BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bestellung und Verwendung von Beatmungsgeräten während der COVID-19 Pandemie 2

Nachfrage zu BT-Drs 19/21807<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

19.07.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3132802.07.2021

Bestellung und Verwendung von Beatmungsgeräten während der COVID-19-Pandemie

der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zur akuten Linderung der Materialengpässe zu Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 vergab das Bundesministerium für Gesundheit u. a. Aufträge zur Lieferung von über 20 000 Beatmungsgeräten. Bereits gestellte Anfragen der Fragsteller an die Bundesregierung belegten u. a., dass die in Deutschland verteilten Beatmungsgeräte durch die Länder finanziert wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/19924) und von den ursprünglich 20 000 bestellten Geräten Tranchen entweder abbestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21807), in die „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ überstellt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/20769) oder als humanitäre Hilfe an die Weltgesundheitsorganisation und an Drittstaaten abgegeben werden (ebd.).

Seit der Beantwortung der o. g. Anfragen hat sich die gesundheitliche Lage dynamisch weiterentwickelt. Zahlreiche Teilaspekte, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21807 mit Verweis auf noch laufende Verhandlungen nicht beantworten konnte, sollten aus Sicht der Fragesteller mittlerweile feststellbar sein. Es scheint den Fragestellern daher geboten, die entsprechenden Fragen erneut zu stellen sowie zu ergänzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Mit wie vielen und welchen Firmen schloss die Bundesregierung Verträge über jeweils wie viele Beatmungsgeräte?

2

Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Firmen haben jeweils wie viele Geräte ausgeliefert, und welche monatlichen Soll-Zahlen hat die Bundesregierung mit den jeweiligen Herstellern in Lieferplänen vereinbart (bitte jeweils nach Monat und Lieferant aufschlüsseln; sollte aus schützenswerten Interessen Dritter eine offene Antwort nicht möglich sein, bitten die Fragesteller um anonymisierte Angabe der Firmen analog der Bezifferung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21807)?

3

Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Beatmungsgeräte wurden jeweils pro Monat ausgeliefert, und wie viele Beatmungsgeräte muss die Bundesregierung noch abnehmen?

4

Welche Bundesländer haben jeweils wie viele Beatmungsgeräte von der Bundesregierung erhalten?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, wo die in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Geräte innerhalb der Bundesländer jeweils eingesetzt bzw. verbracht wurden?

Falls ja, bitte aufführen, falls nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Geräte das jeweilige Bundesland wieder verlassen haben?

6

Mit welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Firmen hat die Bundesregierung reduzierte Lieferverträge vereinbart (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/20769), und um wie viele Geräte wurden die ursprünglichen Verträge jeweils reduziert?

7

Hat die Bundesregierung finanzielle, anderweitige Zusagen oder Vertragsstrafen geleistet, die durch die entsprechende Reduzierung der ursprünglichen Bestellung einhergingen?

Falls ja, welche Zusagen konkret, bzw. wie hoch waren die Kompensationszahlungen?

8

Bei wie vielen Geräten welcher Hersteller wurden die Funktionalität oder die technische Ausstattung der Geräte im Rahmen der Reduzierung der ursprünglichen Bestellung modifiziert (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/21807), und wem wurden diese modifizierten Geräte nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung gestellt?

9

Wie hoch sind die Gesamtausgaben für die in der Antwort zu Frage 1 abgefragten Beatmungsgeräte inklusive etwaiger Mehr- oder Minderkosten der Bundesregierung, die in den Antworten zu den Fragen 6 und 7 dargelegt worden sind?

10

Wie viele der in der Antwort zu Frage 3 genannten Geräte werden laut aktueller Planung für die „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ oder die europäische Reserve RescEU jeweils vorgemerkt (bitte nach bereits an die Bunderegierung gelieferten bzw. noch ausstehenden Geräten unterteilen)?

11

Nach welchen Kriterien werden die in der Antwort zu Frage 10 genannten Geräte wo gelagert (bitte jeweils Lagerstätte und Anzahl darin gelagerter Geräte auflisten)?

12

Plant die Bundesregierung, zusätzliche Beatmungsgeräte für die in Frage 10 genannten Reserven zu beschaffen?

Falls ja, wie viele, in welchem Zeithorizont, und zu welchen Kosten?

13

Wie viele der in der Antwort zu Frage 3 genannten Geräte werden laut aktueller Planung für die Humanitäre Hilfe bereitgestellt bzw. vorgemerkt, und an welche Drittstaaten oder internationalen Organisationen werden diese ausgeliefert (bitte nach invasiven, nichtinvasiven sowie Notfall- bzw. mobilen Respiratoren aufschlüsseln und jeweils konkrete Empfänger und Stückzahlen nennen)?

14

Gab es einen haushalterischen Ausgleich für das Kapitel 1503, Titel 684 03 für Beatmungsgeräte, die entsprechend der Antworten zu Frage 10 oder 13 verwendet wurden?

Falls ja, aus welchem Titel, und in jeweils welcher Höhe?

Berlin, den 23. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen