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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lobbykontakte der Bundesregierung zum exekutiven und legislativen Fußabdruck

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.08.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3156415.07.2021

Lobbykontakte der Bundesregierung zum exekutiven und legislativen Fußabdruck

der Abgeordneten Jan Korte, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Zuge der Beratungen im Deutschen Bundestag zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22179) letztlich vertreten, dass kein sog. exekutiver (bzw. teilweise sog. legislativer, im Folgenden synonym verwendet) Fußabdruck mit einer Darstellung der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern durch Kontakte und Stellungnahmen auf die Gesetzentwürfe der Bundesregierung bis hin zur Ebene der Referentinnen und Referenten in den Bundesministerien durch das Lobbyregistergesetz verpflichtend eingeführt werden soll. Die Fraktion der Fragestellerinnen und Fragesteller hatte hierzu auf Bundestagsdrucksache 19/15 einen Gesetzesvorschlag unterbreitet.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte sich ebenfalls mit einigen Argumenten für die Regelung eines exekutiven Fußabdrucks und die Darstellung der Lobbyeinflussnahme bis zur Ebene der Referentinnen und Referenten ausgesprochen (vgl. zitiertes Schreiben des BMJV in dem Artikel vom 29. Oktober 2020 unter https://www.sueddeutsche.de/politik/lobbyregister-seehofer-lambrecht-1.5097782).

Unbekannt ist bislang, mit welchen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern die Bundesregierung zu der Frage des exekutiven bzw. legislativen Fußabdrucks und zu der Frage, bis zu welcher Ebene die Lobbykontakte offengelegt werden sollten, Kontakt hatte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang a) bezogen auf den Regelungsinhalt des Lobbyregistergesetzes der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 19/22179) und b) bezogen auf den exekutiven/legislativen Fußabdruck stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen, für die teilnehmenden Referentinnen bzw. Referenten des zuständigen federführenden Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)?

2

Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum exekutiven bzw. legislativen Fußabdruck sind bei der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der bzw. des Einreichenden, des Eingangsdatums, der Empfängerin bzw. des Empfängers, ggf. des Ortes der Veröffentlichung mit genauer Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?

3

Gab es bezogen auf den Regelungsinhalt des Lobbyregistergesetzes der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 19/22179) und bezogen auf den exekutiven/legislativen Fußabdruck auch dienstliche Kontakte mit externen Dritten, die über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram, Signal etc. oder über SMS stattfanden?

Wenn ja,

a) wurden diese Kontakte alle entsprechend veraktet oder anderweitig dokumentiert, und seit wann existiert diese Praxis, und falls nein, warum nicht,

b) um welche dienstlichen Kontakte handelt es sich (bitte tabellarisch mit Datum, Messenger-Dienst, kommunizierenden Personen aufführen)?

4

Hat die Bundesregierung die konkret zu ihrer Kenntnis gelangten Positionen der zu den Fragen 1 bis 3 genannten Kontakte und Stellungnahmen bewertet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Abgeordneten und die Bürgerinnen und Bürger das Recht darauf haben zu wissen, wer auf die Meinungsbildung der Bundesregierung mit welchem Erfolg Einfluss genommen hat (bitte begründen)?

6

Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung zur Darstellung der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung a) einerseits als gesetzlich verbindlich geregelter exekutiver Fußabdruck und b) andererseits gerade bis zur Ebene der Referentinnen und Referenten in den Bundesministerien, obwohl diese die Referentenentwürfe schreiben und eine dortige Einflussnahme nach Auffassung der Fragestellenden besonders effektiv und im Hinblick auf Korruptionsprävention eine nachvollziehbare Dokumentation auch dort besonders wichtig erscheint (bitte zugleich auf die, in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Schreiben des Bundesjustizministeriums genannten Argumente eingehen, vgl. hierzu https://www.sueddeutsche.de/politik/lobbyregister-seehofer-lambrecht-1.5097782)?

7

Wieso hat die Bundesregierung, entgegen ihrer Ankündigung im Dezember 2018 (vgl. nur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 19/6769 und zuletzt 19/30231: „Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird.“) vor über zwei Jahren, bisher keine zentrale Plattform zur Veröffentlichung der Stellungnahmen aus Verbändeanhörungen (§ 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO) eingerichtet?

8

Bis wann wird die Bundesregierung die in Frage 7 erwähnte „zentrale Plattform“ zur Veröffentlichung der Stellungnahmen aus Verbändeanhörungen einrichten?

Berlin, den 14. Juli 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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