Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2020 und für das laufende Jahr 2021
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für Mai 2018 hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer noch behauptet, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit zu rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte „Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180 000 bis 220 000 Personen (…) in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten werden“ könnte. Die Fraktion DIE LINKE. hatte dem widersprochen und aufgrund vorliegender Zahlen der Bundesregierung hochgerechnet, dass der Korridor am Ende des Jahres bei Weitem nicht erreicht werden würde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5153 und http://www.taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!5518102/). So kam es dann auch: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12878 gab die Bundesregierung zu Frage 7 die Bilanz für das Jahr 2018 bekannt, mit etwa 159 000 Personen lag der Wert deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors, die Abgeordnete Ulla Jelpke hatte im Herbst 2018 eine Zahl von 158 800 Personen geschätzt (https://www.ulla-jelpke.de/2018/10/prognose-zur-obergrenze-erweist-sich-als-falsch/).
Im Jahr 2019 lag die Zahl der „Netto-Zuwanderung“ im Rahmen der Fluchtmigration nach den Kriterien des Koalitionsvertrags dann bei 126 400 Menschen – werden die in Deutschland geborenen Kinder von Geflüchteten abgezogen, betrug der Wert nur noch 95 000 (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/21802). Im Jahr 2020 ging die Fluchtmigration nach Deutschland weiter zurück, auch infolge der Beschränkungen der Reisemöglichkeiten wegen der Corona-Pandemie, obwohl die Zahl der Flüchtlinge weltweit weiter angestiegen ist: Im Rahmen einer Nachbeantwortung vom 4. Februar 2021 zur mündlichen Frage 65 der Abgeordneten Ulla Jelpke nannte der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer die Zahl von im Saldo 67 500 im Jahr 2020 nach Deutschland geflüchteten Menschen (ohne hier geborene Kinder). Nach den Kriterien des Koalitionsvertrags werden dabei Asylgesuche, Familiennachzüge und Resettlement-Aufnahmen berücksichtigt und Abschiebungen und freiwillige Ausreisen abgezogen.
Die tatsächliche Zahl der „Netto-Zuwanderung“ im Rahmen der Fluchtmigration liegt nach Auffassung der Fragestellenden aus mehreren Gründen noch einmal deutlich unterhalb der genannten Werte: Zum einen wurde die Zahl der freiwilligen Ausreisen bislang unzureichend erfasst. Zum anderen wird eine unbekannte Zahl von Geflüchteten bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors doppelt gezählt, einmal als Asylsuchende, das andere Mal als nachgezogene Angehörige, denn viele im Rahmen des Familiennachzugs eingereiste Personen stellen einen Asylantrag zur Statusklärung. Etwa ein Fünftel derer, die als Asylsuchende registriert werden, ist zudem gar nicht selbst eingereist; bei dieser Gruppe handelt es sich vielmehr um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder abgelehnten Asylsuchenden mit einer Duldung oder humanitärer Aufenthaltserlaubnis. Diesem Umstand trägt inzwischen auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Rechnung, indem bei der Darstellung der Zahl der Asylanträge Anträge für hier geborene Kinder herausgerechnet und vor allem auf „grenzüberschreitende Asylanträge“ abgestellt wird (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/01/asylzahlen-jahr-2019.html).
Quotenregelungen sind bei der Gewährleistung von Menschenrechten und bei der Erfüllung der Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz nach Ansicht der Fragestellenden grundsätzlich unzulässig. Die oben aufgezeigten Zahlen und Berechnungen zeigen nach Auffassung der Fragesteller jedoch, dass die humanitären Aufnahmekapazitäten Deutschlands größer sind, als gemeinhin angenommen wird, bzw. umgekehrt, dass die Zahl der Asylsuchenden, die es trotz der Abschottungs- und Abschreckungsmaßnahmen nach Deutschland schaffen, noch geringer ist als die ohnehin gesunkene Zahl offiziell registrierter Asylsuchender vermuten lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie lauten die Zahlen und Berechnungen zum Zuwanderungskorridor nach den Maßgaben des Koalitionsvertrags (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für das Jahr 2020, nachdem nunmehr auch die Angaben zu freiwilligen Ausreisen vollständig vorliegen dürften (bitte darstellen wie in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21802, jedoch beim Familiennachzug auch nach dem Status der Stammberechtigten und bei „Rückführungen“ nach Abschiebungen, Zurückschiebungen und Überstellungen differenzieren)?
Welche konkreten Fortschritte hat es zuletzt bei der Erfassung von freiwilligen Ausreisen, die nicht mit Bundesmitteln gefördert werden, sondern z. B. mit Landesmitteln gegeben, und welche Fortschritte gibt es bei der Erfassung oder Einschätzung der Zahl freiwilliger Ausreisen ohne finanzielle Förderung durch den Bund oder die Länder (bitte ausführen und darstellen)?
Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung mit einem Schutzberechtigten haben im Jahr 2020 bzw. im bisherigen Jahr 2021 einen Asylantrag gestellt (bitte darstellen wie in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/21802)?
Welche Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung im Zusammenhang des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridors für das bisherige Jahr 2021 vor (bitte nach den unterschiedlichen Formen der Ein- bzw. Auswanderung differenziert darstellen und den jeweiligen aktuellen Stichtag der Datenerfassung nennen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung ungefähr die voraussichtliche Zuwanderungszahl im Kontext des Zuwanderungskorridors für das Jahr 2021 auf der Grundlage dieser Zahlen (bitte die entsprechende Berechnungsweise und Annahmen darlegen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der nach der Einschätzung der Fragestellenden deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor bleibenden Zahlen im Bereich der Fluchtmigration (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) erweiterte Handlungsspielräume für eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen weltweit (bitte begründen)?
Welche aktuellen Planungen gibt es innerhalb der Bundesregierung und – soweit ihr bekannt – in einzelnen Bundesländern zur Aufnahme von Schutzsuchenden im Rahmen von Aufnahmeprogrammen (bitte mit Zahlenangaben und länderdifferenziert auflisten)?