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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2021

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.09.2021

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3194210.08.2021

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2021

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der Abschiebungen ist 2020 im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Während zwischen 2015 und 2019 jährlich zwischen 20 000 und 25 000 Menschen aus Deutschland in ihre Herkunftsstaaten oder andere EU-Staaten abgeschoben wurden, lag die Zahl der Abschiebungen 2020 bei 10 800 (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/18201 und 19/27007). Aufgrund der Corona-Pandemie hatten viele Staaten im Frühjahr ihren Luftraum gesperrt, vielfach wurden Grenzen geschlossen, teilweise gab es auch schlicht keine Flüge. Seit den Sommermonaten 2020 wird jedoch wieder mehr abgeschoben. Daran gibt es viel Kritik, weil erkrankte Personen in vielen Zielstaaten von Abschiebungen aufgrund geringer Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht angemessen behandelt werden können. Hinzu kommen durch die Anti-Corona-Maßnahmen bedingte ökonomische Verwerfungen, die ein Überleben für Rückkehrerinnen und Rückkehrer an vielen Orten deutlich erschweren oder gar unmöglich machen (https://www.labournet.de/interventionen/asyl/asylrecht/ausweisung/abschiebung/kein-stopp-geplant-trotz-pandemiewill-deutschland-weiterhin-menschen-in-krisengebiete-abschieben/). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2020 Georgien, Albanien, Serbien, Frankreich und Moldau; mit Ausnahme von Frankreich wurden diese Abschiebungen überwiegend mit Charterflügen vollzogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27007).

Im Jahr 2020 sind außerdem 5 706 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP in ihr Herkunftsland zurückgekehrt; 2019 lag die Zahl der sog. freiwilligen Ausreisen bei 13 105. Die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Rückkehrerinnen und Rückkehrer waren 2020 Irak, Georgien und die Republik Moldau (vgl. ebd. und Bundestagsdrucksache 19/18201). Zusätzlich gibt es durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, die bislang aber nicht verlässlich erfasst werden. Im Mai 2020 wurde hierzu im Ausländerzentralregister ein neuer „Speichersachverhalt“ eingeführt. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, weil sie einen „umfangreichen Austausch“ zwischen Bund und Ländern sowie technische Anpassungen erfordere (Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/27007). Als Näherungswert der „freiwilligen“ Ausreisen kann ferner die Zahl der Personen herangezogen werden, die die Bundespolizei bei der Ausreise mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst hat. Das betraf 2020 insgesamt 26 623 Personen. Die wichtigsten Herkunftsstaaten waren die Ukraine, China und die Türkei (ebd., Antwort zu Frage 23).

Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutet vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen seit einigen Jahren mit zunehmender Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Jahren wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (vgl. die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Darüber hinaus häuften sich in den letzten Monaten Berichte über aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverhältnismäßige Gewaltanwendung und Familientrennungen bei Abschiebungen. Beispielsweise sollen Polizeibeamte in Magdeburg Anfang Dezember 2020 bei der Abschiebung einer Familie nach Armenien die Betroffenen mit einer gezogenen Waffe bedroht haben. Die akut suizidgefährdete Mutter wurde bei der Festnahme ohnmächtig; das hinderte die Behörden jedoch nicht daran, sie mit zwei ihrer vier in Deutschland geborenen Kinder abzuschieben, während der Vater und die zwei anderen Kinder vorerst in Deutschland zurückblieben (https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/2020/12/pressemitteilung-kundgebung-gegen-abschiebung-nach-armenien-do-13-uhr-magdeburg/). Auf ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen weist auch der zwischen 2015 und 2019 deutlich gestiegene Einsatz von sog. Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. 2019 wurden in 1 764 Fällen Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln oder sog. Bodycuffs eingesetzt, um Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen durchzusetzen. 2018 lag diese Zahl bei 1 231, 2015 noch bei 135. Im Jahr 2020 ist die Häufigkeit des Einsatzes solcher Fesselungsmittel erstmals wieder zurückgegangen und lag bei 650 (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/18201, zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/8021 sowie zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 19/7401).

Besonders viel Kritik gibt es an Abschiebungen nach Afghanistan. Ein aktueller Bericht der Vereinten Nationen kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl ziviler Opfer derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009 befindet. Allein im Mai und Juni 2021 wurden demnach in Afghanistan 2 392 Zivilisten verwundet oder getötet (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-opfer-un-101.html). Dass vor dieser Gewalt auch aus Deutschland abgeschobene Menschen nicht sicher sind, zeigt der Tod von Herrn H. in der Provinz Baglan am 21. Juni 2021. Der Mann war im Februar aus Hamburg nach Kabul abgeschoben worden. Medienberichten zufolge hatten Taliban versucht, ihn zu rekrutieren. Er habe sich geweigert und aus Angst das Haus nicht mehr verlassen. In der Nacht vom 21. Juni 2021 sei sein Haus dann von einer Granate der Taliban getroffen worden, die ihn tödlich verletzt habe (https://taz.de/Abschiebungen-nach-Afghanistan/!5780519/, https://www.jungewelt.de/artikel/406208.krieg-in-afghanistan-wir-fordern-einen-sofortigen-abschiebestopp.html). Die Bundesregierung will trotz der eskalierenden Sicherheitslage und der Gebietsgewinne der Taliban seit dem Abzug der NATO-Truppen weiter nach Afghanistan abschieben (dpa vom 27. Juli 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021?

a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert nach Zielländern?

b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?

c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?

2

Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2021 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

3

Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2021 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

4

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr 2021, differenziert nach Abflughäfen sowie nach den 15 wichtigsten Fluggesellschaften?

5

Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Halbjahr 2021 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

a) Wie viele Frauen waren im ersten Halbjahr 2021 von Dublin-Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

b) Wie viele Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2021 von Dublin-Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

6

Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2021 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

7

Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2021 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

8

Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im ersten Halbjahr 2021 von Zurückschiebungen und Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Grenzen sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

9

Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2021 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/117 darstellen)?

10

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2021 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

11

In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2021 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?

12

Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2021 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2021 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?

a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?

b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. an welchen machten sie eine Zwischenlandung?

c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?

d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?

e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?

13

Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2021

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),

g) in Begleitung von medizinischem Personal,

und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?

14

Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen scheiterten im ersten Halbjahr 2021 nach Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie zwischen Linien- und Charterflügen differenzieren, auch in den Unterfragen, und so darstellen wie in der Antwort der Bundesregierung in der Tabelle zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/21100)?

a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen (versuchter) Selbstverletzung oder (versuchten) Suizids abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

f) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen mussten aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

g) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

h) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an den Flug betreffenden Gründen (technische oder wetterbedingte Ursachen, Streiks usw.)?

i) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlenden oder ungültigen Heimreisedokumenten (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

j) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlendem Begleitpersonal (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

k) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten wegen einer Flucht bzw. eines Fluchtversuchs (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

l) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an einer Übernahmeverweigerung des staatlichen oder privaten Begleitpersonals (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

m) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an sonstigen Gründen (bitte erläutern, soweit es um eine mehr als einstellige Zahl von Fällen geht)?

15

Wie viele Abschiebungen und wie viele Überstellungen (bitte differenzieren) scheiterten im ersten Halbjahr 2021 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)?

16

Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2021 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte nach Möglichkeit zwischen Beförderungs-, Reise- und Personalkosten differenzieren)?

a) Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2021 darüber hinaus durch Abschiebungen entstanden (etwa Kosten für Fluggerät oder Beförderungskosten für die abgeschobenen Personen, bitte möglichst differenziert darstellen)?

b) Welche weiteren Kosten für Abschiebungen im ersten Halbjahr 2021 wurden von der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde statistisch erfasst, aber nicht durch den Bund bezahlt, sondern beispielsweise durch Frontex?

17

Wie viele Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens gab es im ersten Halbjahr 2021 (bitte so darstellen wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/11001 und auch angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie abgeschoben wurden)?

Was war jeweils der Grund für diese aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rechtswidrigen Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt?

18

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Halbjahr 2021 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?

19

Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2021 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?

a) Wie viele Minderjährige sind im ersten Halbjahr 2021 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2021 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

20

Welche Angaben oder ungefähren Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen 2020 und im ersten Halbjahr 2021 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?

a) Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und inwieweit gibt es Überschneidungen mit dem REAG/GARP-Programm?

b) Wann ist damit zu rechnen, dass die im Mai 2020 infolge des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes geschaffenen Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister zur einheitlichen Erfassung der durch die Bundesländer geförderten Ausreisen genutzt werden können, sodass die Bundesregierung über eine valide Datengrundlage verfügt?

21

Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2021 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?

22

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern) wurden im ersten Halbjahr 2021 erlassen?

23

Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2021 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern)?

24

Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Juni 2021 in Deutschland auf, und was waren die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?

25

Was ist der Bundesregierung über den Tod von Herrn H. bekannt, der Medienberichten zufolge am 21. Juni 2021 durch einen Granatenanschlag der Taliban auf sein Haus in der afghanischen Provinz Baglan tödlich verletzt wurde, nachdem er sich einem Rekrutierungsversuch der Taliban widersetzt haben soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Konsequenzen zieht sie mit Blick auf künftige Abschiebungen aus dem Vorfall?

26

Ist der Bundesregierung das Gutachten der Sozialwissenschaftlerin und Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann zu „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen“ von Juni 2021 bekannt, wie bewertet sie dessen Kernaussagen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Journal_PDF/AFG_Monitoring-Studie_FINAL.pdf)?

27

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten aktuellen Bericht der UN, wonach sich die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009 befindet?

Inwieweit sind weitere Abschiebungen in das Land vor diesem Hintergrund zu rechtfertigen?

28

Welche Länder verlangen momentan als Einreisevoraussetzung, dass von der Abschiebung betroffene Personen im Vorfeld auf COVID-19 getestet werden, und welche Länder akzeptieren ggf. alternativ den Nachweis einer COVID-19-Impfung bzw. den Nachweis, dass die Betreffenden von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind?

a) Werden dabei PCR- oder Antigentests durchgeführt, und welche Fristen müssen ggf. eingehalten werden?

b) Gibt es Länder, die momentan mit Verweis auf die COVID-19-Pandemie keine Abschiebungen aus Deutschland akzeptieren?

Berlin, den 2. August 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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