Bewertung und Betrachtung von mutmaßlich „abgekühlten“ Mitgliedern extrem rechter und rechtsterroristischer Gruppen
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Infolge einer aufwendigen Durchsuchungsaktion von Zoll und Bundespolizei am 14. Januar 2021 in Berge (Brandenburg) wurde bekannt, dass bei dem dort lebenden, beschuldigten Familienvater nicht nur Schusswaffen und Teile von Kriegswaffen sondern auch 6 000 Schuss Munition und Granaten aufgefunden und sichergestellt wurden (https://www.maz-online.de/Brandenburg/Razzia-in-Berge-Familienvater-Martin-L.-hat-rechtsextremen-Hintergrund2). Zugleich wurde bekannt, dass der Beschuldigte bereits in den 1990er Jahren als mutmaßliches Mitglied einer rechtsterroristischen Gruppe, der Wehrsportgruppe Ulrich, angehört haben soll und deshalb neben anderen Mitgliedern im Zentrum eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung stand (https://www.rnd.de/politik/waffenfund-auf-hofen-familienvater-gehort-einst-rechtsextremer-wehrsportgruppe-an-DRZAI4B6CRFMTC6MBBEUS45FTM.html).
Dies ist kein Einzelfall, denn immer wieder tauchen im Zusammenhang mit Ermittlungsmaßnahmen und Waffenfunden in der extremen Rechten Personen auf, die bereits mit Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften, als Mitglieder extrem rechter Parteien oder Gruppen bzw. teils sogar wegen terroristischer Aktivitäten aufgefallen sind.
So mussten allein die hessischen Behörden nach dem Mord an Walter Lübcke in einer ersten Zwischenbilanz der Sondereinheit „Biarex“ (Bearbeitung integrierter bzw. abgekühlter Rechtsextremisten) im Januar 2020 einräumen, mehr als 20 aktive Rechtsextremisten neben dem Lübcke-Mörder Stephan Ernst und seinem mutmaßlichen Helfer Markus H. fälschlich als „abgekühlt“ eingestuft zu haben. Bei weiteren 150 Personen waren die Ergebnisse zu diesem Zeitpunkt noch offen. (https://www.fr.de/politik/kuehl-verkalkuliert-13620419.html).
Im Dezember 2020 fanden Behörden anlässlich von Durchsuchungen und Festnahmen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Drogen- und Waffengeschäften erhebliche Mengen an Waffen und Sprengstoff (https://taz.de/Waffenfund-in-Oesterreich/!5738424/; https://www.rnd.de/politik/waffenfund-in-osterreich-keine-hinweise-auf-rechtsextremismus-bei-drogenhandlern-XFS2XU5GTVFAXONNP4WE7I4YGE.html).
Nicht nur die Person eines der Beschuldigten ließ aufhorchen: Ebenjene wurde Mitte der 1990er Jahre in Österreich der Beteiligung an den Briefbombenanschlägen der „Bajuwarischen Befreiungsarmee“ verdächtigt, wegen NS-Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe verurteilt, wird in den Folgejahren mehrfach mit illegalen Waffen, auch an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich erwischt, pflegt grenzüberschreitend Kontakte in die extreme Rechte und berichtet nunmehr, die zuletzt bei ihm aufgefundenen Waffen seien für den Aufbau einer rechten Miliz in Deutschland bestimmt (https://taz.de/Waffenfund-in-Oesterreich/!5738424/).
Diese Ermittlungen weisen zudem Parallelen zu weiteren Waffen- und Drogenfunden in der extrem rechten Szene auf.
Im Februar 2021 durchsuchten mehrere hundert Polizeibeamte Objekte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen, beschlagnahmten Waffen, Drogen und Bargeld. Den teils festgenommenen Beschuldigten wird vorgeworfen, als Mitglieder einer Neonazibruderschaft („Turonen“ bzw. „Garde 20“) Waffen- und Drogenhandel betrieben zu haben (https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/razzia-neonazi-netzwerk-drogenhandel-turonen-garde-bruderschaft-100.html, https://www.belltower.news/grossrazzia-in-thueringen-die-biker-nazis-der-turonen-garde-20-bruderschaft-thueringen-112619/).
Als 2013 in Österreich die Behörden Ermittlungen gegen die neonazistische Gruppe „Objekt 21“ führten, wurden parallel bei einer Durchsuchung im thüringischen Crawinkel ebenfalls Kriegswaffen und ebenfalls Drogen sichergestellt (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/razzia-in-crawinkel-neonazis-mit-kontakten-nach-oesterreich-a-919545.html).
Die Bewohner der „Hausgemeinschaft Jonastal“ übernahmen später in der thüringischen Gemeinde Ballstädt eine neue Immobilie und führten von dort aus ihre verschiedenen politischen und unpolitischen kriminellen Aktivitäten bis zu den behördlichen Maßnahmen gegen die „Turonen“ im Februar 2021 fort (https://www.belltower.news/ballstaedt-die-unruhe-nach-dem-uebergriff-37458/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In welchen und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich betroffener bzw. beteiligter Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Gruppen, Organisationen oder Parteien der extremen Rechten aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden?
In welchen und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich betroffener bzw. beteiligter Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-rechts aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden?
In welchen und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich betroffener bzw. beteiligter Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu kriminellen Vereinigungen i. S. d. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden?
In welchen und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich betroffener bzw. beteiligter Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu terroristischen Vereinigungen i. S. d. § 129a StGB aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden?
In welchen und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich betroffener bzw. beteiligter Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich Organisierte Kriminalität (OK) aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden?
In welchen und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich betroffener bzw. beteiligter Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen waffen- oder sprengstoffrechtliche Bestimmungen aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Gruppen, Organisationen oder Parteien der extremen Rechten in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-rechts in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu kriminellen Vereinigungen i. S. d. § 129 StGB in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu kriminellen Vereinigungen i. S. d. § 129a StGB in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich Organisierte Kriminalität (OK) in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen waffen- oder sprengstoffrechtliche Bestimmungen in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als Relevante Person im Bereich Rechtsextremismus geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Gruppen, Organisationen oder Parteien der extremen Rechten in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-rechts in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu kriminellen Vereinigungen i. S. d. § 129 StGB in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu kriminellen Vereinigungen i.S. d. § 129a StGB in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich Organisierte Kriminalität (OK) in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen waffen- oder sprengstoffrechtliche Bestimmungen in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung des Systems „Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos“ (RADAR) für den Bereich PMK-rechts, und wie sind insbesondere die Planungen zur Einbindung von Erkenntnissen aus den Fragen 1 bis 18 in das RADAR-rechts?
Welche Möglichkeit der längerfristigen Vorhaltung von Daten zu den in den Fragen 1 bis 18 aufgeführten Daten gibt es für die Sicherheitsbehörden über die gesetzlichen Speicherfristen hinaus, und wie ist der Zugang zu diesen Daten jenseits der Speicherfrist geregelt?