer Drohne erhalten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/26440; vgl. auch Übersicht über die geförderten Projekte im Rahmen des Inneren Sicherheitsfonds (ISF Sicherheit) in der Förderperiode 2014 bis 2020, unter: Innerersicherheitsfonds – Begünstigtenverzeichnis). Wie der Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 2. Februar 2021 mitteilte, soll die Drohne „schwerpunktmäßig“ im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) zum Einsatz kommen. Das EU-Vorhaben sollte demnach am 1. Dezember 2019 beginnen, planmäßiges Ende war der 30. April 2021.
Auf eine Informationsfreiheitsanfrage beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen gab dieses am 30. März 2021 zur Antwort, dass keine Informationen zu dem Projekt vorliegen (https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-drohne-gegen-sozialleistungsbetrug). Auch sei unbekannt, ob und welche Polizeibehörden des Landes daran beteiligt seien. Empfohlen wurde deshalb, eine entsprechende Auskunft von der Bundesregierung zu erbitten.
In einer parlamentarischen Anfrage wurde das BMI anschließend um Details gebeten. Außerdem sollte das Bundesministerium mitteilen, wie das im Titel der Maßnahme beschriebene Ziel (Bekämpfung von „Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger“) nach seiner Kenntnis mit der Drohne umgesetzt wird. Laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings liegen der Bundesregierung „im Sinne der Fragestellung dazu keine weiteren aktuellen Erkenntnisse vor“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Ingrid Remmers auf Bundestagsdrucksache 19/28936).
Dies wird von den Fragestellerinnen und Fragestellern angezweifelt. Das BKA hat die Mittel für das Projekt bei der EU beantragt und bekam diese gewährt, insofern müssen etwa das Ziel und die Ergebnisse des Einsatzes bekannt sein. Das BMI kennt mit der vagen Angabe „Nordrhein-Westfalen“ auch den Einsatzort.
Auf nochmalige Nachfrage erklärte der Staatssekretär im BMI Hans-Georg Engelke am 6. Mai 2021 anderslautend als die dortige Landesregierung, dass das BKA die Drohne „für den Projektteilnehmer Nordrhein-Westfalen“ beschafft habe (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/29651).
Weiter erklärte der Staatssekretär, der Bundesregierung lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ zu Details des Einsatzes vor. Gleichzeitig sei die Bundesregierung jedoch „nach sorgfältiger Abwägung“ zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte „aus Gründen des Staatswohls“ nicht erfolgen können. Wären „Bauformen, Baugröße und Aussehen“ der Drohne bekannt, könnte dies „Gegenmaßnahmen zur Detektion“ auslösen. So würde „mittelbar auch (…) die (geplante) technische Ausstattung und das Know-How des Bundeskriminalamtes und der Polizeien der Länder“ bekannt.
Es ist jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weder glaubhaft, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Drohneneinsätze vorliegen, wo es sich doch um ein KOK-Projekt handelt, das BKA die Mittel beim ISF beantragt und die Drohne beschafft hat. Noch ist das Staatswohl vorliegend ein Grund, die parlamentarischen Fragen nicht zu beantworten. Zudem sei daran erinnert, dass das Staatswohl nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist. In der Regel kommt eine Berufung auf das Staatswohl nicht in Betracht, weil der Deutsche Bundestag wirksam Vorkehrung gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen getroffen hat (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11 15/83, BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2009 – 2 BvE 3/07).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welchen Zweck und welchen Inhalt hat die OK-Bekämpfungskonzeption der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zolls?
Wie läuft der gemeinsame Schwerpunktsetzungsprozess der Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) ab?
Beteiligen sich immer alle Bundesländer?
Welche Aufgabe hat die im BKA dazu eingesetzte Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KOST-OK)?
Worum handelt es sich bei dem Projekt „KOK-Prozess 2.0“, wer führt dieses durch, und wer ist daran beteiligt?
Wann begann und endet das Projekt?
Welche Teilprojekte sind dem „KOK-Prozess 2.0“ zugeordnet, und wer leitet diese?
Wie werden die Teilprojekte errichtet?
Inwiefern wird dies dokumentiert?
Welches Bundesland hat das Thema „Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger“ mit welcher Begründung als Schwerpunkt gemeldet?
Welche Vorschläge für eine koordinierte, arbeitsteilige und gemeinsame Bekämpfung in Bund und Ländern hat das BKA daraufhin gemacht, und inwiefern waren alle Bundesländer damit einverstanden?
Inwiefern finden dazu eine Kommunikation und Koordination innerhalb der Länder sowie zwischen den Ländern und dem Bund statt?
In welchen Bundesländern wurde bzw. wird der „KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt ‚Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger (UNION)‘“ durchgeführt?
Wer leitet das Teilprojekt, und welche Behörden waren bzw. sind daran beteiligt?
Wann begann und endet das Teilprojekt?
Welche Zielsetzung wird damit verfolgt, und welche Maßnahmen beinhaltet es neben dem Drohneneinsatz?
Welche taktischen Einsatzszenarien werden erprobt?
Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wurden im Rahmen des Teilprojekts eingeleitet, mit welchem Ergebnis, und wie viele Personen sind davon betroffen?
Auf welchen Projektaufruf hat das BKA den Projektantrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem ISF für das Projekt „KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt ‚Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger (UNION)‘“ gestellt, für das im Jahr 2019 502 956,80 Euro bewilligt wurden?
Wie lautete die detaillierte Projektbeschreibung (bitte anfügen)?
Gibt es Vorgaben im Zuwendungsbescheid, wofür die Zuwendung innerhalb des Teilprojekts ausgegeben werden darf bzw. welche Ausgaben förderfähig sind?
Wofür wurden die bewilligten ISF-Mittel bisher im Einzelnen ausgegeben?
Hat das BKA als Begünstigter Partnerschaftsverträge mit Nordrhein-Westfalen und ggf. anderen Projektteilnehmern geschlossen?
Wenn ja, was sehen diese vor (bitte anfügen)?
Wenn nein, warum nicht, und welche Regelungen wurden stattdessen getroffen?
Wer ist Hersteller der Drohne, um welches Produkt handelt es sich, und mit welcher Firma wurde der Vertrag zu deren Beschaffung geschlossen?
Wo wurde die Beschaffung zuvor ausgeschrieben, bzw. aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
Was hat die Drohne gekostet?
Ist das BKA Eigentümer der Drohne?
Wie stellt das BKA dem Projektteilnehmer NRW die Drohne im rechtlichen Sinne zur Verfügung, welchen Behörden oder Stellen konkret, und unter welchen Bedingungen?
Inwiefern wird die Drohne auch anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt, welchen Behörden oder Stellen konkret, und unter welchen Bedingungen?
An welchen Orten wird die Drohne eingesetzt (bitte kategorial als auch konkret angeben)?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Drohneneinsätze?
Welche Tatbestände aus dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht (auch fachgesetzlich geregelte) sollen mit einem Drohneneinsatz wie dem erprobten aufgeklärt werden können?
Welche Einsatzregeln liegen den Drohnenflügen zugrunde, und inwiefern werden diese mit der Flugsicherung abgestimmt?
Welche Auflagen für den Datenschutz müssen dabei eingehalten werden?
Inwiefern wurden Datenschutzbehörden beteiligt?
Welche Berichte werden nach Ende des Projekts erstellt, und an wen werden diese versandt?
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Landesregierung in NRW als Projektteilnehmer des „KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt ‚Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger (UNION)‘“ darüber gar keine Kenntnis hat, und wie bewertet sie diesbezüglich das Erreichen des Projektziels?
Was ist mit der Drohne nach Ende des „KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt ‚Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger (UNION)‘“ geplant, wo wird diese gelagert und verwendet?
Wer darf die beschaffte Drohne dann für welche Zwecke nutzen?